SchKG
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Als Norm- BGE 95 II 61705.11.1969Aberkennungsklage. Zulässigkeit der Rückzession einer Forderung nach Erlass des Zahlungsbefehls (Erw. 1). Vertragsschliessen mit sich selbst. Ein Rechtsgeschäft ist grundsätzlich ungültig, wenn der Vertreter einer Partei gleichzeitig Vertreter, Organ oder gemeinsamer Vertreter de
- BGE 95 I 31308.10.1969Art. 82 SchKG . Unzuständigkeit des Rechtsöffnungsrichters zur Prüfung der Rechtzeitigkeit des Rechtsvorschlages.
- BGE 95 I 41408.10.1969Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege für die Klage aufgrund von Art. 271 Ziff. 5 SchKG . Die unentgeltliche Rechtspflege darf dem Kläger nicht verweigert werden, wenn die Betreibung, in welcher der provisorische Verlustschein ausgestellt wurde, im Zeitpunkt der Arrestnahme be
- BGE 95 II 23530.09.1969Verrechnung einer gepfändeten Forderung. Der Schuldner einer gepfändeten Forderung kann diese mit einer Forderung gegen den Betriebenen verrechnen, selbst wenn die gepfändete Forderung versteigert, dem Betreibenden an Zahlungsstatt zugewiesen oder dieser zu ihrer Eintreibung ermä
- BGE 95 III 3926.09.1969Lohnabtretung. Festsetzung des nicht abtretbaren Lohnbetrags. 1. Der in Art. 226 e Abs. 1 OR für den Geltungsbereich der Art. 226 a ff. OR ausgesprochene Grundsatz, dass künftige Lohnforderungen nur abgetreten werden können, soweit sie pfändbar sind, gilt allgemein. Art. 226 e Ab
- BGE 95 II 23125.09.1969Art. 58 OR . Haftung des Werkeigentümers. Voraussetzung der Haftung ist ein Konstruktionsfehler oder Unterhaltsmangel eines fertigen und bestimmungsgemäss benützten Werkes. Sie besteht dagegen nicht für die Gefahren infolge einer vorübergehenden Unvollkommenheit des Werks, die da
- BGE 95 III 4318.09.1969Löschung eines Verlustscheins Wird die Forderung aus einem Verlustschein in einem neuen Betreibungsverfahren durch Zahlung an das Betreibungsamt oder durch Betreibungsmassnahmen vollständig gedeckt, so hat der Schuldner Anspruch auf Herausgabe des im Besitz des Gläubigers befindl
- BGE 95 III 3326.08.19691. Art. 67 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG verpflichtet den Gläubiger nicht, im Betreibungsbegehren den Titel anzugeben, kraft dessen die Forderung fällig ist (Erw. 1). 2. Wenn ein Gläubiger die Fälligkeit der Forderung eines andern Gläubigers bestreitet, hat er gegen diesen eine Klage auf
- BGE 95 I 25309.07.1969Art. 86, 87 OG . Der Entscheid, mit dem in der Wechselrechtsbetreibung der Rechtsvorschlag bewilligt wird, stellt einen mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechtbaren Endentscheid dar (Erw. 1-3). Bezahlung des Checks unter einer auflösenden Bedingung? Erw.4).
- BGE 95 III 6027.06.1969Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (Liquidationsvergleich) einer Bank. 1. Bestätigungsverfahren vor der kantonalen Nachlassbehörde für Banken ( Art. 37 Abs. 5 BankG , Art. 52 der VV zum BankG, Art. 8 ff. VNB ; Erw. 2). 2. Weiterziehung des Entscheides der kantonalen Nachlassb
- BGE 95 I 16125.06.1969Staatsrechtliche Beschwerde. Derogatorische Kraft des Bundesrechts. 1. Die Rüge der Verletzung der derogatorischen Kraft des Bundesrechtes ist in der Rüge der Willkür enthalten, wenn der Beschwerdeführer geltend macht, das kantonale Recht sei in offensichtlichem Widerspruch mit d
- BGE 95 I 33025.06.1969Gewerbsmässige Vertretung der Gläubiger im Betreibungsverfahren. Art. 31 und 27 SchKG . 1. Die Bestimmungen der Bundesgesetze sind verfassungskonform auszulegen, sofern dem nicht der klare Wortlaut oder Sinn entgegensteht (Erw. 3). 2. Die polizeilichen Beschränkungen, denen die K
- BGE 95 III 4712.06.1969Anfechtungsklage ( Art. 285 ff. SchKG ). 1. Begriff der unentgeltlichen Verfügung ( Art. 286 Abs. 1 SchKG ) und des Rechtsgeschäfts, bei dem zwischen Leistung und Gegenleistung ein Missverhältnis besteht ( Art. 286 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG ). Die innert der letzten 6 Monate vor der K
- BGE 95 III 628.03.1969Der Rechtsstillstand wegen Militärdienstes ( Art. 57 SchKG ) gilt nicht für einen in einer Klinik untergebrachten Patienten der Militärversicherung, der keinen Sold, sondern eine Invalidenrente bezieht.
