SchKG
9'976 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 147/200
Als Norm- BGE 88 III 1202.02.1962Widerruf von Verfügungen. Das Betreibungs- oder Konkursamt kann eine von ihm erlassene Verfügung nur während der Beschwerdefrist widerrufen, es wäre denn, sie sei nichtig. Die Zustellung einer Betreibungsurkunde an eine Person, die nicht berechtigt ist, sie für den Schuldner entg
- BGE 88 II 1823.01.1962Art. 165 OR . Abtretung oder blosses Versprechen der Abtretung? Art.2ZGB. Ist es rechtsmissbräuchlich, wenn die Konkursverwaltung sich auf den Formmangel einer Abtretungserklärung beruft, die der Gemeinschuldner seinem Schuldner vor der Konkurseröffnung bestätigte? Art.213 Abs.2Z
- BGE 88 III 723.01.1962Betreibung gegen einen Bevormundeten. Beschwerde gegen den Zahlungsbefehl und die Pfändungsankündigung wegen örtlicher Unzuständigkeit des Betreibungsamtes und wegen Zustellung an den entlassenen Vormund. 1. Beschwerdelegitimation. Der Bevormundete kann eine solche Beschwerde nic
- BGE 87 III 10019.12.1961Lohnpfändung, Berechnung des Notbedarfs. 1. Der Schuldner hat seine Wohnungskosten nach Möglichkeit herabzusetzen. Art des Vorgehens. (Erw. 1). 2. Muss der Schuldner seine Wohnung wechseln, so ist ihm ein Betrag zu belassen, der zur Deckung der damit verbundenen Auslagen (namentl
- BGE 87 III 10606.12.19611. Ist ein Erbanteil gepfändet worden und unter den Beteiligten keine Einigung zustandegekommen, so hat die Aufsichtsbehörde ohne Rücksicht auf materiellrechtliche Einreden die Verwertung des Anteils auf einem der in Art. 132 Abs. 3 SchKG und in der Verordnung vom 17. Januar 1923
- BGE 87 III 8706.12.1961Pflicht des Schuldners, der Pfändung beizuwohnen oder sich dabei vertreten zu lassen ( Art. 91 Abs. 1 SchKG ). Lässt der Schuldner dieses Gebot ohne genügende Entschuldigung unbeachtet, und erscheint seine Einvernahme als notwendig, so kann das Betreibungsamt ihn durch die Polize
- BGE 87 III 10429.11.1961Lohn- (bezw. Verdienst-)pfändung ( Art. 93 SchKG ). Nachdem das Betreibungsamt einen pfändbaren Verdienst verneint, der Gläubiger deshalb mit Beschwerde nur eine Sachpfändung verlangt, die untere Aufsichtsbehörde in ihrem Entscheide jedoch beiläufig einen Verdienst erwähnt hat, k
- BGE 87 III 11728.11.1961Kollokation und Verteilung beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Inbezug auf pfandgesicherte Forderungen gelten in einem solchen Liquidationsverfahren dieselben Regeln wie im Konkurs: a) Wenn das Pfand im Eigentum des Schuldners steht, also zur Liquidationsmasse gehört, is
- BGE 87 III 10921.11.1961Verwertungsaufschub ( Art. 123 SchKG ). Dauer des Aufschubs; Höhe der Abschlagszahlungen. Diese Zahlungen sind nicht nach den für die Lohnpfändung geltenden Grundsätzen zu bemessen.
- BGE 87 III 11109.11.1961Verwertung von Grundstücken im Konkurs. 1. Die Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung unterliegen der Anfechtung durch Beschwerde wegen Gesetzwidrigkeit. Was für Verfahrensgrundsätze können unter diesem Gesichtspunkte zur Geltung gebracht werden? (Erw. 3, Einleitung). 2. Zur
- BGE 87 III 4116.10.1961Luftfahrzeuge als Gegenstand der Zwangsvollstreckung.
- BGE 87 I 36527.09.1961Art. 87 OG . Entscheide über Begehren um provisorische Rechtsöffnung sind Zwischenentscheide (Bestätigung der Rechtsprechung). Die Verweigerung der provisorischen Rechtsöffnung hat für den Gläubiger kemen nicht wiedergutzumachenden Nachteil zur Folge.
