Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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chenden Daten gewährleistet werden kann, wie dies die Motion 21.3896 Dettling im Sinne der Markttransparenz fordert. Diese Meldepflicht soll auf Schlachtbetriebe beschränkt werden, in welchen die neutrale Qualitätseinstufung gemäss Artikel 3 ff. der SV vom 26. November 2003 durchgeführt wird.
Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben b und c sollen so angepasst werden, dass klar wird, das beide Grössen «Qualitätseinstufung» und «Schlachtgewicht» neu öffentlich-rechtlich ermittelt und erfasst werden. Dies als Voraussetzung um die Forderungen der Motion 21.3896 Dettling umzusetzen, die Gleichbehandlung dieser beiden wirtschaftlich wichtigen Merkmale zu gewährleisten und für Markttransparenz sorgen zu können.
➔ Art. 49 Abs. 2 Bst. b und c
Artikel 165gbiswird zur der Umsetzung Motion 21.3896 Dettling erweitert. Das Schlachtgewicht und die Ergebnisse der neutralen Qualitätseinstufung sollen Berechtigten zur Förderung der Transparenz im Schlachtvieh- und Fleischmarkt, der Tierzucht und der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse bekannt gegeben werden. Der Bundesrat wird auf Verordnungsstufe regeln, welche Daten bearbeitet werden können. Ebenfalls wird er die jeweiligen Zugriffsrechte und die Meldepflichtigen festlegen.
➔ Artikel 165gbis
3.1.2.6 Pflanzliche Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung
Heutige Regelung und Handlungsbedarf
Die Schweizer Ackerfläche beträgt 400 000 Hektaren und fällt bezogen auf die Einwohnerzahl im internationalen Vergleich gering aus. Darauf wird – teils zur Erlangung nachhaltigerer Fruchtfolgen – zu rund 60 Prozent Futter wie Futtergetreide, Grün-/Silomais und Grünfutter produziert. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit soll die Ackerfläche vermehrt zur direkten menschlichen Ernährung genutzt werden.
Etablierte Ackerkulturen zur direkten menschlichen Ernährung wie Brotgetreide, Ölsaaten, Zuckerrüben oder Kartoffeln sind über den Grenzschutz und bei ungenügendem Schutz ergänzend über spezifische Einzelkulturbeiträge oder die Getreidezulage gestützt. Nischenkulturen zur menschlichen Ernährung wie Körnerleguminosen oder Quinoa weisen hingegen meist einen niedrigen bei der WTO notifizierten Grenzschutz auf. Teils sind Verarbeitungsprodukte wenig geschützt, weshalb eine Grenzschutzerhöhung bei den Rohprodukten keine Stärkung der Wertschöpfungskette bewirken würde. Für Grenzschutzerhöhungen über das vereinbarte Maximum multilateraler oder bilateraler Abkommen hinaus wären Dekonsolidierungsverhandlungen erforderlich, die Zugeständnisse beim Marktzutritt anderer Produkte mit sich bringen würden. Die vermehrte Nutzung der Ackerfläche für die direkte menschliche Ernährung soll daher ergänzend zur bestehenden Stützung und zum am Markt realisierbaren Mehrwert für die Herkunft Schweiz über budgetäre Massnahmen gefördert werden.
Beantragte Neuregelung
Für pflanzliche Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung (PKME) mit einem substanziellen Produktions- und Absatzpotenzial in der Schweiz soll die Wirtschaftlichkeit im Anbau selektiv verbessert werden. Gestützt auf den bestehenden Artikel 54 LwG soll der Einzelkulturbeitrag für die sechs in Artikel 1 der Einzelkulturbeitragsverordnung genannten botanischen Gattungen von Körnerleguminosen einschliesslich Soja zu Speisezwecken erhöht werden. Für die Druschfrüchte von Hartweizen, Gerste, Hafer, Mais sowie Buchweizen, Quinoa und Amaranth zur menschlichen Ernährung sollen neu Einzelkulturbeiträge ausgerichtet werden. Zur Akzentuierung der prioritären Nutzung der Ackerfläche zur menschlichen Ernährung sollen Einzelkulturbeiträge für Verwendungen zu Futterzwecken, ausgenommen Saatgutproduktion, um 50 Prozent reduziert werden.
➔ keine Änderung LwG
3.1.3 Direktzahlungen (3. Titel LwG)
Mit den Direktzahlungen werden gemeinwirtschaftliche Leistungen in den Bereichen Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft, Versorgungssicherheit, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und Tierwohl abgegolten. Entsprechend werden Kulturlandschafts-, Versorgungssicherheits-, Biodiversitäts- und Produktionssystembeiträge, ein Beitrag für regionale Biodiversität und