SchKG

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Als Norm
  1. BGE 101 Ia 52112.12.1975Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Schweizerischer ordre public. Urteilsbegründung 1. Die Entscheidung, ob ein ausländisches Gerichtsurteil betreffend eine Geldleistung kraft Staatsvertrag in der Schweiz zu vollstrecken ist, steht dem Rechtsöffnungsrichter zu (E. 1a). 2.
  2. BGE 101 III 9920.11.1975Konkursaufschub ( Art. 725 Abs. 4 OR ). Verrechnung im Nachlassverfahren ( Art. 316m SchKG und Art. 32 VNB ). 1. Die Bewilligung des Konkursaufschubes ist amtlich zu publizieren (Erw. 4). 2. Wird die Publikation des Konkursaufschubes unterlassen, so ist für den Ausschluss der Ver
  3. BGE 101 III 7611.11.1975Zweite Gläubigerversammlung ( Art. 252 ff. SchKG ). 1. Die der zweiten Gläubigerversammlung vorbehaltenen Beschlüsse dürfen auch auf dem Zirkularweg gefasst werden (Erw. 2). 2. Ob die Nichtbestätigung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses gerechtfertigt ist, kann das Bundesger
  4. BGE 101 II 37524.09.1975Einrede der beurteilten Sache. 1. Wiederholte Klage auf Zahlung einer Forderung, die auf einem Auftragsverhältnis beruht; Bundesrecht und kantonales Recht. 2. Der bundesrechtliche Anspruch auf ein Sachurteil ist verletzt, wenn der Richter die Beurteilung der Forderung im zweiten
  5. BGE 101 Ia 20119.09.1975Art. 4 BV , Art. 174 SchKG . Art. 174 Abs. 1 SchKG . Die Praxis einer Berufungsinstanz, welche die Berücksichtigung von erst nach dem Konkurserkenntnis eingetretenen Tatsachen an objektive Voraussetzungen knüpft und die bei der Überprüfung dieser Voraussetzungen den Grundsatz der
  6. BGE 101 II 32317.09.1975Bürgschaft oder selbständiges Schuldversprechen? 1. Art. 111 und 492 OR . Erklärung eines Verwaltungsratspräsidenten und Hauptaktionärs, für eine Darlehensschuld der Gesellschaft persönlich haften zu wollen. Auslegung der Erklärung nach den gesamten Umständen, die für eine selbst
  7. BGE 101 IV 37112.09.1975I. Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951. Die Verletzung des Art. 32 des genannten Vertrages kann mit Beschwerde beim Bundesrat im Sinne von Art. 73 Abs. 1 lit. b VwG gerügt werden (Erw. I). II. Strafprozessuale Beschlagnahme. Verhältnis zum Bundesrecht.
  8. BGE 101 III 6809.07.1975Lohnpfändung zu Lasten des Ehemannes, um der Ehefrau die regelmässige Zahlung des im Trennungsurteil festgesetzten Unterhaltsbeitrages zu sichern. Reduktion des pfändbaren Betrages durch die Aufsichtsbehörde auf Beschwerde des Ehemannes hin, ohne dass die Gläubigerin zu den Vorbr
  9. BGE 101 III 8617.06.1975Arrestbetreibung. Frist für den Pfändungsanschluss. 1. Art. 281 SchKG und die durch das Kreisschreiben Nr. 27 bestätigte Rechtsprechung des Bundesgerichts haben einzig den Sinn, dem Arrestgläubiger zu erlauben, ausserhalb der normalen Anschlussfrist von 30 Tagen ( Art. 110 Abs. 1
  10. BGE 101 III 6513.06.1975Arrestvollzug ( Art. 275 SchKG ). Anzeige von Arrestbefehlen an Banken per Fernschreiber. Das Betreibungsamt des Kantons Genf hat bei der kantonalen Aufsichtsbehörde um die Bewilligung nachgesucht, Banken von Arrestbefehlen per Fernschreiber in Kenntnis zu setzen. Die Aufsichtsbe
  11. BGE 101 III 7826.05.1975Art. 110 SchKG ; Anwendung auf die Arrestbetreibung. Ein Arrestgläubiger, der einen bereits gepfändeten Gegenstand mit Arrest belegen lässt, ist zur Teilnahme an der Pfändung berechtigt, sofern er innert der 30tägigen Frist von Art. 110 Abs. 1 SchKG das Pfändungsbegehren stellt.
  12. BGE 101 III 907.05.1975Rechtsvorschlag. Ein versehentlich an ein unzuständiges Betreibungsamt gerichteter Rechtsvorschlag ist gültig.
