SchKG
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Als Norm- BGE 103 III 607.09.1977Art. 92 Ziff. 5 SchKG . Unpfändbarkeit einer Sammlung von Silbermünzen, die ausser Kurs gesetzt sind, aber bei der Schweizerischen Nationalbank zum vollen Nennwert in gültige Noten und Münzen umgetauscht werden können.
- BGE 103 IV 13403.09.1977Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB . Weisung zur Schadensdeckung. Bestehen für den deliktischen Schaden Konkursverlustscheine, so schliesst Art. 265 Abs. 3 SchKG die Weisung zur Schadensdeckung zwar nicht schlechtweg aus. Doch muss der Strafrichter prüfen, ob und inwiefern seine Weisung
- BGE 103 III 2601.09.1977Verteilung im Konkurs ( Art. 261 ff. SchKG ). 1. Die Verteilungsliste kann sowohl von einem Pfandgläubiger als auch von einem Bürgen, der diesem neben dem Pfandobjekt haftet, angefochten werden (E. 1). 2. Tragweite einer in die Lastenverzeichnisse verschiedener Grundstücke aufge
- BGE 103 III 4031.08.1977Retentionsrecht des Vermieters ( Art. 283 SchKG ) 1. Befugnis der Betreibungsbehörden zu prüfen, ob der Vermieter ein sich aus Art. 272 OR ergebendes Retentionsrecht habe (E. 1). 2. Befugnis dieser Behörden, den Betrag der Mietzinsen und die Zeitabschnitte zu bestimmen, auf die s
- BGE 103 III 9107.07.1977Arrestierung von Bankguthaben - Ersuchen um Auskunfterteilung unter Androhung von Strafsanktionen. Ist der Arrest für eine Forderung bewilligt, die sich nicht auf einen vollstreckbaren Titel stützt, so kann das Betreibungsamt der Bank (bzw. deren Organen), die sich weigert, die v
- BGE 103 III 5423.06.1977Nachlassverfahren bei Banken und Sparkassen. 1. Stellt Art. 13 erster Satz der Verordnung des Bundesgerichts betreffend das Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen (vom 11. April 1935) kumulative oder alternative Bedingungen? Frage offen gelassen (E. 2). 2. Es widerspricht de
- BGE 103 III 828.04.1977Rekurslegitimation ( Art. 19 SchKG ); Verrechnung im Konkurs ( Art. 213 SchKG ); Abtretung von Rechtsansprüchen der Konkursmasse zur Geltendmachung durch Gläubiger ( Art. 260 SchKG ). 1. Rekurslegitimation: a) des Konkursamtes als Konkursverwaltung (Erw. 1); b) des Schuldners de
- BGE 103 Ia 4727.04.1977Art. 31 BV und Art. 2 ÜbBest. BV; gewerbsmässige Parteivertretung im Rechtsöffnungsverfahren. Die Kantone sind berechtigt, die gewerbsmässige Vertretung der Parteien in gerichtlichen Zwischenverfahren der Schuldbetreibung den patentierten Anwälten vorzubehalten; Art. 27 SchKG fin
- BGE 103 III 127.04.1977Art. 66 Abs. 4 SchKG . Öffentliche Bekanntmachung eines Zahlungsbefehls in einem Fall, wo zwar der ausländische Wohnort des Schuldners bekannt, die Übermittlung der Urkunde aus bestimmten Gründen (die auf Seiten der Schweiz liegen) jedoch ausgeschlossen ist.
- BGE 103 III 4617.03.1977Verrechnung im Konkurs ( Art. 213 SchKG ) 1. Ist die rechtskräftig kollozierte Forderung, die einem von Abtretungsgläubigern geltend gemachten Anspruch der Konkursmasse verrechnungsweise entgegengehalten wird, nochmals zu substantiieren? (Tragweite des Kollokationsplanes) (E. 1).
