Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 77Fedlex · Erläuternder Bericht

Ein wesentlicher Mehrwert liegt in der strukturierten und rechtssicheren Wiederverwendung bereits vorhandener Daten. Landwirtschaftliche Betriebe sollen Daten, die sie bereits erfasst haben, nicht mehrfach in unterschiedlichen Systemen eingeben müssen. Vielmehr sollen diese Daten, soweit eine gesetzliche Grundlage besteht oder das Einverständnis der betroffenen Person vorliegt, für verschiedene Zwecke weiterverwendet und an entsprechend berechtigte Akteure übertragen werden können. Dies reduziert den administrativen Aufwand, vermeidet Medienbrüche und verbessert die Qualität, Aktualität und Konsistenz der Daten.

Für die Betriebe kann die Plattform zu effizienteren Abläufen beitragen. Daten, die für Gesuche, Kontrollen, Labelanforderungen, betriebliche Auswertungen oder betriebliche Informations- und Managementsysteme benötigt werden, können einfacher bereitgestellt und genutzt werden. Dadurch werden betriebliche Prozesse unterstützt und Entscheidungsgrundlagen verbessert. Gleichzeitig eröffnet die Wiederverwendbarkeit von Daten neue Innovationsmöglichkeiten, auch direkt auf den Betrieben. So können Landwirtinnen und Landwirte ihre Daten gezielter für betriebliche Analysen, Optimierungen oder neue digitale Anwendungen einsetzen. Ein wesentlicher Teil dieser Innovationsdynamik wird dabei durch private Akteure getragen. Anbieter digitaler Lösungen, Branchenorganisationen oder andere Marktteilnehmende können auf der Grundlage verfügbarer und rechtssicher übertragener Daten neue Anwendungen, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle entwickeln. Die Plattform schafft hierfür die notwendigen Voraussetzungen, indem sie einen standardisierten und vertrauenswürdigen Austausch von Daten auch zwischen privaten Akteuren ermöglicht.

Auch die Prozesse bei Behörden und beauftragten Dritten können effizienter erfolgen. Bestehende Daten können für gesetzliche Vollzugsaufgaben mehrfach genutzt werden, soweit die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Verfahren können dadurch vereinfacht, Kontrollen gezielter vorbereitet und Vollzugsprozesse ressourcenschonender ausgestaltet werden. Eine verbesserte Datenqualität und eine nachvollziehbare Datenübertragung stärken zudem die Transparenz und erleichtern die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen.

Dies kann etwa bei Kontrollresultaten von Bedeutung sein: Sind bestimmte Daten wie beispielsweise die Information über eine bestandene ÖLN-Kontrolle bereits in einem Fachsystem vorhanden, können sie der zuständigen Stelle über die Plattform bereitgestellt werden, sofern das Einverständnis der betroffenen Person vorliegt. Die betroffenen Betriebe müssen dieselben Angaben dadurch nicht erneut einreichen. Gleichzeitig kann die zuständige Stelle mit aktuelleren und konsistenteren Daten arbeiten.

Die Einbindung privater Akteure ist auch mit Blick auf die Krisen- und Versorgungsfähigkeit des Sektors wichtig. In gewissen besonderen Lagen kann ein rascher, verlässlicher und rechtssicherer Datenaustausch entscheidend sein, um relevante Informationen rechtzeitig verfügbar zu machen, Engpässe frühzeitig zu erkennen, Lieferketten anzupassen oder verfügbare Ressourcen gezielter einzusetzen. Da die operative Versorgung in der Land- und Ernährungswirtschaft massgeblich durch private Akteure erfolgt, kann die Plattform ihren Nutzen in solchen Situationen nur entfalten, wenn sie nicht auf den Datenaustausch zwischen Behörden beschränkt bleibt, sondern auch private Akteure entlang der Wertschöpfungskette einbezieht.

Von besonderer Bedeutung ist zudem, dass die Plattform gemeinsame technische und organisatorische Standards schafft. Dies verbessert die Interoperabilität zwischen bestehenden Systemen und erleichtert es den beteiligten Akteuren, Daten in strukturierter Form auszutauschen. Gerade weil Daten heute in zahlreichen dezentralen Systemen vorhanden sind, schafft ein gemeinsamer Übertragungsweg die Voraussetzung dafür, dass diese Informationen für berechtigte Zwecke dank einer Harmonisierung von Standards besser genutzt werden können, ohne die bestehenden Fachsysteme abzulösen.

Die Nutzung der Plattform begründet keine allgemeine Nutzungspflicht. Für private Akteure ist sie freiwillig, soweit das anwendbare Fachrecht keine Verpflichtung vorsieht. Das PLEG begründet keine Pflicht, sich an der Plattform zu beteiligen oder Daten darüber auszutauschen. Ebenso entstehen durch die Plattform keine automatischen Zugriffe auf Daten. Jeder Datenaustausch bleibt an die jeweils anwendbaren rechtlichen Voraussetzungen gebunden. Wo keine gesetzliche Grundlage besteht, entscheiden die betroffenen Personen im Rahmen der vorgesehenen Freigabemöglichkeiten selbst, ob und für welche Zwecke ihre Daten Dritten zugänglich gemacht oder weiterverwendet werden dürfen.