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Buch · sui generis Verlag 2020

Was ist Strafverteidigung?

Stephan Bernard · 5. März 2020
Kapitel 1 von 17Seiten 1–23›
Angaben zum Werk
Verlag
sui generis Verlag
Sprache
Deutsch
DOI
10.38107/014
Zitiervorschlag
Stephan Bernard, Was ist Strafverteidigung?, Zürich 2020
— Seite 1 —

sui generis

DIGUNG?

HRUNG

— Seite 3 —

2. Auflage 2. Auflage

— Seite 4 —

Für Beda, Ingrid, Magda und Rafael — Seite 6 —Bis die Löwen ihre eigenen Geschichtsschreiber haben,

werden Erzählungen über die Jagd stets den Jäger verherrlichen.

— Nigerianisches Sprichwort — — Seite 7 —V

Vorwort

Wenige Berufe lösen ähnlich ambivalente Gefühle aus wie die Strafverteidigung: Erkämpft die Strafverteidigung einem Unschuldigen einen Freispruch, wird sie bewundert. Tritt die Strafverteidigung dagegen für die Rechte eines Schwerverbrechers ein, kommt die wiederkehrende Frage gewiss, wie man den verteidigen könne.

Die Frage, was Strafverteidigung ist, auch, was sie sein sollte oder könnte, beschäftigt mich, seit ich im Frühjahr 2002 mein Anwaltspraktikum aufgenommen habe. In den letzten rund zwölf Jahren publizierte ich deshalb neben meiner anwaltlichen Tätigkeit regelmässig zu diversen Themen rund um die Strafverteidigung, vor allem in Fachzeitschriften und Fachbüchern. Die vorliegende Praxiseinführung veröffentlichte ich erstmals vor vier Monaten. Sie erscheint nun wegen der regen Nachfrage bereits in zweiter überarbeiteter Auflage. Vorher gab es für die Schweiz keine solche Einführung, was ich gerade bei der Ausbildung von Substitutinnen und Schnupperpraktikanten immer als Mangel empfunden habe. Das vorliegende Buch erhebt wie die Vorauflage keinen rechtswissenschaftlichen Anspruch. Es basiert zwar zu einem beträchtlichen Teil auf früheren Veröffentlichungen von mir, gründet aber mindestens ebenso stark auf persönlichem Handlungs- und Erfahrungswissen. Der Essay will damit vor allem eine knappe erste Orientierung zur Praxis der Strafverteidigung bieten, die nicht nur routinierten Fachleuten, sondern auch Berufsanfängerinnen, Studierenden und allenfalls einem interessierten breiteren Publikum zugänglich sein soll.

Dankbar bin ich vielen für vieles. Heidi Bernard danke ich zunächst für die Gestaltung des Buchumschlags; und darüber hinaus bin ich ihr, Merlin und Henry dankbar für alles und noch viel mehr. Der ursprüngliche Text der ersten Auflage hat durch die kritischen Rückmeldungen von — in alphabetischer Reihenfolge — Marianne Heer, Ingrid Indermaur, Philippe Koch, Mara Maggi, Beda Meyer Löhrer, Annina Mullis, Florian Seitz und Wolfgang Wohlers sehr gewonnen. Nach der Veröffentlichung habe ich von Zahlreichen zahlreiche Anregungen erhalten, die ich nun in der zweiten Auflage nach Möglichkeit berücksichtigt habe und herzlich verdanke. Rafael Studer hat gleich mehrere Fassungen dieser Praxiseinführung intensiv durchgearbeitet und mit mir eingehend diskutiert; seine ihm eigene sprachliche und intellektuelle Hartnäckigkeit leistet seit sieben, acht Jahren ohnehin einen nicht überschätzbaren Beitrag zu meinen Publikationen. Der sprachlichen Richtigkeit des Textes haben das umsichtige Korrektorat von Christoph Meyer bei der ersten Auflage und das sorgfältige Lektorat von Marianne Bernard für die zweite — Seite 8 —VI Vorwort

Auflage nochmals gutgetan. Daniel Hürlimann, Marc Thommen, Wendelin Hess und Beat Müller vom sui generis Verlag bin ich verbunden für die Aufnahme des Essays in ihre Buchreihe; dass diese Einführung nicht nur als herkömmlicher Print, sondern auch kostenlos als PDF über die Webseiten der schweizerischen Nationalbibliothek sowie über Google Books, OAPEN und suigeneris-verlag.ch erhältlich ist, freut mich mit Blick auf das Zielpublikum ganz besonders. Ohne all diese und zahlreiche andere zuträgliche berufliche und private Umstände, wären weder diese Schrift noch der Weg, der zu ihr geführt hat, möglich gewesen.

