SchKG

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Als Norm
  1. BGE 83 III 6329.08.1957Pfändungsvollzug ( Art. 91 ff. SchKG ). Pflichten des Betreibungsamtes.
  2. BGE 83 III 9929.08.1957Zahlungen an ein Betreibungsamt ( Art. 12 SchKG ) gelten als dem betreibenden Gläubiger geleistet und können (z.B. wegen Irrtums) grundsätzlich nur beim Richter angefochten werden. Bei Zahlung durch einen Dritten, zumal wenn sie unter dem Namen des Schuldners erfolgt ist, hat das
  3. BGE 83 III 8030.04.1957Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Kollokationsplan. Art. 316 g, 17 und 250 SchKG . Der Kollokationsplan kann wegen Formmangels durch Beschwerde angefochten werden. Die Gründe der gänzlichen oder teilweisen Abweisung einer Eingabe unterliegen dagegen der richterlichen Überpr
  4. BGE 83 III 5913.04.1957Ordentliche Betreibung. Beschwerde des Schuldners mit Hinweis auf ein Pfandrecht. Art. 41 SchKG . Die auf eine Bescheinigung über das Pfandrecht gestützte Beschwerde des Schuldners darf nicht kurzerhand abgewiesen werden, weil die Bescheinigung nicht zweifellos dieselbe Forderung
  5. BGE 83 III 4328.03.1957Kollokationsplan. Art. 244 ff. SchK G und 56 ff. KV. Tragweite des Kreisschreibens des Bundesgerichts vom 9. Juli 1915 (Nr. 10) betreffend die Kollokation von Forderungen, deren vom Konkursiten vorgenommene Tilgung der Anfechtung unterliegt. Im Kollokationsstadium kann eine Verre
  6. BGE 83 III 4628.03.1957Arrest. Dritteigentumsansprache (Art. 275 und 98 SchK G). 1. Ob der Arrestgegenstand in amtliche Verwahrung zu nehmen sei, bestimmt sich nach Art. 98 SchKG . Darüber zu entscheiden, steht nur dem Betreibungsamte zu, auch bei Hängigkeit eines Widerspruchsverfahrens. 2. Die amtlich
  7. BGE 83 III 8228.03.1957Anfechtungsklage. Art. 288 SchKG . Anfechtung einer nachträglich zur Sicherstellung eines Blankokredites erfolgten Pfandbestellung. Dem betreffenden Gläubiger erkennbare Absicht des Schuldners, ihn zu begünstigen.
  8. BGE 83 III 6721.03.1957Verrechnung im Konkurs. 1. Masseforderungen sind mit Masseschulden, insbesondere mit der Konkursdividende zu verrechnen, Forderungen des Gemeinschuldners dagegen mit der vollen Konkursforderung (Erw. 1). 2. Zum Begriff der Masseforderung (Erw. 2). 3. Der Konkursverwaltung steht z
  9. BGE 83 III 2020.03.1957Unpfändbarkeit und Drittansprache. Wird ein gepfändeter oder zur Konkursmasse gezogener Gegenstand vom Schuldner als Kompetenzstück und von einem Dritten als Eigentum beansprucht, so ist die Frage der Unpfändbarkeit vor Durchführung des Widerspruchs- bzw. Aussonderungsverfahrens
  10. BGE 83 III 1728.02.1957Die provisorische Pfändung ( Art. 83 Abs. 1 SchKG ) ist wie eine definitive zu vollziehen und kann daher auch den Lohn ( Art. 93 SchKG ) erfassen. Unterschiede gegenüber der definitiven Pfändung in den Wirkungen. Anzeige an den Arbeitgeber ( Art. 99 SchKG )
  11. BGE 83 III 3826.02.1957Liegenschaftssteigerung. Dreimaliger Aufruf mit jeweiliger Angabe, ob es der erste, zweite oder dritte Aufruf sei (Art. 126/141/156 SchKG ; 60 Abs. 1 VZG ). Kennzeichnung des dritten Aufrufes durch erläuternde Bemerkungen des Betreibungsbeamten (Erw. 1). Öffentliche Erteilung des
