Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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Gapany wurde das Reduktionsziel für Stickstoffverluste mit dem Verordnungspaket 2023 auf 15 Prozent gesenkt). Die wichtigsten umgesetzten Massnahmen sind:
− Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN: Einschränkung des Einsatzes von Wirkstoffen mit erhöhten
Risikopotenzialen und Verpflichtung zur Umsetzung von Massnahmen zur Reduktion der Abdrift und der Abschwemmung von PSM, Aufhebung der bisherigen Fehlerbereiche von +10 Prozent bei Stickstoff und Phosphor in der Nährstoffbilanz, mindestens 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf Ackerfläche (letztere Massnahme wurde im Rahmen des Verordnungspakets 2024 aufgrund der Annahme der Motion 22.3819 (Grin) Nicolet durch das Parlament wieder abgeschafft).
− Einführung von neuen Beitragsarten im Bereich der Produktionssystembeiträge: Mehrere Beiträge
zur Reduktion der Anwendung von PSM (z. B. Herbizidverzicht im Ackerbau und in Spezialkulturen), Beiträge zur Förderung einer angemessenen Bodenbedeckung und einer schonenden Bodenbearbeitung, Beitrag zur Förderung einer längeren Nutzungsdauer von Kühen zur Reduktion der Methanemissionen.
− Mitteilungspflicht: Mitteilungspflicht für alle stickstoffhaltigen Dünger und Kraftfuttermittel sowie PSM
und mit PSM behandeltes Saatgut; Umsetzung mittels eines digitalen Informationssystems.
− Die betroffenen Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weitere betroffene Organisatio-
nen können ebenfalls Massnahmen zur Risiko- bzw. Nährstoffverlustreduktion ergreifen und dem Bund regelmässig Bericht erstatten über die Art und Wirkung der von ihnen getroffenen Massnahmen. Der Bund kann Rahmenbedingungen für diesen Prozess definieren und die Branche bei der Gestaltung des Prozesses unterstützen (Zielvereinbarungen mit der Branche, vgl. dazu auch Ziff. 1.5.5).
Im Rahmen des vom Bundesrat am 6. September 2017 verabschiedeten Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und der Umsetzung der Pa.Iv. 19.475 WAK-S wurden insgesamt 50 Massnahmen eingeführt. Dazu kommen Massnahmen von Kantonen und Verbänden6. 2026 hat das BLW die Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 verabschiedet (vgl. Ziff. 3.1.6.1).
1.5.2 Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)
Mit der Pa.Iv. 19.475 WAK-S beschloss das Parlament Gesetzesänderungen, um das Risiko beim Einsatz von Pestiziden und die Nährstoffverluste zu reduzieren. Damit setzte es gewisse Elemente der zuvor von ihm sistierten Vorlage des Bundesrates zur AP22+ im Bereich Pflanzenschutz und Nährstoffe auf Gesetzesstufe um und schuf gleichzeitig einen Rahmen, in dem die Branche selbstverantwortlich eigene Massnahmen ergreifen kann. Aus diesem Grund beriet das Parlament hauptsächlich wirtschaftliche und soziale Aspekte der Vorlage des Bundesrates und verabschiedete diese im Juni 2023.
Die wichtigsten mit der AP22+ umgesetzten Massnahmen sind:
− Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes als Voraussetzung für Direktzahlungen (vgl. Kas-
ten Soziales);
− Förderung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken sowie von Pilot- und Demonstrationspro-
jekten zwecks Stärkung der Innovationskraft der Land- und Ernährungswirtschaft;
− Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen für Frost und Trockenheit (Anschub-
finanzierung über acht Jahre);
− Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (Zusammenführung der Vernetzungs-
und Landschaftsqualitätsbeiträge).
Das Parlament ist im Rahmen der Behandlung der AP22+ nicht auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) eingetreten und hat stattdessen den Bundesrat mit der Motion 22.4253 WAK-S beauftragt, bis Ende 2025 eine angepasste Vorlage für die Änderung des BGBB zur Stärkung der Selbstbewirtschaftung, der Position der Ehegatten und des Unternehmertums in der Landwirtschaft auszuarbeiten. Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 die
6 Bundesrat (2024), Aktionsplan Pflanzenschutzmittel und Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden, Zwischenbericht zur Umsetzung 2017–2022, Bern.