Widmen möchte ich den Essay in grosser Dankbarkeit meinem langjährigen Büropartner Beda Meyer Löhrer, meinen langjährigen Büropartnerinnen Ingrid Indermaur und Magda Zihlmann sowie Rafael Studer: Die jahrelange Zusammenarbeit mit ihnen hat mich immer wieder gefordert und mannigfaltige Weiterentwicklungen befördert.

Zürich, im August 2021 — Seite 9 —VII

How to read this book

Die vorliegende Praxiseinführung ist kein herkömmliches rechtwissenschaftliches Lehrbuch, sondern soll praxisnah in den Beruf der Strafverteidigung einführen. Diesem Anspruch entsprechend, habe ich bewusst sowohl auf Ausführungen zu rechtlichen Details als auch einen Fussnotenapparat verzichtet. Weitergehende Hinweise finden sich in den Quellen- angaben im Anhang.

In der Strafverteidigung hängen durchgehend einzelne Aspekte mit jeweils anderen zusammen. Eine lineare Darstellung erscheint wenig zielführend. Ich habe mich deshalb für eine Art spiralförmigen Aufbau entschieden und greife Themen im Verlauf des Buchs wiederholt auf. Dabei versuche ich sie unter variierenden Gesichtspunkten zu beleuchten.

Die Unschuldsvermutung, und damit das Prinzip in dubio pro reo, ist der rechtstaatliche Zentralnerv des Strafverfahrens. Steht der Verdacht gegen die beschuldigte Person nicht zweifelsfrei fest, so ist sie vor Gericht freizusprechen. Das I. Kapitel, das als Intro zu verstehen ist, geht daher anstatt einer herkömmlichen Einleitung anhand dieses Grundsatzes in groben Zügen der Frage nach, wie eine Strafuntersuchung in einer rechtsrealistischen Betrachtung abläuft. Pointiert wird aus Sicht der beschuldigten Person aufgezeigt, wie das Prinzip in dubio pro reo zu unterminiert werden droht und welche Rolle der Verteidigung zukommt. Dadurch soll ein Überblick über die gesamte Thematik geboten und der Boden für die weiteren Ausführungen dieser Einführung bereitet werden.

Nach dem Intro folgt der Erste Teil. Darin werden die Stellung und die zu fordernde Haltung von Strafverteidigerinnen behandelt. Zunächst werden drei unterschiedliche Verteidigungspersönlichkeiten mit ihrer Berufsauffassung vorgestellt (II. Kapitel). Dieser biographische Zugang trägt dazu bei, den Kern der Strafverteidigung herauszuschälen. Das III. Kapitel geht sodann auf die historische Entwicklung der professionellen Verteidigung in der Schweiz ein und verortet ihr heutiges Wirkungsfeld im rechtskulturellen Panorama der gegenwärtigen strafprozessualen Praxis. Hernach wird der Frage nachgegangen, was es effektiv heisst, die fremden Interessen der einer Straftat beschuldigten Person zu verteidigen (IV.). Das V. Kapitel stellt den Abschluss des Ersten Teils dar und umreisst die Aufgaben der Verteidigung im Innenverhältnis mit der beschuldigten Person und der Verteidigung ihrer Interessen gegen aussen.

