Rapporto sui risultati
Consultazione 2006/87: Nuovo numero AVS. Modifica di ordinanze ed emanazione di disposizioni esecutive · 33 pagine
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4 Ergebnisse im Einzelnen / Résultats en détail / Risultati in dettaglio
4.1 Vorbemerkung / Remarque préliminaire / xxxxxxxxxxxx
Die von den Antwortenden vorgebrachten Meinungen, Anregungen und Forderungen werden weder gewichtet noch bewertet. Die Ausführungen wurden teilweise gekürzt. Inhaltlich identische Anliegen, welche gleichzeitig in mehreren Stellungnahmen in redaktionell leicht unterschiedlicher Form
präsentiert wurden, werden nur in einem einzigen Wortlaut pro Sprache aufgeführt.
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Les avis, les suggestions et les demandes exprimés dans les réponses ne font ici l’objet ni d’une appréciation ni d’une évaluation. Les propos ont parfois été raccourcis. Des demandes de teneur identique, présentées par plusieurs destinataires sous une forme légèrement différente, ont été rapportées dans une seule version rédactionnelle par langue.
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Le opinioni, i suggerimenti e le richieste espressi nelle risposte non sono né ponderati né valutati. Le esposizioni sono state in parte abbreviate. Richieste identiche nel contenuto avanzate in forma leggermente diversa in più risposte sono riportate in una sola versione per lingua.
4.2 Stellungnahmen zur Änderung der AHVV / Avis relatifs à la modification du RAVS / Pareri sulla modifica dell’OAVS
4.2.1 Art. 50d Abs. 2, 50f Abs. 2, 68 Abs. 1 und Art. 133 /
Art. 50d, al. 2; art. 50f, al. 2; art. 68, al. 1 et art. 133 /
Articoli 50d capoverso 2, 50f capoverso 2, 68 capoverso 1 e 133
Es wurden keine Bemerkungen vorgebracht.
Aucune remarque n’a été formulée.
Nessuna osservazione.
4.2.2 Art. 133bis Zuweisung / Art. 133bisAttribution / Art. 133bis Assegnazione
AI, BE, In Absatz 4 werden die Angaben aufgezählt, welche die ZAS bei der Zuweisung einer BL, BS, Versichertennummer verlangen kann. Diese unterscheiden sich von den heute
GL, GR, notwendigen einerseits durch Wegfall der Angaben der Heimatgemeinde, von Wohnort NW, OW, und Adresse und des Zivilstandes. Andererseits sind neu der Geburtsort sowie die SO, SH, Familien- und Vornamen von Mutter und Vater anzugeben. Gemäss Absatz 6 kann die KKAK, Zentrale Ausgleichsstelle weitere Angaben zur Person verlangen. Obwohl auch wir an IVSK, einer möglichst guten Qualität bei der Nummernzuweisung interessiert sind, müssen wir VVAK doch darauf hinweisen, dass die Beschaffung dieser Daten mit einem nicht zu
unterschätzenden administrativen Mehraufwand verbunden ist. Es stellt sich die Frage, ob diese Angaben in allen Fällen unerlässlich sind, oder ob ein reduzierter Standard mit der Möglichkeit der Nachfrage von weiteren Daten in der Praxis nicht auch genügen würde. Es stellt sich zudem die Frage, wie vorzugehen ist, wenn die gewünschten Angaben nicht erhältlich sind, was insbesondere bei ausländischen Versicherten
durchaus vorkommen kann. Wir stellen den Antrag, die vorgesehene Regelung nochmals kritisch zu hinterfragen.
BS Wir stellen den Antrag, ...... zu überprüfen, ob der Wegfall der Angabe der
Heimatgemeinde opportun ist.