- BGE 95 III 2127.03.1969Verwertung eines Grundstücks im Konkurs. Aufhebung des Zuschlags im Beschwerdeverfahren ( Art. 136 bis, 259 SchKG ) wegen Irrtums über eine notwendige Grundlage des Steigerungskaufs (Überbaubarkeit des Grundstücks; Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR ) sowie wegen Verfahrensfehlern (Aufnah
- BGE 95 III 921.03.1969Konkurrenz der Lohnpfändung mit einer zuvor erfolgten Lohnabtretung. Das Betreibungsamt hat die vom Zessionar geltend gemachte Lohnabtretung auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Arbeitgeber des Betriebenen erst seit der Lohnpfändung (während deren Dauer) angezeigt wurde, ob
- BGE 95 III 118.03.19691. Inwiefern unterliegen die Eintragungen der vom Betreibungsamte zu führenden Register ( Art. 8 SchKG und Art. 28 ff. der Verordnung Nr. 1 zum SchKG, vom 18. Dezember 1891) der Beschwerde nach Art. 17 ff. SchKG ? (Erw. 1 Abs. 1). 2. Die eingehenden Betreibungsbegehren sind in de
- BGE 95 III 2518.03.1969Geschäftsbetrieb des Gemeinschuldners, Weiterführung im Konkurs. 1. Beschwerderecht des Gemeinschuldners zur Wahrung seiner rechtlich geschützten Rechte und Interessen - nicht nur hinsichtlich der Verwertung, sondern auch hinsichtlich der Erfassung und Sicherung von Konkursaktive
- BGE 95 II 20414.03.1969Berufung gegen Vorentscheid über die örtliche Zuständigkeit, Art. 49 OG . Art. 278 Abs. 2 SchKG enthält keine bundesrechtliche Vorschrift über die örtliche Zuständigkeit für die Arrestprosequierungsklage.
- BGE 95 II 3106.02.1969Gesetzliches Grundpfandrecht der Handwerker und Unternehmer ( Art. 837 ZGB ). Der Unternehmer, der die Frist von Art. 839 ZGB beobachtet, kann sein gesetzliches Grundpfandrecht selbst nach Eröffnung des Konkurses über den Besteller, dem das Grundstück gehört, eintragen lassen (Än
- BGE 95 III 1627.01.19691. Verwertungsaufschub nach Art. 123 SchKG . Unpünktliche Leistung einer Abschlagszahlung. Folgen. (Erw. 1). 2. Verzichtet ein Gläubiger auf die Verwertung, wenn er längere Zeit untätig zusieht, wie das Betreibungsamt nach Ablauf der gesetzlichen Dauer des Verwertungsaufschubes,
- BGE 94 III 10123.12.1968Bei öffentlicher Versteigerung einer Liegenschaft im Konkurs hat der Gemeinschuldner im Unterschied zu den Pfandgläubigern nicht Anspruch auf Zustellung eines Exemplars der Steigerungspublikation ( Art. 257 Abs. 3 SchKG , 71 KV, 129 VZG).
- BGE 94 I 50818.10.1968Uhrenstatut: Die Verkaufsbeschränkungen, die einer der verstärkten technischen Kontrolle unterstellten Unternehmung der Uhrenindustrie auferlegt sind, gelten auch im Konkurs, der über eine solche Unternehmung eröffnet wird.
