SchKG
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Als Norm- BGE 99 III 8201.11.1973"Verjährung" der Anfechtungsklage nach Art. 292 SchKG . Rechtsnatur der in Art. 292 SchKG für die Anfechtungsklage vorgesehenen Frist (Klarstellung der Rechtsprechung).
- BGE 99 Ia 42317.10.1973Art. 30 KUVG , 80-81 SchKG. Kollektive Krankenversicherung. Anwendung des Art. 30 KUVG auf Verfügungen über die Bezahlung von Beiträgen, die der Arbeitgeber für seine versicherten Angestellten schuldet? (Erw. 1 und 2). Der Richter, der über ein Rechtsöffnungsbegehren zu entscheid
- BGE 99 III 111.10.1973Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten; Art. 173 ZGB . Die Betreibung einer Ehefrau gegen eine Kommanditgesellschaft, der ihr Ehemann angehört, fällt nicht unter das Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten, auch wenn der Ehemann der einzige Komplementär und die bet
- BGE 99 III 424.09.1973Betreibungsfähigkeit. Betreibungsfähig ist nur, wer nach Massgabe des Zivilrechts handlungsfähig ist. Das Betreibungsbegehren eines Urteilsunfähigen darf der Betreibungsbeamte zurückweisen (Erw. 3).
- BGE 99 III 4105.09.1973Art. 8 Abs. 2 SchKG . Anspruch eines Dritten auf Einsichtnahme in die den Schuldner betreffenden Protokolle des Betreibungs- und Konkursamtes. Das Recht eines Dritten auf Einsichtnahme in die den Schuldner betreffenden Protokolle des Betreibungsamtes gemäss Art. 8 Abs. 2 SchKG be
- BGE 99 III 1810.08.1973Arrestierung von Dividendencoupons. 1. Die Forderung auf Auszahlung von Dividenden aus Namenaktien kann nur mit den entsprechenden Coupons, in denen sie verbrieft ist, arrestiert werden (Erw. 3). 2. Dividendencoupons können nur am Orte ihrer Lage arrestiert werden. Befinden sie s
- BGE 99 II 39313.07.1973Übergang der vom Beauftragten erworbenen Rechte auf den Auftraggeber. Art. 401 OR . 1. Der Auftraggeber kann den Forderungsübergang auch dann beanspruchen, wenn seine Beziehungen zum Beauftragten von einem Vertrag beherrscht sind, der die Merkmale des fiduziarischen Rechtsgeschäf
- BGE 99 III 2527.06.1973Lastenverzeichnis, Art. 125 VZG . Die Aufnahme verfallener Hypothekarzinsen unter die Konkursforderungen ( Art. 246 SchKG ) kann wegen verspäteter Anmeldung dieser Zinsen nicht durch gerichtliche Klage, sondern nur durch Beschwerde an die Aufsichtsbehörde angefochten werden.
- BGE 99 V 7801.06.1973Art. 30 KUVG . - Eine Rückversicherungskasse kann eine an die rückversicherte Kasse gerichtete Verfügung erlassen (Erw. a). - In der Krankenversicherung kann eine Abrechnung in Verfügungsform ergehen (Erw. a). Art. 103 lit. a OG . Unzulässig ist eine Beschwerde, soweit sie die
- BGE 99 III 914.05.1973Widerspruchsverfahren ( Art. 106 ff. SchKG ). Wird Stockwerkeigentum gepfändet und beansprucht ein Dritter das Alleineigentum am Grundstück, an welchem der betriebene Schuldner laut Grundbuch (Grundprotokoll) als Stockwerkeigentümer beteiligt ist, so ist vor der Verwertung das Wi
- BGE 99 III 2710.05.1973Anfechtungsklage nach Art. 288 SchKG . 1. Streitwert (Erw. 1). 2. Objektive Voraussetzung der Anfechtungsklage ist in jedem Falle, dass die angefochtene Handlung des Schuldners die Gläubiger oder einzelne von ihnen schädigt, indem sie das Vollstreckungsergebnis oder ihren Anteil
- BGE 99 III 1227.04.1973Beschlagnahmerecht des Konkursamtes 1. Mit der Aufhebung der Betreibungen infolge der Eröffnung des Konkurses über den Schuldner ( Art. 206 SchKG ) werden die hängigen Widerspruchsprozesse gegenstandslos (Erw. 1). 2. Ein Grundstück, das nicht auf den Namen des Gemeinschuldners im
- BGE 99 Ia 1004.04.1973Konkurswiderruf ( Art. 195 SchKG ) 1. Es verstösst nicht gegcn Bundesrecht, gegen den Entscheid über den Konkurswiderruf ein kantonales Rechtsmittel vorzusehen (E. 2a). 2. Die Konkursverwaltung ist zur Anfechtung des Entscheides über den Konkurswiderruf nicht legitimiert (E. 2c u
- BGE 99 Ia 1921.01.1973Art. 265 Abs. 2 SchKG . Betreibung aufgrund eines Konkursverlustscheins; neues Vermögen. Arbeitsverdienst als neues Vermögen im Sinne von Art. 265 Abs. 2 SchKG . Verhältnis zum betreibungsrechtlichen Notbedarf im Sinne von Art. 93 SchKG .
