SchKG
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Als Norm- BGE 106 III 10822.12.1980Pfändung der Apparatur eines Naturarztes ( Art. 92 Ziff. 3 SchKG ). 1. Grundsätzlich übt der Naturarzt einen Beruf aus und betreibt keine Unternehmung (E. 2). 2. Er geniesst die Rechtswohltat von Art. 92 Ziff. 3 SchKG , wenn seine berufliche Tätigkeit bewilligt oder auch nur tol
- BGE 106 III 11819.12.1980Schuld des Gemeinschuldners oder Masseschuld: Qualifikation der Beiträge an die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten bei Stockwerkeigentum ( Art. 712 h ZGB ). 1. Zulässigkeit der Feststellungsklage (E. 2)? 2. Wer sich als Gläubiger des Gemeinschuldners hat kollozieren lassen, ve
- BGE 106 III 10018.12.1980Pfändungsvollzug. Die Pfändung von Vermögenswerten, die nicht genügend individualisiert sind, ist nichtig.
- BGE 106 III 11409.12.1980Verrechnung im Konkurs ( Art. 213 und 214 SchKG ). 1. Art. 213 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG schliesst die Verrechnung einer nach der Konkurseröffnung fälligen, aber vorher begründeten Forderung nicht aus (E. 3). 2. Art. 214 SchKG setzt eine Täuschungsabsicht voraus. Fehlen einer solchen
- BGE 106 III 10404.12.1980Pfändung oder Verarrestierung eines Personenwagens, der einem Invaliden für den Privatgebrauch dient ( Art. 92 Ziff. 1 SchKG ). Ein solcher Personenwagen ist ein dem persönlichen Gebrauche dienender Gegenstand im Sinne von Art. 92 Ziff. 1 SchKG . Unter bestimmten Umständen kann e
- BGE 106 III 6220.11.1980Privilegierte Anschlusspfändung ( Art. 111 SchKG ). 1. Die Bestimmung, dass die Dauer eines Prozess- oder Betreibungsverfahrens nicht in Berechnung fällt, gilt nur für die einjährige Frist des zweiten Satzes von Art. 111 Abs. 1 SchKG (E. 1). 2. Nur die rechtzeitig erhobene Klage
- BGE 106 II 18312.11.1980Pfanderrichtungsanspruch der Stockwerkeigentümergemeinschaft für die Beitragsforderungen gegen die Stockwerkeigentümer ( Art. 712i ZGB ). 1. Der gesetzliche Anspruch der Stockwerkeigentümergemeinschaft auf Errichtung eines Pfandrechts für drei verfallene Jahresbeitragsforderungen
- BGE 106 IV 27928.10.1980Ungehorsam des Schuldners im Betreibungsverfahren. Art. 323 StGB geht als Sondervorschrift dem Art. 292 StGB vor, sofern das Verhalten des Schuldners von der ersteren Bestimmung erfasst wird. Andernfalls ist es nach Art. 292 StGB zu ahnden.
- BGE 106 III 5124.10.1980Erlöschen des Rechts zur Stellung des Fortsetzungsbegehrens (Art. 88 Abs. 2 und 166 Abs. 2 SchKG). 1. Das Betreibungsamt muss auf Verlangen des Gläubigers die Konkursandrohung zustellen, solange die Frist von Art. 166 Abs. 2 SchKG nicht abgelaufen ist; nur der Richter ist zustä
- BGE 106 III 11123.10.1980Frist für den Pfändungsanschluss ( Art. 110 SchKG ). Für den Beginn der Frist für den Pfändungsanschluss kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, an dem die Pfändung hätte vollzogen werden sollen, sondern auf denjenigen ihres tatsächlichen Vollzugs.