- BGE 94 III 7410.10.1968Fortsetzung der Betreibung ( Art. 88 SchKG ) auf Grund eines nach dem Rechtsvorschlag des Schuldners auf dem Wege des ordentlichen Prozesses ( Art. 79 SchKG ) erstrittenen Urteils oder eines in einem solchen Prozess abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs. Dem Fortsetzungsbegehr
- BGE 94 I 36502.10.1968Staatsrechtliche Beschwerde. Zwischenentscheid. Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges. Der Entscheid, durch den die letzte kantonale Instanz in Rechtsöffnungssachen die provisorische Rechtsöffnung bewilligt oder verweigert, kann mit staatsrechtlicher Beschwerde wegen Verletzu
- BGE 94 III 6524.09.1968Rekurs an das Bundesgericht ( Art. 19 SchKG ). Das Bundesgericht ist befugt, auf einen ungültigen (z.B. verspäteten) Rekurs hin schlechthin nichtige Verfügungen eines Betreibungs- oder Konkursamtes (z.B. eine Konkursandrohung in einer nach Art. 43 SchKG auf Pfändung fortzusetzend
- BGE 94 III 5519.09.1968Allgemeine Stellung, Amtsentsetzung und Ausstandspflicht des Sachwalters im Nachlassverfahren, namentlich in demjenigen der Banken und Sparkassen. Rekurs ans Bundesgericht. 1. Stellung des Sachwalters im allgemeinen (Erw. 2). Im gewöhnlichen Nachlassverfahren steht der nicht beam
- BGE 94 III 4317.09.1968Auskunft über Betreibungen ( Art. 8 Abs. 2 SchKG ). Nachweis eines Interesses. Dafür genügt nicht, dass der Gesuchsteller eine Kopie eines den Eingang eines Kreditgesuchs bestätigenden Schreibens an die Person vorlegt, über die er Auskunft verlangt (Verschärfung der Rechtsprechun
- BGE 94 III 8310.09.1968Erstreckung eines in Frankreich eröffneten Konkurses auf das Vermögen des Gemeinschuldners in der Schweiz. 1. Bundesrechtliche Fristen. Die Gleichstellung der Samstage mit den staatlich anerkannten Feiertagen (Bundesgesetz vom 21. Juni 1963) beeinflusst nur das Ende, nicht auch d
- BGE 94 III 5023.08.1968Abschlagsverteilung des Verwertungserlöses im Konkurs ( Art. 266 SchKG ). 1. Die provisorische Verteilungsliste kann innert zehn Tagen seit ihrer Auflegung beim Konkursamt oder seit ihrer Mitteilung an die Gläubiger durch Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde angefochten werden ( A
- BGE 94 III 2506.06.1968Frist für die Beschwerde gegen die Schätzung der Vermögensstücke des Schuldners durch den Sachwalter im Nachlassverfahren. Werden die Akten gemäss Art. 300 Abs. 2 SchKG entsprechend der öffentlichen Bekanntmachung zehn Tage vor der Gläubigerversammlungzur Einsicht aufgelegt, so e
- BGE 94 III 1931.05.1968Kostenrechnung des Sachwalters im Nachlassverfahren. 1. Ersatz der notwendigen Auslagen (Art. 11 Abs. 1 GebT). Zu den Telephontaxen darf kein sog. Abonnementszuschlag erhoben werden (Erw. 2). 2. Durch die Gebühren für vorgeschriebene oder durch die Umstände gebotene Schriftstücke
- BGE 94 III 3522.05.1968Die Zustellung von Betreibungsurkunden nach Italien durch die Post ist unzulässig (Änderung der Rechtsprechung). Eine solche Zustellung ist nichtig. Die Zustellung hat durch Vermittlung des kantonalen Obergerichts und des zuständigen italienischen Appellhofes zu erfolgen. ( Art.
- BGE 94 III 7822.05.1968Ein bedingter Verzicht auf eine bereits vollzogene Pfändung (insbesondere die Zustimmung zur einstweiligen "Sistierung" einer vollzogenen Lohnpfändung) ist nicht zulässig. Hebt das Betreibungsamt gestützt auf einen solchen Verzicht die Pfändung auf, so fällt grundsätzlich die Bet
- BGE 94 III 102.04.1968Rückgriffsrecht des Bürgen. Vorherige Verwertung der Pfänder? Art. 495, 496, 507 OR ; Art. 206 SchKG . Muss der Solidarbürge, der die Hauptschuld bezahlt hat und auf die andern Bürgen zurückgreift, vorerst die Pfänder verwerten lassen, selbst wenn der Bürgschaftsvertrag eine Best
- BGE 94 III 1727.03.1968Ein Bevormundeter, der Gläubiger einer Lohnforderung ist, kann im Konkurs des Arbeitgebers nicht selbständig die Abtretung von Rechtsansprüchen der Masse ( Art. 260 SchKG ) verlangen und gegen die Verweigerung oder den Widerruf einer solchen Abtretung Beschwerde führen, selbst we