  13. BGE 101 III 2317.04.1975Pfändung einer dem Schuldner unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache; Art. 106 SchKG . Gültigkeit des nach der Pfändung eingetragenen Eigentumsvorbehalts, wenn der dadurch Begünstigte anlässlich der Eintragung des Vorbehaltes noch keine Kenntnis von der Pfändung besass? Es ist
  14. BGE 101 III 7224.03.1975Grundpfandverwertung. In einer Betreibung auf Grundpfandverwertung kann die Verwertung des Grundpfandes nicht stattfinden, wenn einem Dritteigentümer des Pfandes ein Verwertungsaufschub gewährt worden ist.
  15. BGE 101 III 9205.03.1975Anfechtungsklage nach Art. 288 SchKG . Ist die Anfechtbarkeit zu bejahen, wenn einer der Gläubiger dem Schuldner gegen die Abtretung bestimmter Forderungen Kredit gewährt und zwar bis zu 70% der jeweils abgetretenen Guthaben?
  16. BGE 101 III 5826.02.1975Arrestverfahren. 1. Das Betreibungsamt, das mit einem Arrestbegehren befasst ist, hat Dritte aufzufordern, über die bei ihnen zu arrestierenden Gegenstände Auskunft zu erteilen. Darauf hat es zu entscheiden, ob der Arrest erfolglos war oder ob er zum Ziel geführt hat oder zum Zie
  17. BGE 101 II 9124.02.1975Retentionsrecht des Vermieters an Sachen Dritter. 1. Art. 273 Abs. 2 OR . Unterlässt der Vermieter die Kündigung, so wird ein bereits entstandenes Retentionsrecht nicht rückwirkend aufgehoben (Erw. 1). 2. Art. 274 Abs. 2 OR . Heimliches Wegschaffen von Retentionsgegenständen durc
  18. BGE 101 III 1820.02.19751. Ein irrtümlicherweise gegen einen der Konkursbetreibung unterliegenden Schuldner angehobenes Pfändungsverfahren. Einstellung des Verfahrens durch das Betreibungsamt, welches die rechtswidrigen Handlungen aufhebt und die Konkursandrohung erlässt. Wenn sich das Betreibungsamt au
  19. BGE 101 Ia 1312.02.1975Art. 4 BV ; Kann ein unbestrittenes Rechtsbot einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellen? Wird mit einem Rechtsbot die Anerkennung eines materiellen Klagebegehrens verlangt, so ist es vor Art. 4 BV nicht haltbar, ein unbestritten gebliebenes Rechtsbot einer gerichtlichen Sc
  20. BGE 101 III 5223.01.1975Freihandverkauf im Konkurs. 1. Die Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung bzw. Zirkulationsbeschlüsse der Gläubiger sind wegen willkürlicher Handhabung des Ermessens mit dem Rekurs nach Art. 19 SchKG anfechtbar (Erw. 1). 2. Kann ein, vom Käufer aus betrachtet, gültig abgesch
  21. BGE 101 III 114.01.1975Betreibung einer unverteilten Erbschaft; Art. 65 Abs. 3 SchKG . 1. Der Willensvollstrecker ist zur Entgegennahme der für die unverteilte Erbschaft bestimmten Betreibungsurkunden legitimiert (Erw. 1). 2. Die Aufsichtsbehörden haben im Beschwerde- und Rekursverfahren zu prüfen, ob
  22. BGE 101 III 1614.01.1975Art. 33 Abs. 2 und 88 Abs. 1 SchKG. Die Einhaltung der Frist des Art. 88 Abs. 1 SchKG liegt nicht bloss im Interesse des Schuldners, sondern auch im Interesse Dritter. Das Betreibungsamt hat deshalb diese Frist zu beachten, selbst wenn der Schuldner zum voraus darauf verzichtet,
  23. BGE 101 III 3614.01.1975Zwangsverwertung von Grundstücken, Eingabefrist für Ansprüche am Grundstück, ohne Eintragung im Grundbuch bestehendes gesetzliches Grundpfandrecht; Art. 138 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG , Art. 836 ZGB . 1. Bei der in Art. 138 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG vorgesehenen Eingabefrist für Ansprüche a
  24. BGE 101 III 4313.01.1975Ausseramtliche Konkursverwaltung ( Art. 237 Abs. 2 SchKG ). Als ausseramtliche Konkursverwaltung kann auch eine juristische Person gewählt werden.