- BGE 87 III 5415.09.1961Der Wohnort des Gläubigers muss auch dann im Betreibungsbegehren angegeben werden (gemäss Art. 67 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG ), wenn über seine Person Gewissheit besteht und er in der Betreibung durch einen Bevollmächtigten vertreten wird. Hat der Gläubiger keinen wirklichen Wohnort, s
- BGE 87 III 6431.08.1961Verordnung Nr. 1 zum SchKG (Formulare und Register). Das Obligatorium der Verwendung amtlicher Formulare durch das Betreibungsamt ist als blosse Ordnungsvorschrift zu verstehen. Eine eindeutig abgefasste, alle für den Empfänger wesentlichen Angaben enthaltende und ihm in gehörige
- BGE 87 III 6121.06.1961Automobil als Kompetenzstück gemäss Art. 92 Ziff. 3 SchKG : Malermeister in Stadt, aber spezialisiert auf Malerarbeiten in Hotels und Pensionen, auch in entfernten Gegenden, kann sein altes, im Betrieb billiges Auto, mit dem er in selbständiger Stellung mehr verdient denn ohne s
- BGE 87 II 16913.06.1961Aktienrecht. Aktienliberierung, Simulation, Verrechnung, Kapitalrückzahlung. Beteiligung eines Gesellschaftsgläubigers an einer Kapitalerhöhung in der Weise, dass die A.-G. ihm für seine Forderung einen Wechsel ausstellt, den er diskontieren lässt und mit dem Erlös die gezeichnet
- BGE 87 III 7912.06.19611. Rechtskraft des Kollokationsplans im Konkurs ( Art. 250 SchKG ). Um die Begründetheit einer Konkurseingabe (hier in bezug auf ein Konkursvorrecht der zweiten Klasse nach Art. 219 SchKG ) abklären zu können, steht es der Konkursverwaltung zu, die Aufstellung des Kollokationspla
- BGE 87 III 7205.06.1961Nach Eröffnung der konkursamtlichen Liquidation einer Erbschaft ( Art. 573 ZGB , 193 SchKG) kann diese nicht mehr betrieben werden; Art. 49 SchKG . Das gilt grundsätzlich auch, wenn der der Konkurs mangels genügender Aktiven gemäss Art. 230 SchKG eingestellt und geschlossen wird.
- BGE 87 III 5025.05.1961Betreibungsart ( Art. 38 ff. SchKG ). Eine Betreibung, die mit einem Zahlungsbefehl für die Betreibung auf Pfandverwertung eingeleitet worden ist, kann nicht auf dem Wege der Pfändung oder des Konkurses fortgesetzt werden, selbst wenn der Gläubiger im Fortsetzungsbegehren erklärt
- BGE 87 III 9715.05.19611. Qualité pour recourir, art. 19 LP (consid. 2). 2. Constatation d'office de la nullité d'une décision cantonale, en particulier lorsque celle-ci porte atteinte aux intérêts d'une personne étrangère à la poursuite (in casu, réalisation des biens d'une société anonyme dont les ac
- BGE 87 III 726.04.1961Lohnpfändung. Nur für Unterhaltsforderungen aus dem letzten Jahr vor Zustellung des Zahlungsbefehls besteht das.Vorrecht, allenfalls auch einen Teil des zur Deckung des Notbedarfs der Familie bestimmten Lohneinkommens des Schuldners pfänden zu lassen. Eine auf Grund eines Verlust
- BGE 87 III 120.04.1961Beschwerdebefugnis jedes (auch eines nicht betreibenden) Grundpfandgläubigers gegenüber den die Verwertung des Grundstücks betreffenden Massnahmen. Art. 17, 138-140 und 156 SchKG, 29, 34, 102 VZG. Wer nicht als Grundpfandgläubiger aus dem Grundbuch hervorgeht, hat sich sowohl bei
- BGE 87 I 7329.03.1961Schweiz./deutsches Vollstreckungsabkommen vom 2. November 1929. Art. 6: Ob ein auf Geldzahlung lautendes Urteil in der Schweiz zu vollstrecken sei, ist von Bundesrechts wegen ( Art. 81 Abs. 3 SchKG ) im Rechtsöffnungsverfahren zu entscheiden (Erw. 1). Art. 2 Ziff. 2: Wirkungsdaue
- BGE 87 III 616.03.1961Art. 92 Ziff. 9 SchKG . Unterstützungen, die der Schuldner durch Lugen und bewusstes Verheimlichen erlangt hat, sind nicht unpfändbar.