Nach diesen grundsätzlichen Kapiteln zur Stellung und Haltung der Verteidigung folgen im Zweiten Teil Ausführungen zur Verteidigungspraxis. Das — Seite 10 —VIII How to read this book

VI. Kapitel konkretisiert die Möglichkeiten der Strafverteidigung zur Beeinflussung des Beweisergebnisses umfassend. Hernach wird im VII. Kapitel erörtert, wie dem Einzelfall angepasst dieses Ringen um den Sachverhalt mit rechtlichen Argumenten und einer rhetorischen Dimension sinnvoll zusammengeführt werden können. Die nächsten beiden Kapitel bieten einen Abriss über Besonderheiten bei spezifischen Verfahrenstypen. Zunächst wird das Verfahren bei strafrechtlichen Massnahmen beleuchtet (VIII.), danach Spezifika des Jugendstrafverfahrens (IX.).

Im X. Kapitel wird in Form eines Outros, basierend auf den vorangehenden Erkenntnissen, reflektiert, wie die Verteidigung ihre Rolle innerhalb des strafprozessualen Systems, klug out of the box und nicht als Dienst nach Vorschrift gemäss vorgegebenem Drehbuch wahrnehmen kann.

Weil diese Praxiseinführung insgesamt zum kreativen Vorgehen im Einzelfall ermutigen will, enthält sie bewusst keine Checklisten oder lange Ausführungen zu einzelnen Prozesssituationen. Ich bin der Auffassung, dass solche kochrezeptartigen Anleitungen den unterschiedlichen Fallkonstellationen nicht gerecht werden. Sie laufen überdies der Entwicklung des je nach Persönlichkeit zwingend unterschiedlichen Verteidigungsstils eher zuwider als dass sie ihr zupasskommen. Angestrebt habe ich demnach einen zwangsläufig persönlichen Blick auf ausgewählte Grundfragen. Dadurch möchte ich alle Kolleginnen und Kollegen trotz, oder gerade wegen der subjektiven Note ermuntern, ihre eigene professionelle Herangehensweise zu entwickeln. Was Strafverteidigung ist, bleibt zu einem beträchtlichen Teil individuell und verändert sich während eines Berufslebens laufend. Leitlinie ist mir dabei, dass eine gute Strafverteidigungstechnik nicht ohne fundierte Haltung, oder anders formuliert, nicht ohne ein konsistentes, persönliches Verteidigungsethos auskommt. Dabei halte ich es auch für unabdingbar, dass jede Strafverteidigerin sich kritisch mit rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Entwicklungen befasst und nicht zu affirmativ unterwegs ist. Wenn daher Ausführungen hier und da eine kritische Note gegenüber dem Status quo enthalten, ist dies nicht einem persönlichen Pessimismus geschuldet, sondern dem Anliegen, die Praxis im Sinne eines konsequenten Grundrechtsschutzes weiterzuentwickeln und die Leser zu ermuntern, ebenfalls in diese Richtung zu wirken. Nur so — dies ist meine feste Überzeugung — wird eine solide Basis für eine gute technische Berufsausübung gelegt.

Um sich den Kernthemen der Strafverteidigung anzunähern, empfehle ich Berufsanfängerinnen, Praktikanten, Studierenden und juristischen Laien eine erstmalige Lektüre des Buchs von vorne nach hinten. Weil Verteidigungsfragen stets auch von Güterabwägungen leben, zieht wohl einen — Seite 11 —How to read this book IX

grösseren Gewinn für den Berufseinstieg daraus, wer den Text mit Kolleginnen und Kollegen in einer Lesegruppe gemeinsam und fortlaufend diskutiert. Beim späteren erneuten Konsultieren, respektive bei vertieften beruflichen Vorkenntnisse, kann es sinnvoll sein, wenn manche Kapitel oder Abschnitte separat gelesen werden.

Der Text setzt Grundkenntnisse des Strafverfahrens voraus. Wer nahezu keine Ahnung von der Thematik hat, namentlich juristischen Laien, empfehle ich, vorgängig zumindest das konzise Merkblatt auf www.strafuntersuchung.ch zu lesen. Bei grösserem Interesse kann die Lektüre des Buchs «Strafuntersuchung — was tun?» der Rechtsauskunft Anwaltskollektiv weiterhelfen. Beidenorts wird eingängig erklärt, was ein Strafverfahren in der Schweiz aus Sicht der Beschuldigten effektiv bedeutet. Das nötige Wissen wird anschaulich vermittelt. Diese Darstellungen sind, wie die vorliegende Einführung auch, nicht dem Blick der Strafjustiz, sondern demjenigen der beschuldigten Person und ihrer Verteidigung, oder um das vorangestellte Sprichwort aufzugreifen, des Löwen und nicht des Jägers auf die Jagd verpflichtet. Sie möchten zu einem rechtsrealistischen Wissen aus Sicht der Rechtsunterworfenen und nicht der Rechtsunterwerfenden auf Strafverfahren beitragen.