- BGE 103 Ia 7602.03.1977Art. 4 BV ; Beschwerde gegen die Ernennung des Sachwalters. Wo eine obere kantonale Nachlassbehörde besteht ( Art. 294 Abs. 2 SchKG ), können sowohl der Schuldner als auch die Gläubiger gegen die Ernennung des Sachwalters Beschwerde führen. Der Entscheid der oberen kantonalen Nac
- BGE 103 Ia 809.02.1977Art. 4 BV ; strafprozessuale Beschlagnahme. 1. Zweck und Bedeutung der strafprozessualen Beschlagnahme. Es ist nicht verfassungswidrig, in Anwendung von § 83 der Zürcher Strafprozessordnung einen vom Angeschuldigten verpfändeten Vermögenswert mit Beschlag zu belegen (Erw. II/5 un
- BGE 102 Ia 36307.12.1976Art. 4 BV , Art. 85 SchKG ; Verlustschein als Beweismittel für den Bestand einer Forderung, welche der Betreibungsforderung zur Verrechnung gegenübergestellt wird? Ein vom Betreibungsschuldner vorgelegter, gegen den Betreibungsgläubiger ausgestellter Verlustschein kann in den Ver
- BGE 102 III 11329.11.1976Miteigentum · Stockwerkeigentum · Steigerungsbedingungen
- BGE 102 III 14018.11.1976Widerspruchsverfahren ( Art. 106 ff. SchKG ). 1. Beschwerdefrist (Erw. 1). 2. Verwirkung des Widerspruchsrechts infolge arglistiger Verzögerung der Anmeldung des Drittanspruchs beim Betreibungsamt (Erw. 3).
- BGE 102 III 15505.11.1976Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Kollokationsplan und Verteilungsplan. 1. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegen den Verteilungsplan dürfen materiellrechtliche Fragen über den Bestand der Forderung nicht entschieden werden: In diesem Verfahrensstadium darf in der Regel
- BGE 102 III 16101.11.1976Rekurslegitimation des Konkursamtes ( Art. 19 SchKG ). Als Organ des Kantons ist das Konkursamt befugt, auf dem Beschwerdeweg fiskalische Interessen geltend zu machen (E. 1). Abrechnung und Auszahlung des Erlöses aus der Pfandverwertung ( Art. 219 Abs. 1 SchKG ). 1. Der gegen da
- BGE 102 III 14528.10.1976Retentionsrecht des Vermieters ( Art. 283 SchKG ). Für die Prosequierung der Retentionsbetreibung sind die für die Arrestprosequierung geltenden Regeln ( Art. 278 SchKG ) analog anwendbar. Wird die Rechtsöffnung nur für die Forderung erteilt, nicht dagegen für das Retentionsrecht
- BGE 102 II 29730.09.1976Rechtliches Schicksal des Erlöses aus der Rückzahlung einer Obligation, welcher der auf bewahrenden Bank (die den Titel in ein fremdes Sammeldepot gelegt hatte) kurz vor dem Entzug der Bewilligung zur Ausübung des Bankgewerbes und der nachfolgenden Konkurseröffnung gutgeschrieben
- BGE 102 III 13829.09.1976Art. 17, 92 und 283 SchKG . Befugnis des unter Verwaltungsbeiratschaft stehenden Schuldners, wegen angeblicher Verletzung von Art. 92 SchKG (Retention unpfändbarer Gegenstände) selbständig Beschwerde zu führen; Fristenlauf.
- BGE 102 III 12923.09.1976Beschwerdeverfahren. Auslegung einer Beschwerde ohne ausdrücklich gestellte Anträge (Erw. 2).
- BGE 102 II 38517.09.1976Parteifähigkeit einer unverteilten Erbschaft im Aberkennungsprozess. Kann eine Erbschaft als solche nach Art. 49 SchKG betrieben werden, muss ihr auch die Passivlegitimation im Rechtsöffnungsverfahren zuerkannt werden. Ist die Erbschaft aber auch berechtigt, im nachfolgenden Aber
- BGE 102 IV 17217.09.1976Betrügerischer Konkurs, Ungehorsam im Konkursverfahren ( Art. 163 Ziff. 1, Art. 323 StGB ). 1. Blosses Schweigen gilt nur dann als Vermögensverminderung zum Schein, wenn ein geringerer als der wirkliche Vermögensbestand vorgetäuscht wird. Wer sich nur weigert, Auskunft über sein
- BGE 102 III 16531.08.1976Arrestbefehl, der auf ein Grundstück lautet, das im Grundbuch auf den Namen einer Immobiliengesellschaft eingetragen ist, deren sämtliche Aktien der Arrestschuldner erworben hat. Widerspruchsklage ( Art. 109 SchKG ). 1. Ob der Arrestgläubiger seine Forderung hinreichend glaubhaft
- BGE 102 V 15606.08.1976Art. 5 Abs. 2 AHVG . Konkursdividenden auf Forderungen des Arbeitnehmers, welche diesem wegen vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses zufolge Konkurses zustehen, unterliegen der paritätischen AHV/IV/EO-Beitragspflicht (Änderung der Rechtsprechung).