  12. BGE 83 III 114.02.1957Rekurs an das Bundesgericht ( Art. 19 SchKG ) gegen kantonale Rechtsvorschriften oder interne Dienstanweisungen der kantonalen Aufsichtsbehörden? Lohnpfändung. Das Betreibungsamt kann den Schuldner beim Pfändungsvollzug unter Hinweis auf die Strafdrohung von Art. 292 StGB aufford
  13. BGE 83 III 3411.02.1957Der Schuldner, gegen den der Gläubiger durch Faustpfandbetreibung das Retentionsrecht im Sinne von Art. 895 Z GB ausübt, kann den Einwand, dass der retinierte Gegenstand unpfändbar sei und daher nicht retiniert werden dürfe, nur durch Rechtsvorschlag erheben, während die Unpfändb
  14. BGE 83 II 707.02.1957Verwandtenunterstützungspflicht (Art. 328/329 ZGB). Bemessung des Unterstützungsanspruchs. Einrede der beklagten Schwester, dass ein nicht belangter Bruder ebenfalls unterstützungspflichtig sei. Günstige Verhältnisse im Sinne von Art. 329 Abs. 2 ZGB ? Verteilung der Unterstützung
  15. BGE 83 III 2107.02.1957Widerspruchsverfahren. Art. 106-109 SchKG . 1. Liegt in der Angabe der Herkunft eines Verlnögensstückes die Geltendmachung von Dritteigentum? (Erw. 1). 2. Die Anzeige vom Vollzug einer Pfändung mit dem fakultativen Formular Nr. 2 enthält nicht die Ansetzung einer Verwirkungsfrist
  16. BGE 83 III 2725.01.1957Widerspruchsverfahren, Parteirollenverteilung. Unter welchen Voraussetzungen ist im Widerspruchsverfahren über Rechte an beweglichen Sachen die Klagefrist gemäss Art. 107 SchKG dem Drittansprecher anzusetzen? Für wen übt der für den betriebenen Nachlass bestellte Erbschaftsverwal
  17. BGE 83 III 3111.01.1957Retentionsrecht. Wie muss der Schuldner das Retentionsrecht bestreiten? Sind unpfändbare Sachen dem Retentionsrecht des Lagerhalters nach Art. 485 Abs. 3 OR entzogen? (Frage vorbehalten). Bei Bejahung dieser Frage wäre die Unpfändbarkeit nach der Sachlage zu beurteilen, wie sie d
  18. BGE 83 III 1508.01.1957Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 72 SchK G). Fehlen einer Zustellungsbescheinigung auf dem für den Schuldner bestimmten Exemplar. Folgen.
  19. BGE 82 I 24205.12.1956Vollstreckung ausländischer Zivilurteile in der Schweiz. Die Vollstreckung eines ausländischen Zivilurteils in der Schweiz setzt voraus, dass es nach dem Rechte des Staates, in dem es ergangen ist, nicht nur in Rechtskraft erwachsen, sondern auch vollstreckbar ist. Ein rechtskräf
  20. BGE 82 III 15505.12.1956Konkurskosten ( Art. 262 Abs. 1 SchKG ). 1. Was für Aufwendungen der Konkursverwaltung sind zu den Konkurskosten zu rechnen? (Erw. 4). 2. Unter welchen Voraussetzungen ist ausnahmsweise die Konkursmasse von einem zu den Konkurskosten gehörenden Aufwande zu entlasten und eine ande
  21. BGE 82 III 15201.12.1956Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG . Unpfändbarkeit des Hilfsmotorrades eines Schichtarbeiters mit 3 km langem Weg zur Arbeitsstätte. Ablehnung der Auswechslung gegen ein vom Gläubiger angebotenes Fahrrad ohne Motor.
  22. BGE 82 III 10105.11.1956Fristwahrung durch Postaufgabe. Art. 31 und 32 SchKG . Der Aufgabestempel der Post gilt als Datumsausweis für und gegen den Absender. Macht dieser geltend, er habe den Brief am Vortag in einen Postbriefkasten geworfen, so hat er es zu beweisen.
