Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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Botschaft zur entsprechenden Teilrevision des BGBB verabschiedet. Das Geschäft wird aktuell von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates beraten (WAK-N).

Soziales: Agrarpolitische Entwicklungen der letzten Jahre und wichtige Angebote

Das Parlament hat 2023 bzw. 2025 folgende Gesetzesänderungen beschlossen:

− Sozialversicherungsschutz bei den Direktzahlungen (Art. 70a Abs. 1 Bst. i LwG, im Rahmen

der AP22+): Die Ehefrau, der Ehemann, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner des Bewirtschafters oder der Bewirtschafterin muss, sofern sie oder er regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb mitarbeitet, ab 2027 als Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen über einen persönlichen Sozialversicherungsschutz bei Krankheit und Unfall verfügen. Dieser rückt insbesondere die Frauen in den Fokus und zeigt, wie wichtig ihre soziale Absicherung ist.

− Beratungspflicht bei einzelbetrieblichen Strukturverbesserungen (Art. 89 Abs. 4 LwG, auf-

grund Motion 19.3445 Campell): Die gemeinsame Beratungspflicht in Sachen Güterrecht (und ev. Lohnzahlungspflicht) für die Ehefrau, den Ehemann, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin gilt ab 2027 als neue Voraussetzung. Sie bezieht sich auf das Güterrecht im Hinblick auf eine allfällige Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft sowie auf die Regelung der Mitarbeit der Ehefrau, des Ehemannes, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners. Mit dieser Änderung des LwG wird die Grundlage für die Absicherung gegen nachteilige Folgen einer Scheidung oder einer Auflösung der eingetragenen Partnerschaft geschaffen.

Der Bundesrat hat dem Parlament 2025 einen Vorschlag für weitere Massnahmen unterbreitet:

− Teilrevision des Bäuerlichen Bodenrechts (BGBB): Mit der Motion 22.4253 WAK-S wurde der

Bundesrat beauftragt, einen Entwurf zur Anpassung des BGBB auszuarbeiten. Am 8. Oktober 2025 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des BGBB verabschiedet. Damit will er u.a. die Stellung der Ehepartner auf landwirtschaftlichen Betrieben stärken, zum Beispiel durch ein Vorkaufsrecht für selbstbewirtschaftende Ehegatten im zweiten Rang, nach dem Vorkaufsrecht der Nachkommen.

Wichtige Angebote für die Begleitung und Beratung in schwierigen Fällen

Die Herausforderungen an die Landwirtschaft sind vielfältig und anspruchsvoll. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es für die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter und deren Familienangehörigen im Einzelfall nicht immer einfach ist, diese Herausforderungen zu meistern, und dass es zu schwierigen Situationen kommen kann. Probleme können zum Beispiel hinsichtlich finanzieller Situation, Überlastung und Überforderung sowie zwischenmenschlicher Konflikte in der Partnerschaft oder zwischen den Generationen auftreten. Auch liegt die Rate an Burnout- und Suizidfällen in der Landwirtschaft höher als im Durchschnitt. Für alle, jedoch besonders für die schwerwiegenden und komplexen Einzelfälle, stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Neben den kantonalen Beratungsstellen sind wichtige Anlaufstellen:

− Bäuerliches Sorgentelefon

Viele Kantone haben spezielle Angebote für Bauernfamilien in schwierigen Situationen. Ein die ganze Deutschschweiz abdeckende Hilfsangebot ist das bäuerliche Sorgentelefon. Es ist ein anonymes Hilfsangebot für Bäuerinnen, Bauern und ihre Angehörigen sowie alle anderen in der Landwirtschaft tätigen Menschen in schwierigen Situationen.

− Vermittlungsplattform des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands (SBLV)

Auf der Plattform des SBLV “Vermittlung von Hilfe und Unterstützung” (https://www.landfrauen.ch/hilfe-unterstuetzung/) werden mit der Landwirtschaft vertraute Fachpersonen wie Coaches, Mediatorinnen und Mediatoren, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sämtliche kantonale landwirtschaftliche Anlaufstellen sowie alle Betriebs-, Haushalts- und Familienhilfen der kantonalen Bäuerinnen- und Landfrauenverbände der Schweiz, ebenso nationale und überregionale Kontaktstellen aufgeführt.