- BGE 106 III 13009.10.1980Rechtsnatur und Wirkung der Sicherheit gemäss Art. 277 SchKG . Die Person, welche die Solidarbürgschaft gemäss Art. 277 SchKG leistet, wird nicht Schuldner des Arrestgläubigers. Die aus der Solidarbürgschaft sich ergebende Forderung gehört daher nicht zum Vermögen des Arrestgläub
- BGE 106 III 9709.10.1980Art. 82 Abs. 1 SchKG : Begriff der Schuldanerkennung. 1. Erfordernisse der durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung (E. 3). 2. Die stillschweigende Genehmigung eines Kontokorrentauszugs zusammen mit dem vom Schuldner unterzeichneten Krediteröffnungsvertrag stellt keine
- BGE 106 III 4917.09.1980Verwirkung der Frist für das Pfändungsbegehren ( Art. 88 Abs. 2 SchKG ). Der Gläubiger, der ein Pfändungsbegehren mit gewöhnlicher Post zustellen lässt, hat zu beweisen, dass er es vor Ablauf der Frist der Post übergeben hat. Ob im Beschwerdeverfahren diesbezüglich der Indizienb
- BGE 106 III 5721.07.1980Drittanspruch bei gepfändeten oder mit Arrest belegten Sachen. Die verspätete Anmeldung eines besseren Rechts an gepfändeten oder mit Arrest belegten Sachen zieht nur bei offensichtlichem Rechtsmissbrauch Verwirkung nach sich. Eine verspätete Anmeldung ist in der Regel nicht miss
- BGE 106 Ib 35711.07.1980Verantwortlichkeitsklage gegen die Eidgenossenschaft aufgrund der Tätigkeit der Eidg. Bankenkommission. 1. Art. 1 lit. b und f, 3 Abs. 1, 19 VG. Die Eidgenossenschaft kann unter Beachtung von Art. 12 VG für den Schaden haftbar gemacht werden, den ein Mitglied der Eidg. Bankenkomm
- BGE 106 III 3403.07.1980Bestätigung eines Nachlassvertrages ( Art. 306 SchKG ). Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, darf die Nachlassbehörde die Bestätigung eines Nachlassvertrages in der Regel selbst dann nicht verweigern, wenn sie bezweifelt, dass dieser für die Gläubiger günstiger ist als
- BGE 106 II 36926.06.1980Anfechtung des Kollokationsplans im Konkurs. 1. Art. 251 SchKG . Voraussetzungen, unter welchen ein Gläubiger, der bereits eine Konkurseingabe gemacht hat, zu verspäteter Eingabe zugelassen ist (Präzisierung der Rechtsprechung) (E. 3). 2. Art. 27 Abs. 2 ZGB , 20 OR. Die bei der
- BGE 106 Ia 14219.06.1980Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen einen fremden Staat; völkerrechtliche Immunität. Art. 84 Abs. 1 lit. c und d OG . Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde eines fremden Staates gegen Zwangsvollstreckungsmassnahmen, und zwar ohne Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuge
- BGE 106 III 830.05.1980Betreibung gegen einen Minderjährigen. Eine Betreibung, die freies Kindesvermögen im Sinne von Art. 323 Abs. 1 ZGB betrifft, ist ausschliesslich gegen den Minderjährigen anzuheben und durchzuführen. Der Inhaber der elterlichen Gewalt ist in einem solchen Fall nicht Kraft seiner S
- BGE 106 Ia 12616.05.1980Art. 31 BV ; Bewilligung zur gewerbsmässigen Vertretung von Gläubigern ( Art. 27 SchkG ). Es verstösst gegen Art. 31 BV , wenn für die Bewilligung zur gewerbsmässigen Vertretung von Gläubigern verlangt wird, dass der Gesuchsteller Wohnsitz im Kanton habe.
- BGE 106 III 2808.05.1980Retentionsurkunde; Art. 283 Abs. 3 und 97 Abs. 2 SchKG; Befugnis, die Entlassung von Gegenständen, die von Dritten beansprucht werden, aus dem Retentionsbeschlag zu verlangen. 1. Die Retentionsurkunde fällt dahin und das Retentionsrecht geht unter, wenn die Wirkungen der Aufnahm
- BGE 106 III 7901.05.1980Freihandverkauf im Konkurs ( Art. 256 SchKG ). 1. Rechtsnatur des Freihandverkaufes (E. 4). 2. Eine Information der Konkursverwaltung über einen wesentlichen Preisfaktor, welche die wirklichen Verhältnisse nicht ausreichend klar erkennen lässt und geeignet ist, Kaufinteressenten
- BGE 106 III 9230.04.1980Arrestprosequierung ( Art. 278 SchKG ). 1. Ist ein Arrest dahingefallen, müssen die Betreibungsbehörden die Arrestgegenstände von Amtes wegen freigeben. Geschieht dies nicht, kann der Schuldner jederzeit verlangen, dass die Freigabe nachgeholt werde (E. 1). 2. Zur Arrestprosequie
- BGE 106 III 4028.04.1980Art. 251 SchKG . 1. Durch die Zulassung verspäteter Konkurseingaben darf die Rechtskraft des Kollokationsplans nicht in Frage gestellt werden. Die nachträgliche Geltendmachung eines Pfändrechts für eine bereits rechtskräftig kollozierte Forderung ist daher grundsätzlich unzulässi
- BGE 106 III 6724.04.1980Faustpfandrecht an Eigentümerpfandtiteln; Erstreckung der Pfandhaft auf die Mietzinserträgnisse ( Art. 806 ZGB , 126 VZG, 76 KOV). Der Faustpfandgläubiger an Eigentümerpfändtiteln ist im Konkurs des Eigentümers des belasteten Grundstücks berechtigt, auf die seit der Konkurseröffn
- BGE 106 III 7515.04.19801. Kompetenzanspruch nach Art. 224 in Verbindung mit Art. 92 SchKG . Verwirkung des Beschwerderechts mit Bezug auf diesen Anspruch (E. 1) 2. Unterhaltsbeitrag im Sinne von Art. 229 Abs. 2 SchKG . Gegen die Weigerung der Konkursverwaltung, ihm einen Unterhaltsbeitrag zu gewähren,
- BGE 106 III 107.03.1980Art. 66 Abs. 5 SchKG . Dem im Ausland wohnenden Schuldner ist auch die Beschwerdefrist den Umständen gemäss zu verlängern. Eine an sich verspätete Beschwerde ist als rechtzeitig zu betrachten, wenn sie innert der Frist erhoben wurde, die dem Schuldner von Anfang an hätte eingeräu
- BGE 106 III 2105.03.1980Aufhebung des Steigerungszuschlages wegen Missachtung der Vorschrift von Art. 125 Abs. 3 SchKG (Beschwerde des Schuldners).
