Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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Kredite Voranschlag Massnahmen; Gesetzesgrundlagen

2026

Zahlungsrahmen Produktion und Absatz

Qualitäts- und 70,4 Finanzhilfen zur Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit sowie des Ab-

Absatzförde- satzes von Schweizer Landwirtschaftsprodukten; Art. 11 und 12 LwG

rung

Milchwirt- 382,9 Zulage für verkäste Milch

schaft Zulage für Fütterung ohne Silage

Zulage für Verkehrsmilch; Art. 38–40 und 43 LwG

Viehwirtschaft 5,9 Inlandbeihilfen Schlachtvieh und Fleisch

Inlandbeihilfen Eier

Verwertungsbeiträge für Schafwolle

Infrastrukturbeiträge an öffentliche Schlachtviehmärkte im Berggebiet;

Art. 50–52 LwG

Beihilfen 76,6 Einzelkulturbeiträge für Körnerleguminosen, Ölsaaten, Saatgut (Kartoffeln,

Pflanzenbau Mais und Futterpflanzen) und Zuckerrüben

Finanzierung der Obstverwertungsmassnahmen

Administration der Weinlesekontrolle

Art. 54, 58, 64 LwG

Getreidezu- 15,7 Flächenbeiträge für Getreide, Art. 55 LwG

lage

Zahlungsrahmen Direktzahlungen

Direktzahlun- 2812,0 Versorgungssicherheits-, Kulturlandschafts-, Biodiversitäts-, Landschafts-

gen Landwirt- qualitäts-, Produktionssystem-, Ressourceneffizienz- und Übergangsbei-

schaft träge;

Art. 70–77, 77a, 77b, 147a LwG, Art. 62a GschG

Bundesausgaben im Umfang von 172 Millionen Franken ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen wurden 2026 ebenfalls dem Aufgabengebiet «Landwirtschaft und Ernährung» zugeordnet. Die betreffenden Kredite für das Jahr 2026 sind in Tabelle 10 aufgeführt. Sie werden auch mit der ordentlichen jährlichen Finanzplanung des Bundes gesteuert. Tabelle 11: Ausserhalb der drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen finanzierte Massnahmen im Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung

Massnahmen Voranschlag 2026

(in Mio. CHF)

Verwaltungsausgaben BLW ohne interne Leistungsverrechnungen 58,5 Ausgaben für Vollzugs- und Kontrollaufgaben der landwirtschaftlichen Forschungsanstal-

ten inkl. Nationalgestüt (Agroscope) 76,9 Bekämpfungsmassnahmen im Pflanzenschutz 5,0 Familienzulagen für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer im Rahmen des

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Bundesgesetzes vom 20. Juni 1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft

(BSV) 37,9

Die Ausgaben des Bundes im Bereich der Tiergesundheit (Beiträge an die Entsorgung tierischer Nebenprodukte, 47,4 Mio. CHF), für die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und andere internationale Organisationen (7,2 Mio. CHF) sowie im Bereich der landwirtschaftlichen Forschung und Entwicklung werden nicht dem Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung zugeordnet. Zum Aufgabengebiet Forschung und Entwicklung zählen im Bereich Landwirtschaft gut 80 Millionen Franken für Agroscope und die Hälfte des Kredits Forschungsbeiträge des BLW (8,7

59 SR 836.1