Rapport sur les résultats

Consultation 2011/122: Modification partielle de la Loi sur les Etrangers (LEtr) · 108 pages

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III. Stellungnahmen zu den einzelnen Änderungen3

Umbenennung des Erlasstitels

AR:

- Die Umbenennung des erst am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Ausländergeset-

zes wird jedoch nicht als zwingend notwendig erachtet.

SG:

- Die Änderung der Bezeichnung eines Gesetzes, das erst gut vier Jahre in Kraft ist

und dessen Bezeichnung sich in der Praxis etabliert hat, [erfordert] umfangreiche administrative Anpassungen und erschwert die Präjudiziensuche.

ZH:

- Bei einem Grossteil der zu revidierenden Bestimmungen geht es […] darum, bishe-

riges Verordnungsrecht auf Gesetzesstufe zu heben und das Gesetz der Praxis anzupassen. Dies rechtfertigt es nicht, im Titel ein einzelnes Kapitel des Gesetzes besonders hervorzuheben.

SVP:

- Die SVP lehnt es klar ab, das Ausländergesetz (AuG) in Ausländer- und Integrati-

onsgesetz (AuIG) umzubenennen. Integration ist nur ein kleiner Bestandteil des Gesetzes […].

JUSO:

- Wir lehnen den Zusatz „Integrationsgesetz“ ab, da der Gesetzesentwurf diesem An-

spruch nicht gerecht wird.

KID:

- Sinnvoll wäre eine neutralere Benennung wie zum Beispiel „Gesetz über die Zu-

wanderung und Integration“.

3 Die Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen werden grundsätzlich und soweit möglich in direkter Rede wiedergegeben.