Rapport sur les résultats
Consultation 2011/122: Modification partielle de la Loi sur les Etrangers (LEtr) · 108 pages
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III. Stellungnahmen zu den einzelnen Änderungen3
Umbenennung des Erlasstitels
AR:
- Die Umbenennung des erst am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Ausländergeset-
zes wird jedoch nicht als zwingend notwendig erachtet.
SG:
- Die Änderung der Bezeichnung eines Gesetzes, das erst gut vier Jahre in Kraft ist
und dessen Bezeichnung sich in der Praxis etabliert hat, [erfordert] umfangreiche administrative Anpassungen und erschwert die Präjudiziensuche.
ZH:
- Bei einem Grossteil der zu revidierenden Bestimmungen geht es […] darum, bishe-
riges Verordnungsrecht auf Gesetzesstufe zu heben und das Gesetz der Praxis anzupassen. Dies rechtfertigt es nicht, im Titel ein einzelnes Kapitel des Gesetzes besonders hervorzuheben.
SVP:
- Die SVP lehnt es klar ab, das Ausländergesetz (AuG) in Ausländer- und Integrati-
onsgesetz (AuIG) umzubenennen. Integration ist nur ein kleiner Bestandteil des Gesetzes […].
JUSO:
- Wir lehnen den Zusatz „Integrationsgesetz“ ab, da der Gesetzesentwurf diesem An-
spruch nicht gerecht wird.
KID:
- Sinnvoll wäre eine neutralere Benennung wie zum Beispiel „Gesetz über die Zu-
wanderung und Integration“.
3 Die Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen werden grundsätzlich und soweit möglich in direkter Rede wiedergegeben.