- BGE 99 III 2208.01.1973Vollzug des Arrestbefehls (Art. 271 ff, SchKG). 1. Die Betreibungsbehörden haben die Begründetheit der Arrestbefehle nicht zu überprüfen, sind aber in gewissen Fällen verpflichtet, ihren Vollzug abzulehnen. Vollziehen sie den Befehl gleichwohl, so kann der Schuldner Beschwerde fü
- BGE 98 III 7429.12.1972Arrestierung eines Checks. Die Arrestierung eines Checks beim Bezogenen ist weder hinsichtlich des Checks selber noch hinsichtlich der damit verbundenen Forderung gültig (Erw. 2). Der Arrest ist sofort zu vollziehen (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 3).
- BGE 98 III 7111.12.1972Pfändung von Rechtsansprüchen, welche die Konkursmasse gemäss Art. 260 SchKG den Konkursgläubigern abgetreten hat. Gegenstand der Abtretung ist nur das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung der streitigen Ansprüche der Konkursmasse. Dieses Prozessführungsrecht stellt ein Nebenre
- BGE 98 III 6727.11.1972Art. 250 Abs. 3 SchKG , Art. 65 KV. Kollokationsplan: Verbot der Abänderung nach Anhebung einer Klage; Anwendung im summarischen Verfahren. 1. Zur Bestimmung des Prozessgewinns, der nach Art. 250 Abs. 3 SchKG dem Gläubiger zukommt, welcher den Kollokationsplan mit Erfolg anficht,
- BGE 98 Ia 52720.09.1972Abkommen vom 3. Januar 1933 zwischen der Schweiz und Italien über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. 1. Ob ein ausländisches Urteil, das zu einer Geldleistung verpflichtet, in der Schweiz vollstreckbar sei, ist im Rechtsöffnungsverfahren zu entscheide
- BGE 98 III 1207.09.1972Lohnpfändung ( Art. 93 SchKG ); Höchstdauer. Künftiger Lohn kann in einem bestimmten Betreibungsverfahren höchstens für ein Jahr seit dem Pfändungsvollzug gepfändet werden (Bestätigung der Rechtsprechung). Im Falle der Teilnahme mehrerer Gläubiger ( Art. 110, 111 SchKG ) läuft di
- BGE 98 III 130.08.1972Keine Regeste
- BGE 98 III 6425.08.1972Aufhebung eines Steigerungszuschlages. Ein nichtiger Steigerungszuschlag ist grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Einhaltung der Beschwerdefrist von Amtes wegen aufzuheben, es sei denn, er könne nicht mehr rückgängig gemacht werden, weil der Erlös aus der Steigerung bereits verte
- BGE 98 III 5301.08.1972Grundpfandsteigerung; Verschiebung wegen eines Prozesses über das Vorkaufsrecht nach Art. 6 EGG . Ist an der Pfandliegenschaft vor Einleitung der Grundpfandbetreibung das Vorkaufsrecht nach Art. 6 EGG geltend gemacht worden, so ist die Versteigerung bis zur rechtskräftigen Erledi
- BGE 98 III 4917.07.1972Privilegierte Anschlusspfändung. Art. 111 SchKG . 1. Die in Art. 111 SchKG aufgeführten Personen sind berechtigt, den privilegierten Pfändungsanschluss zu verlangen, auch wenn sie neben andern Gläubigern an der Pfändung bereits für eine weitere Forderung teilgenommen haben (Erw.
- BGE 98 III 4429.06.1972Art. 291 SchKG : Umfang der Rückgabepflicht bei der Gläubigeranfechtung. Ausser der Sache selbst sind auch die aus ihr bis zur Inverzugsetzung bezogenen Erträgnisse zurückzuerstatten.