  23. BGE 82 III 11605.11.1956Art. 79 Abs. 1 G. Unzulässigkeit neuer Begehren (Erw. 1). Art. 265 Abs. 2 SchKG . Bei Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens kann die Betreibung nur fortgesetzt werden, wenn der Richter diesen Rechtsvorschlag im beschleunigten Verfahren beseitigt hat. Eine im summarischen Verfah
  24. BGE 82 III 14505.11.1956Beschwerdeverfahren. Bundesrecht und kantonales Recht. Kantonalrechtliches Verbot der Änderung der Rechtsbegehren. Auslegung der mit Beschwerde und kantonalem Rekurs gestellten Anträge. Arrest auf Forderungen, die auf den Namen eines Dritten lauten, aber nach den Behauptungen des
  25. BGE 82 III 10405.10.1956Unpfändbarkeit ( Art. 92 Ziff. 1 SchKG ). Die massgebenden tatsächlichen Verhältnisse sind von Amtes wegen abzuklären; Art. 8 ZGB gilt hier nicht. Ist die Einrichtung einer seit längerer Zeit nicht mehr oder nur noch selten benutzten Wohnung für den Schuldner unentbehrlich? Berüc
  26. BGE 82 III 9705.10.1956Legitimation zu Beschwerde und Rekurs nach Art. 17 ff. SchKG . Zur Beschwerde über die Anordmmg der amtlichen Verwahrung einer gepfändeten Sache ( Art. 98 SchKG ) ist ein das Eigentum ansprechender Dritter nicht befugt, wenn der Schuldner alleinigen Gewahrsam hat und die Sache ni
  27. BGE 82 III 13704.10.1956Grundstückssteigerung; Zahlungsverzug; Haftung für die Verwertungskosten. Haftet der erste Ersteigerer für die gesamten Verwertungskosten, wenn die Steigerung wegen seines Verzugs wiederholt werden muss? Hierüber hat in Anwendung von Art. 143 Abs. 2 SchKG der Richter zu entscheid
  28. BGE 82 III 10825.09.1956Art. 92 Ziff. 3 SchKG . Ein Motorlastwagen kann unpfändbar sein (Änderung der Rechtsprechung). Voraussetzungen.
  29. BGE 82 IV 18714.09.1956Art. 169 StGB . Verfügung über gepfändetes Trinkgeld.
  30. BGE 82 III 11008.09.1956Lohnpfändung. 1. Art. 93 SchKG kennt keinen Vorrang von unterhalts- gegenüber unterstützungsberechtigten Personen. Zur Familie des Schuldners gehören auch die mit ihm zusammenlebenden Eltern. 2. Ob ausser dem Schuldner noch Geschwister desselben zur Unterstützung der Eltern beizu
  31. BGE 82 III 11905.07.19561. Ob Arrestgegenstände amtlich zu verwahren sind, bestimmt sich nach Art. 98 SchKG . 2. Freigabe der Arrestgegenstände gegen Sicherheitsleistung ( Art. 277 SchKG ) kann der Schuldner auch dann verlangen, wenn die Gegenstände sonst amtlich verwahrt werden müssten. 3. Die Sicherhe
  32. BGE 82 III 5114.06.19561. Beginn der Rekursfrist gegen einen während der Betreibungsferien oder des Rechtsstillstandes zugestellten Beschwerdeentscheid ( Art. 56 SchKG ). 2. Eine nur hinsichtlich der Höhe angefochtene Lohnpfändung kann von der Aufsichtsbehörde auch nach ihrer grundsätzlichen Zulässigke
  33. BGE 82 I 14513.06.1956Art. 87 OG : Die richterliche Verfügung, durch welche die Aufnahme eines Güterverzeichnisses nach Art. 83 Abs. 1 SchKG angeordnet wird, kann mit staatsrechtlicher Beschwerde wegen Verletzung des Art. 4 BV angefochten werden. Art. 4 BV und 83 Abs. 1 i. f. SchKG: Es ist willkürlich
  34. BGE 82 III 13107.06.1956Beschwerde gegen den Sachwalter bei Nachlassstundung. Art. 17, 295 Abs. 3 SchKG . Anfechtbare Verfügung: eine dem Schuldner erteilte Weisung im Sinne von Art. 298 SchKG . Ein davon betroffener Gläubiger und Zessionar ist zur Beschwerde legitimiert (Erw. 1). Die Weisung des Sachwa
  35. BGE 82 I 7506.06.1956Arrest auf Vermögen eines fremden Staates. Grundsatz der gerichtlichen Immunität fremder Staaten. 1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde gegen einen Arrestbefehl und die sich an ihn anschliessenden Betreibungshandlungen (Erw. 1). 2. Art. 279 SchKG schliesst die staatsre
  36. BGE 82 III 7701.06.1956Retention. Befugnis der Betreibungsbehörden zum Entscheid darüber, ob ein Gegenstand wegen Unpfändbarkeit nicht in das Retentionsverzeichnis gemäss Art. 283 Abs. 3 SchKG aufgenommen werden dürfe. Dem Retentionsrecht des Vermieters sind alle gemäss Art. 92 SchKG unpfändbaren Gegen
  37. BGE 82 III 5531.05.1956Zwangsversteigerung (Art. 125 ff., 133 ff., 156, 256 SchKG). Wer in fremdem Namen bietet, hat sich auf Verlangen des Steigerungsleiters über seine Handlungsbefugnis auszuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, so darf sein Angebot unberücksichtigt bleiben. - Art. 58 Abs. 2, 102, 1
  38. BGE 82 III 12730.05.1956Mangelhafte Gläubigerbezeichnung im Arrestbefehl oder Betreibungsbegehren; Folgen (Erw. 1 und 2). Über den Bestand der arrestierten Forderung haben grundsätzlich die Betreibungsbehörden nicht zu entscheiden (Erw. 3). Schranken der Pfändbarkeit eines Werklohnguthabens (Erw. 4).