- BGE 87 I 9708.03.1961Art. 4 BV ; Art. 80 und 131 SchKG ; Art. 60 VVG . Das Urteil, das den Versicherungsnehmer zu Schadenersatzleistungen an den Geschädigten verpflichtet, stellt für den Geschädigten, der sich die Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Haftpflichtversicherer hat abtreten lassen
- BGE 87 III 2323.02.1961Gerichtsstand für die Aberkennungsklage. Prorogation. Art. 83 Abs. 2 SchKG enthält keine zwingende Gerichtsstandsnorm. Kann für solche Klagen auch auf ein ausländisches Gericht prorogiert werden? Frage offen gelassen. Ob eine vom Beklagten angerufene Prorogationsklausel für eine
- BGE 87 III 2916.02.1961Wo sind Eigentumsvorbehalte einzutragen, wenn der Erwerber unter Vormundschaft steht? Zuständig ist stets das Betreibungsamt am rechtlichen Wohnsitz des Bevormundeten, also am Sitz der Vormundschaftsbehörde ( Art. 25 Abs. 1 ZGB ). So verhält es sich selbst dann, wenn der Bevormun
- BGE 87 III 3311.02.1961Nachlassverfahren der Banken und Sparkassen. 1. Weiterziehung von Entscheiden der kantonalen Nachlassbehörde an das Bundesgericht (Art. 55 Abs. 2 der VV zum BankG). Zulässigkeit neuer Vorbringen vor Bundesgericht? ( Art. 79 OG ). 2. Die Nachlassstundung ist zu verweigern, wenn vo
- BGE 87 I 4801.02.1961Art. 80 und 81 SchKG . Verhältnis dieser Bestimmungen zu Art. 61 BV (Erw. 1). Art. 59 BV . Der Rechtsöffnungsrichter hat diese Bestimmung von Amtes wegen anzuwenden, wenn der Betriebene die Zuständigkeit des ausserkantonalen Richters bestreitet, der über die in Betreibung gesetzt
- BGE 87 I 6101.02.19611. Art. 86 Abs. 2 und 3 OG . Muss die staatsrechtliche Beschwerde auch dann in erster Linie gegen den Entscheid über das ausserordentliche kantonale Rechtsmittel und nicht gegen das ihm zugrunde liegende Sachurteil gerichtet werden, wenn der kantonale Instanzenzug nicht erschöpft
- BGE 87 III 1125.01.1961Widerspruchsverfahren, Parteirollenverteilung ( Art. 106 ff. SchKG ). Ausschliesslicher Gewahrsam des Schuldners oder Mitgewahrsam der Ehefrau an gepfändetem Vieh? Berücksichtigung rechtlicher Momente bei der Beurteilung der Gewahrsamsfrage?
- BGE 87 III 1414.01.1961Aussonderung im Konkurs. Fall, dass ein Dritter ein auf den Namen des Gemeinschuldners lautendes Bankguthaben auf Grund von Art. 401 OR als ihm zustehend beansprucht. Fristansetzung zur Klage gemäss Art. 242 Abs. 2 SchKG ? Welche Rechtsbehelfe stehen dem Drittansprecher zu Gebote
- BGE 86 III 10214.12.1960Verwertung im Konkurs. Unter welchen Voraussetzungen können Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung über Verwertungsmassnahmen ( Art. 253 Abs. 2 SchKG ) durch Beschwerde angefochten werden? Wegen Ermessensmissbrauchs gesetzwidriger Freihandverkauf?
- BGE 86 III 13008.12.1960Betreibung auf Grund eines Arrestes. Art. 278 SchKG . Die Identität des Betriebenen mit dem Arrestschuldner ist gegeben, auch wenn von mehreren durch gemeinsamen Arrestbefehl belangten Schuldnern nur einer betrieben wird. Auch in einem solchen Fall ist dem für die ganze Arrestfor
- BGE 86 III 14608.12.1960Konkursprivileg der Forderungen des Agenten aus dem A genturvertrag, Art. 219, Dritte Klasse, lit. c SchKG: Das Privileg setzt nicht voraus, a) dass der Agenturvertrag (nach Art. 418b Abs. 2 OR ) dem schweizerischen Recht unterstehe (Erw. 2); b) dass "der Agent" eine natürliche E
- BGE 86 III 15408.12.1960Gründerhaftung bei der Aktiengesellschaft. Geltendmachung des durch Schädigung der Gesellschaft den Aktionären und Gesellschaftsgläubigern verursachten mittelbaren Schadens. Art. 756 Abs. 2 OR , 260 SchKG. 1. Parteibezeichnung bei Abtretung von Ansprüchen der Konkursmasse an einz
- BGE 86 III 12106.12.1960Beschwerdeführung wegen Unangemessenheit. Art. 17 und 239 SchKG . Bei der Entscheidung über die Angemessenheit einer Verfügung hat die Aufsichtsbehörde ihr eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Behörde, die die angefochtene Verfügung getroffen hat, zu setzen (Fall der
- BGE 86 II 35529.11.1960Retentionsrecht des Willensvollstreckers und Anwalts, Art. 895 ZGB . Anwendbarkeit von Art. 140 OR auf das Retentionsrecht (Erw. 2). Steht dem Anwalt, der im Anschluss an eine Testamentsvollstreckung ein zum Nachlass gehörendes Wertschriftendepot für den Erben weiterverwaltet und
- BGE 86 III 8407.11.1960Rechtsvorschlag. Art. 74 und 75 SchKG . Ein unbegrenzt lautender Rechtsvorschlag ist auf die ganze Betreibungssumme zu beziehen, auch wenn ihm eine Begründung beigefügt ist, die nur einen unbestimmten Teil der Forderung betrifft.
