Rapporto sui risultati

Consultazione 2015/13: Modifica dell'ordinanza 1 concernente la legge sul lavoro (OLL 1) - Registrazione della durata del lavoro · 26 pagine

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1bisDie Sozialpartner können in einem Gesamtarbeitsvertrag vorsehen, dass in den Verzeichnissen und Unterlagen die Angaben nach Artikel 73 Absatz 1 Buchstaben c-e und h nicht enthalten sein müssen, sofern die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:

a. bei ihrer Arbeit über eine grosse Autonomie verfügen und ihre Arbeitszeiten grösstenteils selber festsetzen können; und

b. über ein Bruttojahreseinkommen, einschliesslich Boni, von mehr als 120 000 Franken verfügen.; und

c. schriftlich individuell vereinbart haben, dass sie auf die Arbeitszeiterfassung verzichten.

Impresa CS

1Die Sozialpartner können in einem Gesamtarbeitsvertrag oder im Rahmen einer innerbetrieblichen Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung vorsehen, dass in den Verzeichnissen und Unterlagen die Angaben nach Artikel 73 Absatz 1 Buchstaben c–e und h nicht enthalten sein müssen, sofern die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:

a. bei ihrer Arbeit über eine grosse Autonomie verfügen und ihre Arbeitszeiten grösstenteils selber festsetzen können;

b. über ein Bruttojahreseinkommen, einschliesslich Boni, von mehr als 120 000 Franken verfügen; und

c. schriftlich individuell vereinbart haben, dass sie auf die Arbeitszeiterfassung verzichten.

3.1.2 Art. 73a cpv. 2 OLL 1 Testo sottoposto a indagine conoscitiva

2Die Höhe des Betrags nach Absatz 1 Buchstabe b wird an die Entwicklung des Höchstbetrags des versicherten Verdiensts nach dem UVG angepasst.

Proposte dei partecipanti all’indagine conoscitiva Organizzazione dei datori di lavoro EXS

2Die Höhe des Betrags nach Absatz 1 Buchstabe b wird an die Entwicklung des Höchstbetrags des versicherten Verdiensts nach dem UVG angepasst. Das Erreichen der massgebenden Lohngrenze ist mittels Angabe der jeweiligen Bruttojahreseinkommen oder durch eine alle zwei Jahre beizubringende Bestätigung einer unabhängigen externen Revisionsstelle nachzuweisen.

Organizzazione dei datori di lavoro GS e organizzazione dei lavoratori AS

2Die Höhe des Betrags nach Absatz 1 Buchstabe b wird an die Entwicklung des Höchstbetrags des versicherten Verdiensts nach dem UVG angepasst.

Imprese BIG5

Proposta di formulazione con e senza CCL

2Die Höhe des Betrags nach Absatz 1 und Absatz 1bisBuchstabe b wird an die Entwicklung des Höchstbetrags des versicherten Verdiensts nach dem UVG angepasst. Das Erreichen der massgebenden Lohngrenze ist mittels Angabe der jeweiligen Bruttojahreseinkommen oder durch eine jeweils alle zwei Jahre beizubringende Bestätigung einer unabhängigen externen Revisionsstelle nachzuweisen.

3.1.3 Art. 73a cpv. 3 OLL 1 Testo sottoposto a indagine conoscitiva

3Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin und der Arbeitgeber können die Vereinbarung nach Absatz 1 Buchstabe c jährlich widerrufen.

Proposte dei partecipanti all’indagine conoscitiva Organizzazione dei datori di lavoro SWS

3Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Die Arbeitnehmervertretung einer Branche oder eines Betriebs und der Arbeitgeber können die Vereinbarung nach Absatz 1 Buchstabe c jährlich für sämtliche von der Arbeitszeiterfassung ausgenommenen Mitarbeitenden widerrufen.

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