Rapport sur les résultats

Consultation 2015/13: Modification de l'ordonnance 1 relative à la loi sur le travail (OLT 1) - Enregistrement de la durée du travail · 26 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 16Fedlex · Rapport sur les résultats

1bisDie Sozialpartner können in einem Gesamtarbeitsvertrag vorsehen, dass in den Verzeichnissen und Unterlagen die Angaben nach Artikel 73 Absatz 1 Buchstaben c-e und h nicht enthalten sein müssen, sofern die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:

a. bei ihrer Arbeit über eine grosse Autonomie verfügen und ihre Arbeitszeiten grösstenteils selber festsetzen können; und

b. über ein Bruttojahreseinkommen, einschliesslich Boni, von mehr als 120 000 Franken verfügen.; und

c. schriftlich individuell vereinbart haben, dass sie auf die Arbeitszeiterfassung verzichten.

Entreprise CS

1Die Sozialpartner können in einem Gesamtarbeitsvertrag oder im Rahmen einer innerbetrieblichen Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung vorsehen, dass in den Verzeichnissen und Unterlagen die Angaben nach Artikel 73 Absatz 1 Buchstaben c–e und h nicht enthalten sein müssen, sofern die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:

a. bei ihrer Arbeit über eine grosse Autonomie verfügen und ihre Arbeitszeiten grösstenteils selber festsetzen können;

b. über ein Bruttojahreseinkommen, einschliesslich Boni, von mehr als 120 000 Franken verfügen; und

c. schriftlich individuell vereinbart haben, dass sie auf die Arbeitszeiterfassung verzichten.

3.1.2 Art. 73a, al. 2 OLT 1 Formulation proposée dans le projet

2Die Höhe des Betrags nach Absatz 1 Buchstabe b wird an die Entwicklung des Höchstbetrags des versicherten Verdiensts nach dem UVG angepasst.

Requêtes des participants à la consultation Organisation d’employeurs EXS

2Die Höhe des Betrags nach Absatz 1 Buchstabe b wird an die Entwicklung des Höchstbetrags des versicherten Verdiensts nach dem UVG angepasst. Das Erreichen der massgebenden Lohngrenze ist mittels Angabe der jeweiligen Bruttojahreseinkommen oder durch eine alle zwei Jahre beizubringende Bestätigung einer unabhängigen externen Revisionsstelle nachzuweisen.

Organisation d’employeurs GS et organisation de travailleurs ES

2Die Höhe des Betrags nach Absatz 1 Buchstabe b wird an die Entwicklung des Höchstbetrags des versicherten Verdiensts nach dem UVG angepasst.

Entreprises des BIG5

Suggestion de formulation avec et sans CCT

2Die Höhe des Betrags nach Absatz 1 und Absatz 1bisBuchstabe b wird an die Entwicklung des Höchstbetrags des versicherten Verdiensts nach dem UVG angepasst. Das Erreichen der massgebenden Lohngrenze ist mittels Angabe der jeweiligen Bruttojahreseinkommen oder durch eine jeweils alle zwei Jahre beizubringende Bestätigung einer unabhängigen externen Revisionsstelle nachzuweisen.

3.1.3 Art. 73a, al. 3 OLT 1 Formulation proposée dans le projet

3Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin und der Arbeitgeber können die Vereinbarung nach Absatz 1 Buchstabe c jährlich widerrufen.

Requêtes des participants à la consultation Organisation d’employeurs SWS

3Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Die Arbeitnehmervertretung einer Branche oder eines Betriebs und der Arbeitgeber können die Vereinbarung nach Absatz 1 Buchstabe c jährlich für sämtliche von der Arbeitszeiterfassung ausgenommenen Mitarbeitenden widerrufen.

520/2012/00456 \ COO.2101.104.7.1326514 16/26