  39. BGE 82 III 6124.05.1956Verwertung im Konkurs ( Art. 256 SchKG ). Die Zustimmung zu einem Freihandverkauf ist ungültig, wenn den Gläubigern nicht Gelegenheit geboten wurde, höhere Angebote zu machen.
  40. BGE 82 III 4917.05.1956Der Rekurs an das Bundesgericht gemäss Art. 19 SchKG ist nur gegen Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörden nach Art. 17/18 (13), nicht gegen Entscheide richterlicher Instanzen (Art. 22; in casu Berufungsentscheid gemäss Art. 85 SchKG ) zulässig.
  41. BGE 82 III 5407.05.1956Lohnpfändung, Legitimation zur Beschwerde. Art. 17 ff., 93 SchKG . Wegen der Lohnpfändung können sich ausser dem Schuldner auch die auf sein Einkommen angewiesenen Familienangehörigen beschweren (Änderung der Rechtsprechung).
  42. BGE 82 III 807.05.1956Ob eine öffentliche Bekanntmachung (in casu einer Steigerung) ausser in den Amtsblättern ( Art. 35 Abs. 1 SchKG ) noch in weitern (ev. Fach-) Blättern erfolgen soll, ist Ermessensfrage (Abs. 2); daher in dieser Beziehung nur Beschwerde an die kantonalen Aufsichtsbehörden, nicht a
  43. BGE 82 III 2603.05.1956Lohnpfändung. 1. Was für Verpflichtungen des Schuldners erhöhen seinen Notbedarf? Wie verhält es sich insbesondere mit Abzahlungsquoten und Mietzinsraten für unentbehrliche Sachen? (Erw. 1). 2. Beitragspflicht der Ehefrau nach ehelichem Güterrecht ( Art. 192 und 246 ZGB ) als zus
  44. BGE 82 III 9402.05.1956Streitwert der Kollokationsklage im Konkurs. Worüber hat sich die Berufungsschrift in dieser Hinsicht auszusprechen? Art. 250 SchKG , Art. 55 Abs. 1 lit. a OG .
  45. BGE 82 III 1430.04.1956Beginn der Frist zum Rekurs nach Art. 19 SchKG . Der Beschwerdeführer hat dafür zu sorgen, dass ihm der Entscheid bei längerer Abwesenheit vom Wohnorte gleichwohl zugestellt werden kann.
  46. BGE 82 III 3128.04.1956Die Klagefristen im Widerspruchsverfahren ( Art. 107 Abs. 1, 109 SchKG ) sind gesetzliche Fristen, die das Betreibungsamt nicht verlängern kann. Eine trotzdem bewilligte Verlängerung ist unwirksam.
  47. BGE 82 III 9028.04.1956Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. 1. Art. 252 SchKG betreffend die Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung ist beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung nicht analog anwendbar (Erw. 2). 2. Gegen die Anordnungen der Liquidatoren über die Verwertung der Aktiven ist b
  48. BGE 82 III 6320.04.1956Arrestvollzug. Die Arrestierung von Gegenständen, die nach eigener Behauptung des Gläubigers nicht dem Schuldner, sondern emem Dritten gehören oder im Gesamteigentum des Schuldners und weiterer Personen stehen, ist als nichtig von Amtes wegen aufzuheben (Art. 13, 271 Abs. 1 und 2
  49. BGE 82 III 1719.04.1956Nachträglicher Rechtsvorschlag ( Art. 77 SchKG ). Wirkungen.
  50. BGE 82 III 1919.04.1956Zur Anwendung von Art. 92 Ziff. 1 SchK G: 1. Wann ist im Hinblick auf das zu erwartende Verwertungsergebnis von der Pfändung abzusehen? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist ein mündiges Kind des Schuldners zu seiner Familie zu zählen?