Diese Praxiseinführung ist ein Arbeitsinstrument. Es soll kritisch gelesen, zum Nach- und Weiterdenken anregen. Ich würde mich sehr freuen, an solchen Entwicklungen teilzuhaben: [email protected].

— Seite 13 —

XI

Übersicht

Vorwort V How to read this book VII

Übersicht XI Inhaltsverzeichnis XIII Abkürzungen XXI Intro1I.In dubio pro reo?1Erster Teil15II.Max Alsberg, Jacques Vergès und Gerhard Strate15III.Strafverteidigung in der Schweiz: Historische Herleitung, rechtskulturelle Verortung und tatsächliches Handlungsumfeld20IV.Wahrung fremder Interessen, nicht eigener26V.Kernaufgaben der Strafverteidigung38Zweiter Teil47VI.Einflussmöglichkeiten der Strafverteidigung auf das Beweisergebnis47

VII. Massarbeit im Einzelfall: Ringen um den Sachverhalt,

rechtliche Argumente und Storytelling91VIII.Spezifika bei strafrechtlichen Massnahmen — Strafverteidigung im Kampf gegen die eigene Entkernung119IX.Besonderheiten bei der Jugendstrafverteidigung133Outro143X.Strafverteidigung im System, aber out of the box143Zentrale Quellen — pour aller plus loin155— Seite 15 —

XIII

Inhaltsverzeichnis

Vorwort V How to read this book VII

Übersicht XI Inhaltsverzeichnis XIII Abkürzungen XXI Intro1I.In dubio pro reo?11.Rechtsgrundsatz und Rechtswirklichkeit12.Der Ablauf des Strafverfahrens — eine rechtsrealistische Betrachtung2a)Im Vorverfahren: im Zweifel für die Strafverfolgung3aa. Die Gewichtung belastender und entlastender Tatsachen3bb. Die zahlreichen Hüte der Staatsanwaltschaft4cc. Exkurs: Belastungsperspektive psychiatrischer Expertinnen5dd. Schlussfolgerung5

b)Im Haupt- und im Rechtsmittelverfahren:

In dubio pro reo?6aa. Vor Gericht: In dubio pro reo?6bb. Kognitive Täuschungen vor Gericht6cc. Primäre Emotionen und sekundäre rechtliche Berufssozialisation6dd. Zusammenfassung7c)Nach der Verurteilung: im Zweifel für die Sicherheit und wider die Freiheit83.Und wo bleibt die Verteidigung?9a)Die Verteidigung als Sand im Getriebe9b)Verteidigen mit rechtlichen, tatsächlichen und narrativen Gegenargumenten10c)Faktische Wirkungsgrenzen der Verteidigung12— Seite 16 —XIVInhaltsverzeichnis Erster Teil15II.Max Alsberg, Jacques Vergès und Gerhard Strate151.Max Alsberg: Kontrolle und Mitwirkung152.Jacques Vergès: Verteidigung als gegenhegemoniale Praxis173.Gerhard Strate: Die Verzahnung des Innen- und Aussenverhältnisses in der Strafverteidigung184.Auf der Suche nach dem Kern der Strafverteidigung19

III. Strafverteidigung in der Schweiz:

Historische Herleitung, rechts-kulturelle Verortung und tatsächliches Handlungsumfeld201.Welcher Dienst am Recht?202.Professionalisierung der Strafverteidigung21