  25. BGE 101 III 2708.01.1975Art. 124 Abs. 2 SchKG . Zuständige Behörde, um im Falle des Arrestes den Verkauf von Gegenständen anzuordnen, die schneller Wertverminderung ausgesetzt sind oder einen kostspieligen Unterhalt erfordern. Begriff der Gegenstände, die schneller Wertverminderung ausgesetzt sind oder
  26. BGE 100 III 7618.12.1974Aberkennungsklage ( Art. 83 Abs. 2 SchKG ) Sieht das kantonale Recht gegen den Rechtsöffnungsentscheid ein ordentliches Rechtsmittel vor, so beginnt die Frist für die Einreichung der Aberkennungsklage erst mit dem Entscheid der oberen Instanz bzw. mit dem unbenutzten Ablauf der R
  27. BGE 100 III 6714.12.1974Bankenstundung (Art. 29ff. BankG) 1. Gegen Entscheidungen des Stundungsgerichts ist der Rekurs ans Bundesgericht zulässig (Erw. 1). 2. Das Stundungsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung der Frage, ob die Schuldner der in Stundung befindlichen Bank ihre erst nach Einreichung
  28. BGE 100 III 5128.10.1974Art. 153 Abs. 3 SchKG . Die Einleitung einer Betreibung auf Grundpfandverwertung ist nicht ausgeschlossen, wenn die einseitige Ablösung der auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte im Sinne von Art. 828 ff. ZGB im Gange ist.
  29. BGE 100 Ia 30003.09.1974Einstellung des Verfahrens bei Konkurs. Nach Art. 207 Abs. 1 SchKG sind nicht nur Zivilprozesse, sondern auch damit zusammenhängende Beschwerdeverfahren einzustellen, wenn sie die seit Konkurseröffnung bestehende materielle Rechtslage verändern können.
  30. BGE 100 III 1607.08.1974Versteigerung eines gepfändeten Gegenstandes; Begriff der Barzahlung ( Art. 129 SchKG ). Sehen die Steigerungsbedingungen Barzahlung vor, so ist der Betreibungsbeamte nicht gehalten, die Steigerung zu unterbrechen, um einem Interessenten zu ermöglichen, bei einer Bank das für den
  31. BGE 100 III 4107.08.1974Mehrere Betreibungen für die gleiche Forderung. Eine weitere Betreibung für eine bereits in Betreibung gesetzte Forderung ist nur dann nicht zulässig, falls der Gläubiger im frühern Betreibungsverfahren das Fortsetzungsbegehren bereits gestellt hat oder zu stellen berechtigt ist.
  32. BGE 100 III 4407.08.1974Ein ohne Einschränkungen erhobener Rechtsvorschlag bezieht sich auf die ganze Forderung, selbst wenn er mit einer Begründung versehen wird, die schembar nur auf einen Teil derselben zutrifft.
  33. BGE 100 III 6407.08.1974Kompetenzverteilung zwischen Aufsichtsbehörden und Richter Die endgültige Entscheidung über die Frage, was als Vermögen des Gemeinschuldners zur Konkursmasse gehört und was Dritte beanspruchen können, obliegt dem Richter.
  34. BGE 100 III 2504.06.19741. Es ist zulässig, einen Arrest auf Gegenstände zu erwirken, die nur der Gattung nach bezeichnet sind. Der Arrest ist jedoch erst vollzogen, wenn die arrestierten Gegenstände spezifiziert und die Frage der Pfändbarkeit und der Rechte Dritter geklärt worden sind.Solange der Arres
  35. BGE 100 III 3521.05.1974Kollokationsklage; Art. 250 SchKG . Die Kantone können vorsehen, dass dem Kollokationsprozess ein Vermittlungsverfahren vorauszugehen habe. Machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so ist es auch ihnen überlassen, innerhalb des Bezirkes des Konkursgerichts das für das Vermittl
  36. BGE 100 III 7909.05.1974Arrestierung eines Kontokorrentguthabens. 1. Die Saldierung des Kontos gegenüber dem Betreibungsamt hat keine Neuerung im Sinne von Art. 117 Abs. 2 OR zur Folge (Erw. 3). 2. Wird ein Kontokorrentguthaben arrestiert, so sind bei der Berechnung des Saldos auch solche Posten zu berü
  37. BGE 100 III 3016.04.1974Masseverbindlichkeiten im Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung: Art. 316 c Abs. 2 SchKG . 1. Die ab Stundungsdatum geschuldeten Beiträge an Sozialversicherungseinrichtungen sind Masseverbindlichkeiten (Erw. 1). 2. Masseverbindlichkeiten werden vom Nachlassvertrag nicht erfasst
  38. BGE 100 III 3316.04.1974Kostenvorschuss zur Sicherstellung des Entgelts des Sachwalters im Stundungsverfahren. Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn die Nachlassbehörde in ihrem Entscheid über die Nachlassstundung den Schuldner für die Kosten des Sachwalters vorschusspflichtig erklärt und der Sachw
  39. BGE 100 III 829.03.1974Beschwerdefrist; Art. 17 Abs. 2 SchKG . Wird eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Betreibungsbeamten versehentlich beim Betreibungsamt statt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht, so ist sie von Amtes wegen an die Aufsichtsbehörde zu überweisen und gilt der Zeitpun
  40. BGE 100 III 1921.03.1974Verbindlichkeit des Konkursdekretes für die Konkursbehörden, Art. 171 SchKG . Konkursbeamter und Aufsichtsbehörde können ein Konkursdekret jedenfalls dann nicht auf seine Gesetzmässigkeit überprüfen, wenn mit der Durchführung des Konkurses bereits begonnen worden ist (Erw. 2).
