Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/90: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2027 · 11 Seiten
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eintritt oder nur einen begrenzten Beitrag zur Emissionsverminderung in den kommenden Jahren leistet, tragen weniger zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bei. Die Fokussierung auf Projekte mit ausreichender Emissionsverminderung bis 2030 stellt sicher, dass anrechenbare Projekte nicht nur die Wirksamkeit der eingesetzten Instrumente im Rahmen der geltenden gesetzlichen Grundlage sicherstellen, sondern auch eine effiziente Nutzung der Ressourcen des BAFU ermöglichen. Aus diesem Grund wurde Anhang 3 Buchstabe l hinzugefügt, um klarzustellen, dass nur noch Projekte oder Programme registriert werden, die im Jahr 2030 eine Wirkung von mindestens 10 000 tCO2eq erzielen.
4.11 Anhang 19 Bst. a
Buchstabe a wird dahingehend geändert, dass die Permanenz der Speicherung nicht nur nachvollziehbar, sondern auch glaubhaft nachgewiesen werden muss. Der Wortlaut entspricht somit den Anforderungen in Art. 5.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund, Kantone und die Gemeinden
Durch die Einführung klarerer Qualitäts- und Prozessstandards wird der Vollzug teilweise vereinfacht. Für den Bund entsteht kein zusätzlicher finanzieller oder personeller Aufwand, vielmehr ist von einem leicht reduzierten administrativen Aufwand im Vergleich zur gegenwärtigen Situation auszugehen.
Für Kantone und Gemeinden ergeben sich keine Änderungen.
5.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
5.2.1 Auswirkungen auf Unternehmen UEG-Prüfpflicht 1: Vereinfachung für kleine Unternehmen
Bei einem Grossteil der Massnahmen dieser Vorlage handelt es sich entweder um die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten für die betroffenen Unternehmen (erweiterte Anreize für Senken-, Negativemissions- und Auslandsprojekte) oder um die Verankerung der bestehenden Praxis auf Verordnungsebene (Lieferung von Monitoring- und Berechnungsdaten durch die Projektentwickler). Diese Massnahmen schaffen keine neuen oder veränderten Pflichten für die betroffenen Unternehmen.
Weiter wird es den Anbietern von Kompensationsprojekten aufgrund der Vorlage in Zukunft nicht mehr möglich sein, Bescheinigungen für Inlandanlagen mit fluorierten Kältemitteln und Holzheizungen im Komfortwärmebereich zu erhalten. Die Auswirkungen auf die betroffenen Projektentwickler sind jedoch vernachlässigbar, da die Kompensation nur eine von vielen Möglichkeiten zur Entwicklung eines Projekts darstellt. Ersatztechnologien existieren und werden vom Bund als Kompensationsprojekte zugelassen. Die künftig von der Kompensationspflicht ausgeschlossenen Technologien werden zudem in der Schweiz sowieso bald