3. Dominante Staatsanwaltschaft, entmachtete Gerichte,

marginalisierte Verteidigung23a)Fort- und Rückschritte für Beschuldigtenrechte23b)Exkurs: Vereinheitlichte Strafprozessordnung — regionale Diversität24c)Insgesamt: Marginalisierung effektiver Verteidigung25IV.Wahrung fremder Interessen, nicht eigener261.Verteidigung mit Ausbildungslücken262.Die Entstehung von Mandatsverhältnissen273.Unzureichende Qualitätskontrolle bei amtlichen Verteidigungen294.Welche fremden Interessen?315.Die Verteidigerin als citoyenne und bourgeoise336.Verteidigung als ethische Praxis35V.Kernaufgaben der Strafverteidigung38

1. Verteidigung im Innenverhältnis:

Fürsorge und Beratung38a)Partnerschaftliche Verteidigung als Ausgangspunkt38b)Wissens- und Prozessberatung39c)Vertrauensverhältnis als Zentralnerv jeder wirkungsvollen Verteidigung41

2. Verteidigung im Aussenverhältnis:

Kontrolle und Mitwirkung42— Seite 17 —

3. Entwicklung einer fallangepassten

Inhaltsverzeichnis XV

Zweiter Teil47VI.Einflussmöglichkeiten der Strafverteidigung auf das Beweisergebnis471.Ausgangspunkte47a)Strafverfahren als zielgerichtete Sachverhalts- (re)konstruktion in einem rechtlichen Rahmen47b)Die Rolle der Verteidigung bei der strafprozessualen Sachverhalts(re)konstruktion492.Der Faktor Untersuchungshaft50a)Rechtsnormen und Rechtswirklichkeiten50b)Der Untersuchungshaftschock53c)Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht54d)Beschwerden gegen die Anordnung von Untersuchungshaft und Haftentlassungsgesuche55

3. Beratung der Klientin zu ihrem Aussageverhalten:

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?57

a)Aussageverweigerung im Vorverfahren:

Drei Faustregeln und ein Joker58aa. Erste Faustregel: Vor Akteneinsicht keine Aussage 58 bb. Zweite Faustregel: Nach Akteneinsicht im Zweifelsfall weiterhin schweigen58cc. Dritte Faustregel: Im Zweifel die Mitwirkung bei Beweisaufnahmen und psychiatrischen Explorationsgesprächen verweigern58dd. Der Joker: Aussageverweigerung als Verhandlungspfand59b)Vierte Faustregel: Fürs Hauptverfahren Aussageverweigerung hinterfragen60c)Einlassung oder Aussageverweigerung?60aa. These: Kein Königsweg für alle Freispruchverteidigungen60bb. Fünfte Faustregel: Der Unschuldige verteidigt sich vielfach besser redend61cc. These: Die Entscheidung zwischen erster und fünfter Faustregel ist intuitiv62d)Sechste Faustregel: Das Geständnis ist ein Eckpfeiler reiner Strafmassverteidigungen63e)Exkurs: Mandatsantritt nach getätigten Aussagen64

f)Siebte und wichtigste Faustregel: Der Anwalt rät,

die Klientin entscheidet und setzt um65— Seite 18 —XVIInhaltsverzeichnis 4. Verteidigung als «Beweisaufnahmeverhinderin»66a)Ausgangspunkt66b)Beweisaufnahmeregeln und Beweisverwertungsverbote67aa. Strafverfahren in rechtlichen Rahmen67bb. Zur Bedeutung fundierter Rechtskenntnisse der Verteidigung67cc. Beweisregeln zwischen Elastizität und Unverwertbarkeit68dd. Personalbeweise — Gratwanderungen der Verteidigung70ee. Zeitpunkt von Interventionen bei Beweisaufnahmen72c)Siegelung als wirkungsvolles Verteidigungsinstrument73d)Verhandeln als Schlüsselkompetenz der Verteidigung 75 aa. Schnittstellen von Straf- und Zivilrecht75bb. Konsensuale Erledigungsformen76e)Exkurs: Sockelverteidigung77f)Zwischenfazit785.Verteidigung als «Beibringerin entlastender Umstände»79a)(Pro-)aktive und nicht reaktive Rolle79b)Aktive Beteiligung der Verteidigung an Einvernahmen 81 c) Private Zeugenbefragung?82d)Inhaltliche Sachbeweiskontrolle und Sachbeweisermittlung83e)Beweis- und Verfahrensanträge84aa. Gestaltende Anträge der Verteidigung84bb. Chancen und Risiken85cc. Rechtlich und narrativ überzeugende Begründung von Anträgen87dd. Rechtsmittel88f)Zwischenfazit896.Résumé90