- BGE 102 III 6722.07.1976Aberkennungsklage ( Art. 83 Abs. 2 SchKG ); Einstellung des Betreibungsverfahrens. Ob die Klage rechtzeitig angehoben wurde, ist vom für den Aberkennungsprozess zuständigen Richter zu entscheiden. Die Betreibungsbehörden brauchen den richterlichen Entscheid nur dann nicht abzuwar
- BGE 102 Ia 22907.07.1976Art. 4 BV ; Arrestaufhebungsklage; willkürliche Begründung. 1. Aktienkauf: Vereinbarung, wonach die Käufer ihre Aktien sofort als Sicherheit für die Verkäufer bis zur vollständigen Zahlung des Kaufspreises bei einem Dritten hinterlegen, ohne dass dadurch die Aktionärsrechte beein
- BGE 102 III 4905.07.1976Verwertung von Miteigentumsanteilen im Konkurs.
- BGE 102 III 7802.06.1976Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven ( Art. 230 SchKG ) 1. Rekursbefugnis der Konkursverwaltung (Erw. 1). 2. Befugnis des Konkursverwalters, sich über die konkursrichterliche Einstellungsverfügung hinwegzusetzen? (Erw. 2). 3. Jede der richterlichen Einstellung des K
- BGE 102 III 12731.05.1976Die Frage, ob eine Beschwerde rechtzeitig erhoben worden ist, muss von der Aufsichtsbehörde auf jeden Fall dann von Amtes wegen geprüft werden, wenn es ohne weiteres als möglich erscheint, dass die Beschwerdefrist eingehalten worden ist.
- BGE 102 III 6125.05.1976Art. 8 SchKG Das Recht auf Erstellung eines Auszugs aus den Betreibungsprotokollen geht grundsätzlich ebenso weit wie das Einsichtsrecht. In den Auszug sind daher auch die Namen der Gläubiger, die Forderungssummen und der Stand der Verfahren aufzunehmen, wenn der Gesuchsteller es
- BGE 102 Ia 15305.05.1976Art. 4 BV , Art. 2 ÜbBest. BV; Konkurseröffnung. 1. Die Frage der Zulassung, Beschränkung oder des Ausschlusses echter Nova im Berufungsverfahren nach Art. 174 SchKG ist im Sinne von Art. 25 Ziff. 2 SchKG eine solche des kantonalen Rechts (E. 2a). 2. Der grundsätzliche Ausschluss
- BGE 102 II 10329.04.1976Art. 401 OR , 197 SchKG: Wirkungen des Konkurses auf das Vermögen des Beauftragten. 1. Die in Art. 401 OR enthaltene Ausnahme von der allgemeinen Regel des Art. 197 SchKG findet auf alle Formen des Auftrages Anwendung, aber sie bezieht sich nur auf die Forderungen oder die beweg
- BGE 102 III 8522.04.1976Art. 230 SchKG ; Kosten des geschlossenen Verfahrens. Da das Beschlagsrecht der Konkursgläubiger am Vermögen des Gemeinschuldners dahinfällt, sobald das mangels Aktiven eingestellte Verfahren geschlossen ist, haben für die Verfahrenskosten die Gläubiger aufzukommen, die die Konku
- BGE 102 III 2516.03.1976Art. 149 Abs. 3 SchKG . Nur derjenige Gläubiger, der sich im Besitze eines definitiven Verlustscheines befindet, braucht keinen neuen Zahlungsbefehl zu erwirken.
- BGE 102 III 7112.03.1976Internationales Konkursrecht; Stellung der ausländischen Konkursmasse zu dem in der Schweiz liegenden Vermögen des Gemeinschuldners. 1. Die ausländische Konkursmasse kann nicht in der Schweiz liegendes Vermögen des Gemeinschuldners arrestieren lassen (E. 2). 2. Die Kritik an der
- BGE 102 III 9402.03.1976Arrestierung des Anspruchs gegen eine inländische Bank auf Herausgabe von im Ausland verwahrten Wertpapieren. 1. Ansprüche auf Übertragung des Eigentums können beim Drittschuldner arrestiert werden, sofern ihr Inhaber im Ausland wohnt (Erw. 2). 2. Frage des Eigentums an den im Au
- BGE 102 Ia 7625.02.1976Schweizerisch-belgisches Vollstreckungsabkommen vom 29. April 1959. Vollstreckbarkeit eines belgischen Urteils in der Schweiz. Anforderungen an die Bescheinigung, dass das Urteil nicht mehr durch ordentliche Rechtsmittel anfechtbar ist und dass es vollstreckbar ist.