  41. BGE 100 III 1228.02.19741. Betreibungshandlungen während der Betreibungsferien ( Art. 56 Ziff. 3 SchKG ). Während der Betreibungsferien vorgenommene Betreibungshandlungen sind unwirksam, wenn sie gemäss ihrem Wortlaut sofort in Kraft treten sollen (Erw. 1). 2. Verdienstpfändung ( Art. 93 SchKG ). Der Sc
  42. BGE 100 III 1111.01.1974Die Gutheissung oder Abweisung eines Gesuches um Erteilung der aufschiebenden Wirkung nach Art. 36 SchKG kann nicht mit einem Rekurs beim Bundesgericht angefochten werden.
  43. BGE 99 III 8920.12.1973Anfechtungsklage nach Art. 288 SchKG . Erkennbarkeit der Begünstigungsabsicht bei der Aushändigung eines Pfandes, wenn der Schuldner von Anfang an zur Pfandbestellung verpflichtet war.
  44. BGE 99 III 6618.12.1973Lastenverzeichnis im Konkurs; Umfang der Pfandhaft. 1. Faustpfandberechtigte an Schuldbriefen sind im Konkurs des Grundeigentümers legitimiert, gegen eine Verfügung des Konkursamtes, die den Umfang der Pfandhaft betrifft, Beschwerde zu führen (Erw. 1). 2. Ein Lastenverzeichnis, d
  45. BGE 99 III 5113.12.1973Betreibung einer Erbschaft. Art. 49 und 65 Abs. 3 SchKG . Das Betreibungsamt, das ein Betreibungsbegehren gegen eine Erbschaft erhält, hat sich zu vergewissern, ob diese bereits amtlich liquidiert worden sei. Ist dies der Fall, so hat es das Begehren zurückzuweisen. Dagegen hat e
  46. BGE 99 III 5203.12.1973Pfändung eines Anspruchs gegen eine Personalfürsorgestiftung. Pfändbarkeit einer Forderung mit ungewissem Fälligkeitstermin (Erw. 3). Schätzungswert einer solchen Forderung (Erw. 4).
  47. BGE 99 III 7129.11.1973Gebührentarif zum SchKG ( Art. 16 SchKG ); Gebühr für die Verwahrung von beweglichen Sachen, insbesondere Wertpapieren (Art. 28 GebT). Auslegung von Art. 28 Abs. 1 und 4 GebT (Erw. 1-3). Prüfung der Gesetzmässigkeit von Art. 28 Abs. 1 GebT. Die monatliche Gebühr für die Verwahrun
  48. BGE 99 III 4626.11.1973Ausstandspflicht des Konkursbeamten; Art. 10 Abs. 1 Ziff. 3 SchKG . Der Konkursbeamte, der Vertreter bzw. Organ eines Konkursgläubigers ist, hat nicht nur beim Erlass derjenigen Verfügungen in den Ausstand zu treten, die sich direkt auf die Forderung dieses Gläubigers beziehen, s
  49. BGE 99 III 5820.11.1973Die Beschwerde im Sinne von Art. 17 SchKG ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer damit im Falle ihrer Gutheissung einen praktischen Zweck auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung erreichen kann; auf Beschwerden zum blossen Zwecke, die Pflichtwidrigkeit einer Handlung oder Unt
  50. BGE 99 II 28201.11.19731. Der Wortlaut einer Vertragsklausel ist nicht klar, wenn er nicht eine Antwort gibt, die der Logik des Geschäfts, wie sie die Parteien in guten Treuen verstehen durften, entspricht (Erw. I/1). 2. Das Bundesgericht darf im Berufungsverfahren die Vertragsauslegung überprüfen. Hin