VII. Massarbeit im Einzelfall: Ringen um den Sachverhalt,

rechtliche Argumente und Storytelling91— Seite 19 —

1. Nochmals: Was ist eine kluge, einzelfallangepasste

Inhaltsverzeichnis XVII 2. Das Plädoyer zwischen strafprozessualer Denkmalpflege und wirkungsvollem Verteidigungsinstrument93a)Ausgangspunkt93b)Bedeutung des Plädoyers94c)Das Plädoyer als Bestandteil der Verteidigungsstrategie 96 d) Unterschiedliche kantonale Kulturen98e)Freie Rede oder schriftlich verfasstes Plädoyer?99f)Das Plädoyer ist kein einseitiges Urteil101g)Dauer des Plädoyers103h)Eventualanträge?104i)Weitere taktische Gesichtspunkte105j)Plädieren ist Massarbeit105k)Vom Plädoyer bis und mit Urteilsempfang1063.Zuspitzung der gewählten Strategie nach dem erstinstanzlichen Urteil1074.Revision — ein unterschätztes Rechtsmittel?1115.Anwaltliche Medienarbeit — modischer Hype oder Notwendigkeit?113a)Ausgangslage113b)Spektakelwert von Straffällen113c)Vom öffentlichen Gerichtshof zum Gerichtshof der Öffentlichkeit?114d)Formen und Mittel von Medien- und Öffentlichkeitsarbeit116e)Zwischenfazit1176.Résumé117VIII.Spezifika bei strafrechtlichen Massnahmen — Strafverteidigung im Kampf gegen die eigene Entkernung1191.Enklave des Ausnahmezustandes?1192.Engagierte Verteidigung wider die massnahmenrechtliche Malaise121

3. Die Weichenstellung im Vorverfahren:

Psychiatrische Begutachtung1224.Hauptverfahren: Kritik der Expertise125

5. Nach dem Verfahren ist vor dem Verfahren:

Der Straf- und Massnahmenvollzug1286.Nachverfahren: Insistieren auf einen Strafprozess1307.Aus- und Seitenblick: Sicherheitsgesellschaftliche Gefahrenabwehr statt liberales Schuldstrafrecht132— Seite 20 —XVIIIInhaltsverzeichnis IX. Besonderheiten der Jugendstrafverteidigung1331.Ausgangspunkte1332.Verteidigung und Klientin135a)Der Wille und die Interessen der Jugendlichen135b)Aufgabe der Jugendstrafverteidigung1363.Verteidigung und Eltern (gesetzliche Vertretung) der Klientin137a)Die Rolle der Eltern (der gesetzlichen Vertretung) in Jugendstrafverfahren137b)Umgang mit den Eltern (der gesetzlichen Vertretung) 139 4. Spezifika des Jugendstrafverfahrens139

a)Jugendkriminalität, Jugendstrafrecht,

Jugendstrafprozessrecht139b)Der Massnahmenvollzug beginnt im Untersuchungsverfahren140c)Formen der Verteidigungspartizipation am Verfahren 141 Outro143X.Strafverteidigung im System, aber out of the box1431.Strategisches und taktisches Denken lernen und kultivieren1432.Zur Integration ausserjuristischer Zugänge ins Handwerk der Strafverteidigung145a)All dies und selbst das nicht — vom Nutzen systemischer Strukturen für die Strafverteidigung147aa. Binäre aristotelische Logik147bb. Doppelt negiertes Tetralemma147cc. Ein Anwendungsbeispiel148dd. Brachliegendes Potential149b)Die List als weiche Waffe der Strafverteidigung150aa. List in der Strafverteidigung als gelebte Praxis und blinder theoretischer Fleck150bb. Listblinde, abendländische Moderne151cc. Strategeme in Verteidigungskonstellationen152dd. List der Strafverteidigung jenseits von Moraldilemmata153Zentrale Quellen — pour aller plus loin155— Seite 23 —

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Quelle: suigeneris-verlag.ch · sui generis Verlag 2020