Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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Landschaftsqualität und ein Übergangsbeitrag ausgerichtet. Als Basis für alle Direktzahlungen muss ein ökologischer Leistungsnachweis sowie bestimmte allgemeine Voraussetzungen erfüllt werden (vgl. Abbildung 6). Die Grundpfeiler des aktuell geltenden Direktzahlungssystems bleiben bestehen. So werden die Direktzahlungsbeitragsarten mit Ausnahme der Übergangsbeiträge fortgeführt. Mit diesen Stossrichtungen sichert der Bundesrat Stabilität. Gegenüber heute werden jedoch weniger Finanzmittel für die Direktzahlungen zur Verfügung stehen (siehe Ziff. 5.4.4).

Abbildung 6: Schematische Darstellung des aktuellen Direktzahlungssystems.

Die Anforderungen an die Ausbildung von Bewirtschaftern für die Direktzahlungsberechtigung sollen für Neueinsteiger höher sein. Die Stärkung der Ausbildung entspricht den Forderungen der Branche und vieler Kantone, damit die vielfältigen Herausforderungen der Zukunft und die stärkere Selbstverantwortung besser gemeistert werden können.

Das aktuelle Direktzahlungssystem weist im Bereich vieler Biodiversitäts- und Produktionssystembeiträge massnahmenspezifische Auflagen auf, die von den Bewirtschaftenden eingehalten werden müssen, damit die entsprechenden Beiträge ausgerichtet werden. Massnahmenspezifische Auflagen sind beispielsweise einzuhaltende Termine oder exakte Handlungsanweisungen, was die unternehmerischen Handlungsspielräume einschränkt. Zudem sind die ergriffenen Massnahmen in der Regel durch die Landwirtinnen und Landwirte aufzuzeichnen und verursachen damit administrativen Aufwand. Ferner werden betriebliche Leistungen, welche über das minimale Auflagenniveau hinausgehen, nicht abgegolten.

Vor diesem Hintergrund sollen Biodiversitäts- und Produktionssystembeiträge wo sinnvoll und machbar nach den erreichten Ergebnissen abgegolten werden. Die heute massnahmenbasierten Direktzahlungsprogramme im jeweiligen Zielbereich sollen im Gegenzug reduziert oder ganz abgeschafft werden. Hierfür sind Indikatoren zu bestimmen. Die Indikatoren müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen in Bezug auf das damit verfolgte Ziel relevant sowie wissenschaftlich fundiert sein. Indikatoren sollen das erwünschte Ergebnis messen – und nicht die Beteiligung an einer Massnahme. Sie müssen zudem von den Bewirtschaftenden verstanden werden und mit entsprechenden Massnahmen beeinflussbar sein. Für die Praktikabilität der Indikatoren ist entscheidend, dass die dafür notwendigen Daten einfach verfügbar sind. Nach Möglichkeit sollen bestehenden Datenquellen genutzt werden damit beim Betrieb kein Zusatzaufwand entsteht. Für den