- BGE 98 III 3114.06.1972Art. 92 Ziff. 3 SchKG . Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Automobil). Massgebend für die Bestimmung der Kompetenzqualität eines Personenwagens im Konkursverfahren sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Inventaraufnahme (Bestätigung der Rechtsprechung). Die bevorstehende Kündig
- BGE 98 II 15005.05.1972Berufung an das Bundesgericht gegen ein Urteil, das eine Aberkennungsklage wegen Rechtshängigkeit der Streitsache zurückweist. Ein Urteil, das eine Klage wegen Rechtshängigkeit zurückweist und damit das Verfahren abschliesst, ist ein Endentscheid im Sinne von Art. 48 OG (Bestätig
- BGE 98 Ia 49103.05.1972Derogatorische Kraft des Bundesrechts. Art. 2 Ueb. Best. BV. 1. Die Kantone überschreiten ihre Kompetenz nicht, wenn sie im öffentlichen Interesse liegende, öffentlichrechtliche Vorschriften erlassen, soweit das Bundeszivilrecht das Gebiet nicht abschliessend regelt (Erw. 3). 2.
- BGE 98 Ib 10002.05.1972Art. 77 HRegV , Löschung der schweizerischen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft wegen Aufgabe des Geschäftsbetriebes. 1. Die in Art. 77 Abs. 1 HRegV vorgesehene Löschung setzt die Tilgung der aus dem Geschäftsbetrieb entstandenen Schulden nicht voraus (Erw. 1). 2
- BGE 98 III 3727.04.1972Nachlassstundung, Nichtigkeit. Dürfen Betreibungsbehörden die von einer örtlich unzuständigen Nachlassbehörde gewährte Nachlassstundung als nichtig betrachten und Betreibungsbegehren trotz Art. 297 Abs. 1 SchKG Folge geben? Frage verneint (Bestätigung der Rechtsprechung).
- BGE 98 Ia 35326.04.1972Begehren um definitive Rechtsöffnung. Einrede der Verrechnung. Art. 81 und 149 Abs. 2 SchKG .Ein vom Betreibungsschuldner vorgelegter, gegen den Betreibungsgläubiger ausgestellter Verlustschein bildet für sich allein keinen urkundlichen Beweis für den Bestand der Gegenforderung,
- BGE 98 III 2726.04.1972Rechtsvorschlag ( Art. 74 SchKG ). Befugnis des Betriebenen, bei der Zustellung des Zahlungsbefehls durch die Post gegenüber dem Postboten oder - im Falle der Abholung auf dem Postamt - gegenüber dem Schalterbeamten sogleich mündlich oder schriftlich Rechtsvorschlag zu erheben; B
- BGE 98 III 2424.02.1972Art. 69 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG . Betreibungsurkunden, in denen die Person des Gläubigers nicht klar und unzweideutig genannt ist, sind grundsätzlich nichtig. Lässt hingegen die mangelhafte Gläubigerbezeichnung den handlungs- und parteifähigen wirklichen Gläubiger ohne weiteres erke
- BGE 98 III 5722.02.1972Aufhebung eines Steigerungszuschlags. Wegen eines fehlerhaften Verfahrens, für das der Ersteigerer nicht verantwortlich ist, kann der Zuschlag nach Ablauf eines Jahres seit der Steigerung grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden, wenn er nicht innert eines Jahres seit der Steig
- BGE 98 III 3418.01.1972Art. 93 SchKG . Sind Ausgaben des Schuldners im Zusammenhang mit dem Hochschulstudium seiner volljährigen Kinder bei der Berechnung des Existenzminimums des Schuldners und seiner Familie zu berücksichtigen? Frage verneint.