- BGE 102 III 6325.02.1976Art. 69 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG . Betreibungsurkunden, in denen die Person des Schuldners nicht klar und unzweideutig genannt ist, sind grundsätzlich nichtig. Lässt hingegen die mangelhafte Schuldnerbezeichnung den wirklichen Schuldner ohne weiteres erkennen, ist die Urkunde zu beri
- BGE 102 Ib 1423.02.1976Art. 934 Abs. 1 OR , 64-66 HRegV Der Inhaber einer infolge Konkurses gelöschten Einzelfirma hat sich im Handelsregister eintragen zulassen, wenn er ein neues Unternehmen gründet, das die Voraussetzungen der Art. 934 Abs. 1 OR und 52 f. HRegV erfüllt, selbst wenn er nicht zu neuem
- BGE 102 III 2023.02.1976Art. 959 Abs. 2 ZGB . Das im Grundbuch vorgemerkte Kaufsrecht wirkt (auch) gegenüber einer späteren Pfändung (Änderung der Rechtsprechung).
- BGE 102 III 2911.02.1976Art. 260 SchKG . Der Abtretungsgläubiger im Sinne von Art. 260 SchKG ist berechtigt, auf die Geltendmachung der abgetretenen Rechtsansprüche zu verzichten oder mit der Gegenpartei darüber gerichtliche bzw. aussergerichtliche Vergleiche abzuschliessen. Die Gültigkeit derartiger Ve
- BGE 102 III 4028.01.1976Art. 21 Abs. 2 der Verordnung des Bundesgerichts vom 11. April 1935 betreffend das Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen; Nachlassvertrag, der keine Klausel über die Bezahlung von Zinsen enthält. 1. Im Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen ist der Schuldner befugt, g
- BGE 102 III 1021.01.1976Armenrecht ( Art. 152 OG ); Beweismittel und Beweiserhebung im betreibungsrechtlichen Beschwerdeverfahren; Nova (Art. 79 Abs. 1 zweiter Satz OG); Ermittlung des pfändbaren Einkommens ( Art. 93 SchKG ). 1. Im Rekursverfahren gemäss Art. 78 ff. OG besteht weder für die Gewährung de
- BGE 102 III 10921.01.1976Betreibungshandlungen während der Nachlassstundung ( Art. 297 SchKG ). 1. Während der Dauer der Nachlassstundung darf eine Betreibung auf Faustpfandverwertung nicht fortgesetzt werden (Erw. 1). 2. Werden in einer Betreibung für Mietzinsforderungen die auf Begehren des Vermieters
- BGE 102 III 3320.01.1976Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung; Art. 316a ff. SchKG . 1. Legitimation des Schuldners zur Beschwerde. Beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung ist grundsätzlich auch der Schuldner befugt, Verfügungen des Liquidators auf dem Beschwerdeweg anzufechten (Erw. 1). 2. Sinngem
- BGE 102 III 119.01.1976Betreibung einer unverteilten Erbschaft ( Art. 65 Abs. 3 SchKG ). Die Gültigkeit der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Willensvollstrecker hängt nicht davon ab, ob dieser bzw. der Betreibende gutgläubig ist.
- BGE 102 III 619.01.1976Im Falle der provisorischen Pfändung von Vermögen des Schuldners bei einer Bank kann der Gläubiger die zwangsweise Öffnung des vom Schuldner gemieteten Tresorfaches verlangen.
- BGE 102 III 1715.01.1976Lohnpfändung. Fall eines Schuldners, der sich zur Zahlung einer Busse in monatlichen Raten verpflichtet hat und dem der bedingte Strafvollzug gewährt worden ist mit der Weisung, den Schaden innerhalb einer bestimmten Frist zu ersetzen. Das Betreibungsamt darf den zu diesem Zweck
- BGE 101 Ib 45619.12.1975Warenumsatzsteuer: Haftung des ausgeschiedenen Teilhabers für Schulden der Kollektivgesellschaft ( Art. 12 Abs. 4 WUStB ; Art. 568, 576 ff. OR ). 1. Anwendung des Art. 568 Abs. 3 OR auf den Fall, wo nur zwei Gesellschafter vorhanden waren und der eine nach dem Ausscheiden des and