- BGE 86 III 11421.10.1960Konkurs von Banken und Sparkassen. Das Bankgeheimnis ( Art. 47 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 BankG ) entbindet die Organe der Bank in deren Konkurs nicht von der Auskunfspflicht gegenüber der Konkursverwaltung (insbesondere nach Art. 222, 228, 244 SchKG ). Es gilt auch nicht für die K
- BGE 86 III 9414.10.1960Konkurs; erste Gläubigerversammlung ( Art. 235 SchKG ). Befugnis des Büros zur Überprüfung der von einem Gläubigervertreter vorgelegten Vollmachten. Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Entscheid des Büros. Beschwerdelegitimation. Ungültigkeit von Vollmachten, deren Erteilung de
- BGE 86 III 8711.10.1960Fortsetzungsbegehren. 1. Inwieweit ist ein solches Begehren gültig, wenn es an ein unzuständiges Betreibungsamt gerichtet wurde? (Erw. 1). 2. Art. 89 SchKG sieht eine Ordnungsfrist vor (Erw. 2 a). 3. Kann das Betreibungsamt einem bei ihm gestellten Fortsetzungsbegehren mangels Zu
- BGE 86 III 13430.09.1960Widerspruchsverfahren. Art. 106-109 SchKG . 1. Vom kantonalen Recht bestimmter Gerichtsstand. Beilegung interkantonaler Gerichtsstandskonflikte durch das Bundesgericht ( Art. 5 und 113 Abs. 1 Ziff. 2 BV ). Mit welchem Rechtsmittel ist ein solcher Konflikt in Zivilsachen vor das B
- BGE 86 III 12422.09.19601. Welche Verfügungen unterliegen dem Rekurs an das Bundesgericht nach Art. 19 SchKG ? (Erw. 1.) 2. Rekursbefugnis der Konkursverwaltung. (Erw. 2.) 3. Mit Vorbehalt der Vorschriften über die Bereinigung der Konkurspassiven (Kollokation; Art. 250 SchKG und 66 KV) hat über Führung
- BGE 86 III 7713.09.1960Art. 149 Abs. 4, 265 Abs. 2 und 314 SchKG. 1. Der Gemeinschuldner kann eine vor Eröffnung des Konkurses entstandene Schuld neuern (durch eine neue ersetzen), indem er einen neuen Schuldschein ausstellt. 2. Der Verlustschein bewirkt keine Neuerung.
- BGE 86 IV 17009.09.1960Art. 169 StGB . Der Arbeitgeber, der im Falle einer gegen seinen Arbeitnehmer gerichteten Lohnpfändung auf betreibungsamtliche Anzeige hin die gepfändete Lohnquote in Abzug bringt, den abgezogenen Geldbetrag aber nicht an das Betreibungsamt abliefert, sondern anderweitig verwende
- BGE 86 III 5323.08.1960Pfändung des Rein-Einkommens aus selbständiger Berufstätigkeit (entsprechende Anwendung des Art. 93 SchKG ). 1. Pflicht des Betreibungsamtes, die zur Ermittlung des allfällig pfändbaren Teilbetrages des Reinverdienstes wesentlichen Tatsachen abzuklären. Im Beschwerdeverfahren ( A
- BGE 86 III 8116.08.19601. Art. 50 Abs. 2 SchKG . Betreibungsort. Wahl eines Spezial domizils in der Schweiz für die Erfüllung einer Verbindlichkeit aus der Ausstellung eines Eigenwechsels? 2. Behauptet der betriebene Schuldner, die auf dem Wechsel stehende Angabe des Ausstellungsortes stamme einzig vom
- BGE 86 II 29112.07.19601. Eine einstweilige Verfügung in einem Zivilrechtsstreit ist eine der Nichtigkeitsbeschwerde nach Art. 68 OG unterliegende Zivilsache. 2. Anwendung des kantonalen statt des massgebenden eidgenössischen Rechtes ( Art. 68 Abs. 1 lit. a OG ) durch "verschleierten Arrest", d.h. durc
- BGE 86 III 4112.07.1960Betreibungsart ( Art. 41 SchKG ). Betreibung gegen den Schuldner einer Schadenersatzforderung, der eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Kann der Schuldner den Gläubiger, der gemäss Art. 60 Abs. 1 VVG am Ersatzanspruch des Schuldners gegen den Versicherer ein Pfandrecht