Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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Bei den Grünland-BFF der Qualitätsstufe II wird geprüft, wie die Beiträge künftig vollständig ergebnisorientiert definiert und bezahlt werden können. Dabei sollen QII-Flächen mit besonders vielen Zeigerpflanzenarten für Qualität einen höheren Beitrag erhalten als Flächen mit weniger Zeigerpflanzenarten. Somit soll der QII-Beitrag – in Abhängigkeit der Anzahl Indikatorpflanzen – zweistufig ausgestaltet werden.

Hinsichtlich der Förderung von Bäumen soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden, inwieweit Laubbäume auf Basis bereits vorhandener Daten wie Luftbildern und LiDAR-Daten automatisiert erfasst und in Bezug auf ökologische Aspekte bewertet werden können. Dadurch soll die Ausrichtung der Beiträge für Bäume effizienter gestaltet werden, mit möglichst wenig Vorschriften für die Bewirtschaftenden, einem vereinfachten Vollzug und einem erhöhten Anreiz für eine aus ökologischer Sicht verbesserte Umsetzung.

➔ Ziffer 3.1.3.4

Art. 75 Abs. 2

Für Produktionssystembeiträge nach Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe b und c soll der Bundesrat neu ergebnisorientiertere Beiträge ausrichten können. Der Beitrag orientiert sich direkt an der erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistung. Diese wird durch einen entsprechenden Indikatorwert abgebildet. Dabei wird ein minimaler Indikator-Schwellenwert festgelegt, ab dem ein Beitrag ausgerichtet wird. Gemeinwohlleistungen, die über den minimalen Indikator-Schwellenwert hinausgehen, werden mit einem höheren Beitrag abgegolten.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll geprüft werden, ob die Bodenbedeckung mit lebendigem und totem Pflanzenmaterial während des ganzen Jahres, basierend auf einem satellitenbasierten «Bodenbedeckungsindex», gefördert werden kann.

Eine weitere Machbarkeitsstudie soll die technische Umsetzbarkeit und die Kostenfolge für ein vollautomatisches Satelliten-basiertes Tracking der «Laufhof- und Weideaufenthaltsdauer» von Wiederkäuern (primär Rindvieh) prüfen.

Im Rahmen einer Analyse soll geprüft werden, ob die Wirkungsziele (Klimawirkung) mit einem Indikator «Lebtagesleistung» (Output pro Lebtag, Fokus Milchkühe) besser erreicht werden können als mit dem heutigen Indikator «längere Nutzungsdauer». Es soll auch untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen (Restriktionen / (Leistungs-) Obergrenzen etc.) eine bessere Wirksamkeit erreicht werden kann.

➔ Ziffer 3.1.3.5

Art. 77

Der Übergangsbeitrag wird aufgehoben.

➔ Ziffer 0

Art. 87a Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. d Ziff. 1a

Die Förderung überbetrieblich eingesetzter Technologien, die einen Beitrag zur umweltfreundlichen Produktion leisten sollen, wird neu mit Ziffer 1a ermöglicht. Neu können gemeinschaftlich organisierte Produzentenorganisationen sowie landwirtschaftlich geprägte Kleinunternehmen, wie Lohnunternehmer oder Maschinenringe mit Beiträgen unterstützt werden, wenn sie landwirtschaftliche Maschinenarbeiten im Auftrag von Landwirtschaftsbetrieben ausführen. Damit wird dem technologischen Wandel und dem Bedarf nach effizienteren und umweltschonenderen Produktionsmethoden Rechnung getragen. Die Förderung ist auf marktreife, aber noch wenig verbreitete Technologien beschränkt und an den Nachweis konkreter Umweltwirkungen geknüpft.

Da der Bund Strukturverbesserungen im Rahmen der bewilligten Kredite unterstützt (Art. 93 Abs. 1), muss der Einleitungssatz entsprechend angepasst werden.

➔ Ziffer 3.1.4.3