- BGE 97 I 60922.12.1971Konkurseröffnung; Kostenvorschuss; Willkür. Der Kostenvorschuss im Sinne von Art. 169 Abs. 2 SchKG muss vor der Konkurseröffnung eingefordert werden. Der Konkursrichter, der den Gläubiger erst nach der Konkurseröffnung zur Vorschussleistung auffordert und mit der Mitteilung des K
- BGE 97 III 11803.12.1971Art. 123 Abs. 1 und 5 SchKG . Wenn der Schuldner bereits in mehreren Betreibungen mit den ihm nach Art. 123 SchKG gewährten Abschlagszahlungen in Rückstand geraten ist, begeht der Betreibungsbeamte keine Rechtsverletzung, wenn er dem Schuldner in neuen Betreibungen keinen solchen
- BGE 97 III 10502.12.1971Art. 10 SchKG . In einer Betreibung des Kantons gegen Dritte haben kantonale Beamte nicht schon deshalb in den Ausstand zu treten, weil sie Angestellte des Betreibungsgläubigers sind. Eine Ausstandspflicht wäre höchstens dann anzunehmen, wenn der mit der Betreibung befasste Beamt
- BGE 97 III 8902.12.1971Grundstückverwertung im Konkurs und im Pfandverwertungsverfahren. Aufhebung des Zuschlags wegen Nichtigkeit einer wesentlichen Bestimmung des Lastenverzeichnisses. 1. Legitimation der Konkursverwaltung zum Rekurs gegen einen Entscheid der kantonalen Aufsichtsbehörde, der auf Besc
- BGE 97 III 11319.11.1971Art. 74 SchKG . Erhebung des Rechtsvorschlags durch einen nicht zur Vertretung befugten Angestellten einer AG. Der von einem (gemäss Handelsregistereintrag) nicht zur Vertretung befugten Angestellten einer juristischen Person erhobene Rechtsvorschlag ist nicht zum vornherein ungü
- BGE 97 III 11904.11.1971Art. 158 SchKG . Das Recht auf Ausstellung eines Pfandausfallscheins steht nicht demjenigen zu, der nur ein Pfandrecht an durch das Ergebnis der Verwertung des Grundstücks nicht gedeckten Schuldbriefen besitzt.
- BGE 97 III 12827.10.1971Nachlassverfahren einer Bank. 1. Die Bank ist legitimiert, vor der Beschwerdeinstanz eine Verfügung des Sachwalters anzufechten, durch die sie angewiesen wird, die Treuhandkonten nicht freizugeben (Erw. 1). 2. Entsprechend der für den Konkurs geltenden Regelung ist es Sache des Z
- BGE 97 III 10720.10.1971Zustellung von Zahlungsbefehlen durch einen Gemeinde- oder Polizeibeamten ( Art. 64 Abs. 2 SchKG ). Voraussetzungen und Durchführung dieser Massnahme. Die Aufsichtsbehörden über Schuldbetreibung und Konkurs haben nur zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übergabe
- BGE 97 I 68013.10.1971Art. 86 Abs. 2 und Art. 87 OG . Die Bewilligung des Arrests (Arrestbefehl, Art. 272 SchKG ) ist ein Endentscheid im Sinne des Art. 87 OG (Erw. 2). Ein kantonales Rechtsmittel, vor dessen Durchführung die staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Art. 4 BV gegen den Arrestb
- BGE 97 III 11615.09.1971Reihenfolge der Pfändung der Vermögensstücke. Art. 95 SchKG . Die Pfändung soll in erster Linie das bewegliche Vermögen einschliesslich der gewöhnlichen Forderungen, hierauf das unbewegliche Vermögen erfassen. Mangels solcher Vermögensstücke sind die Lohnguthaben und in letzter L
- BGE 97 III 7710.08.1971Retentionsrecht des Vermieters. Retentionsverzeichnis. Unbefugte Wegnahme aufgezeichneter Gegenstände durch den Mieter. 1. Der Vermieter kann die Rückverbringung solcher Gegenstände verlangen, ohne die Frist von Art. 284 SchKG einhalten zu müssen (Erw. 1a). 2. Vorgehen des Amtes,
- BGE 97 III 5222.07.1971Art. 92 Ziff. 3 SchKG . Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Auto). Befand sich der Schuldner im Zeitpunkt der Arrestlegung in gekündigtem Arbeitsverhältnis, so kommt es darauf an, ob er ohne eigenen Wagen konkret die Möglichkeit hatte, in der Nähe seines Wohnortes eine seinem er
- BGE 97 III 12113.07.1971Konkurs; erste Gläubigerversammlung; Bestellung des Gläubigerausschusses ( Art. 235 ff. SchKG ). 1. Art. 235 Abs. 3 SchKG . Die Vertretung einer grossen Zahl von Gläubigern durch die gleiche Person an der Gläubigerversammlung ist zulässig, sofern kein Stimmenkauf vorliegt und die
- BGE 97 I 31423.06.1971Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Privilegierte Lohnforderungen. 1. Unzulässigkeit neuer Rügen bei staatsrechtlichen Beschwerden wegen Verletzung des Art. 4 BV (Erw. 1). 2. Im Falle eines Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung ist der Tag der Bewilligung der Nachlassstund
- BGE 97 III 5723.06.1971Art. 92 Ziff. 3 SchKG , Unpfändbarkeit eines Automobils. 1. Die Aufsichtsbehörde hat die für die Anwendung von Art. 92 SchKG massgebenden Tatsachen von Amtes wegen abzuklären, selbst wenn der Schuldner bloss Angaben macht, die für die Beurteilung der Lage nicht genügen (Bestätigu