- BGE 94 III 4629.02.1968Rekurs an das Bundesgericht. Voraussetzungen, unter denen vor Bundesgericht neue Tatsachen vorgebracht werden können ( Art. 79 Abs. 1 Satz 2 OG ). Wirkungen eines in Frankreich eröffneten Konkurses auf dem Gebiete der Schweiz (Art. 6 Abs. 2 des Gerichtsstandsvertrags zwischen der
- BGE 94 III 814.02.1968Arrestierung und Pfändung der Erträgnisse eines dem Schuldner gehörenden Grundstücks. Unterhaltsbeiträge für den Schuldner. 1. Die periodischen Leistungen, die der Grundeigentümer vom Bauberechtigten und Mieter als Entgelt für die Benützung seinesGrundstücks erhält, fallen nicht
- BGE 94 III 431.01.1968Lohnpfändung ( Art. 93 SchKG ); Beitragspflicht der Ehefrau (Art. 192 Abs. 2, 246 Abs. 1 ZGB). 1. Bei der Lohnpfändung sind die Beiträge der Ehefrau des Schuldners an die ehelichen Lasten unabhängig von der Art der in Betreibung gesetzten Forderung als Einkünfte des Schuldners zu
- BGE 93 III 8429.12.1967Konkurs, Kollokationsplan 1. Eine Verfügung, durch welche die Konkursverwaltung eine zur Zeit der Konkurseröffnung bereits im Prozess liegende Forderung gegen den Gemeinschuldner abweist, statt sie gemäss Art. 63 Abs. 1 KV zunächst lediglich pro memoria im Kollokationsplan vorzum
- BGE 93 I 71613.12.1967Konkurs der Schweizerfiliale eines Unternehmens, dessen Hauptsitz sich in Frankreich befindet (Art. 6 des französisch-schweizerischen Vertrages über den Gerichtsstand und die Vollziehung von Urteilen in Zivilsachen, vom 15. Juni 1869). Solange der Konkurs über die Firma am Haupts
- BGE 93 II 37313.12.1967Anwendbares Recht für Ansprüche aus Eigentum und aus ungerechtfertigter Bereicherung (Erw. 1). Art. 64 OR . Umstände, unter denen der Bereicherte mit der Rückerstattung rechnen musste (Erw. 2).
- BGE 93 II 43608.12.1967Berufung. Begriff der Zivilrechtsstreitigkeit ( Art. 44 ff. OG ). Entscheide über die Bewilligung des Rechtsvorschlages in der Wechselbetreibung sind nicht solche in Zivilsachen. Sie unterliegen daher der Berufung nicht.
- BGE 93 II 46105.12.19671. Vom Verwaltungsreglement eines Anlagefonds abweichende Sondervereinbarung, wonach der Zeichner eines innerhalb einer Tranche selbständigen Fonds das ausschliessliche Verfügungsrecht über eine Wohnung erwirbt, die Eigentum einer Immobiliengesellschaft ist, deren Aktien dem Anla
- BGE 93 III 11329.11.1967Entsprechende Anwendung des Art. 269 SchKG auf die bis zum Ablauf der zehnjährigen Verjährungsfrist nicht bezogenen Konkursdividenden. 1. Wie beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (Art. 316 q Abs. 2 SchKG) und beim Banken-Nachlassvertrag (Art. 42 Abs. 2 der Verordnung des B
- BGE 93 III 11623.11.1967Verwertung eines Anteils am Vermögen einer Gesellschaft ( Art. 132 SchKG , Art. 10 ff. VVAG ). Bezeichnung durch die untere Aufsichtsbehörde eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger zum Zwecke, bei der zuständigen französischen Behörde die Liquidation einer vom Schuldner und ei
- BGE 93 III 7207.11.1967Arrest. 1. Hinfall eines Arrestes mangels einer Klage oder Betreibung, die ihn nach Art. 278 SchKG aufrechtzuerhalten vermöchte. Befugnis des Schuldners, den Hinfall durch die Betreibungsbehörden feststellen zu lassen. Verwirkung dieser Befugnis? - Der Bestand und die Fälligkeit
- BGE 93 III 8925.10.1967Arrest. Art. 271 ff. SchKG . 1. Der Arrest kann nur Vermögensstücke erfassen, die nach der Meinung des Gläubigers dem Schuldner gehören. Behauptet dieser, das Eigentum daran stehe einem Dritten zu oder werde von einem Dritten beansprucht, so hat das Betreibungsamt das Widerspruch
- BGE 93 III 5916.10.1967Konkurs. Kollokationsplan. Abtretung streitiger Ansprüche. 1. Wirkungen der gemäss Art. 260 SchKG und 756 Abs. 2 OR zwei Gläubigern erteilten Abtretung der Verantwortlichkeitsansprüche gegen einen Verwaltungsrat, auf deren Geltendmachung durch die Konkursmasse selbst die Mehrheit
- BGE 93 III 4507.09.1967Überweisung einer Forderung zur Eintreibung ( Art. 131 Abs. 2 SchKG ). Der Pfändungsgläubiger, dem eine gepfändete Forderung zur Eintreibung überwiesen wird, ist berechtigt, diese Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Angabe des Wohnorts des Gläubigers in dessen Begehren