- BGE 106 III 521.02.1980Beneficium excussionis realis ( Art. 41 Abs. 1 SchKG ). Die Einrede der Vorausvollstreckung setzt voraus, dass sich der Schuldner auf ein Pfandrecht im eigentlichen Sinn und nicht bloss auf eine Sicherungszession oder eine Zession zahlungshalber beruft.
- BGE 106 III 1130.01.1980Lohn- bzw. Verdienstpfändung. 1. Abklärung der Einkommensverhältnisse des Schuldners, der angeblich als Angestellter im Geschäft seiner Konkubine arbeitet, in Wirklichkeit aber dieses Geschäft selbständig führt, von Amtes wegen; Lohn- oder Verdienstpfändung (E. 2)? 2. Berechnung
- BGE 106 III 1808.01.1980Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche ( Art. 93 SchKG ). Dem Gemeinwesen, das sich den Unterhaltsanspruch gestützt auf Art. 289 Abs. 2 ZGB hat abtreten lassen, kann der Pflichtige das Existenzminimum ohne Einschränkung entgegenhalten. Nur der Unterhaltsberechtigte, der die Betrei
- BGE 105 III 10711.12.1979Parteifähigkeit des Betreibungsgläubigers; Pfändung von Vermögenswerten, die sich in den Händen Dritter befinden. 1. Einrede der fehlenden Parteifähigkeit, erhoben gegenüber einer ausländischen Gesellschaft mit der Begründung, ihr Sitz sei fiktiv. Die Betreibungsbehörden sind nic
- BGE 105 IV 31907.12.1979Art. 164 Ziff. 1 StGB . Der Schuldner hat dem Pfändungsbeamten auch jene Bezüge anzugeben, die er beim ungewissen Eintritt eines bestimmten Ereignisses zurückzuzahlen gedenkt. Es genügt, wenn der Schuldner ernsthaft mit der Möglichkeit rechnete, solche Bezüge zur freien Verwendun
- BGE 105 III 11728.11.1979Betreibung auf Faustpfandverwertung; Betreibung am Ort, wo sich das Pfand befindet ( Art. 51 Abs. 1 SchKG ). 1. Verpfändete Forderungen, die nicht in einem Wertpapier verkörpert sind, befinden sich am Wohnsitz des Pfandgläubigers (E. 2a). 2. Ein Wertpapierdepot, das der Bank verp
- BGE 105 III 10127.11.1979Rechtsstillstand wegen schwerer Erkrankung des Schuldners ( Art. 61 SchKG ). 1. Wo ein praktisches Interesse besteht, ist der Beschwerdeweg auch dann offen, wenn die angefochtene Verfügung weder rückgängig gemacht noch berichtigt werden kann. Dies ist der Fall, wenn der Beschwer
- BGE 105 IV 32216.11.1979Art. 169 StGB . Die Verfügung über die in einem Retentionsverfahren amtlich aufgezeichneten Sachen erfüllt den Tatbestand von Art. 169 StGB auch dann, wenn die Behörde es unterlassen hat, dem Schuldner innert der Ordnungsfrist von drei Tagen seit Vornahme der Retention eine Absch
- BGE 105 III 5015.11.1979Pfändung eines Stipendiums; Betreibung für Unterhaltsansprüche ( Art. 92, 93 SchKG ). 1. Ein Stipendium ist grundsätzlich beschränkt pfändbar im Sinne von Art. 93 SchKG (E. 1, 2). 2. Auch eine Rente gemäss Art. 151 ZGB kann Unterhaltscharakter haben, so dass sich der Schuldner n
- BGE 105 III 12208.11.1979Kollokationsprozess, Schuldbrief, Verwertung von Versicherungsansprüchen. 1. Bei der Behandlung einer Kollokationsklage kann der Richter nicht prüfen, ob der Kollokationsplan an einem Mangel formeller Natur leide (E. 4). 2. Grundpfandrechtliche Sicherung einer Forderung durch den
- BGE 105 III 6731.10.1979Konkurs; Einsetzung einer ausseramtlichen Konkursverwaltung; Verwertung auf dem Weg der Auktion. 1. Bestätigt die 2. Gläubigerversammlung eine ausseramtliche Konkursverwaltung in ihrem Amt, so kann der Beschluss der 1. Gläubigerversammlung, mit dem die ausseramtliche Konkursverw
- BGE 105 Ia 24917.10.1979Art. 2 ÜbBest. BV. Kautionspflicht von Konkursmassen. Eine kantonale Bestimmung, wonach einer Konkursmasse eine Prozesskostenkaution auferlegt werden kann, ist mit der bundesrechtlichen Ordnung des Konkursverfahrens vereinbar. Die Auflage einer Kaution verstösst damit nicht gegen
- BGE 105 II 18811.10.1979Retentionsrecht ( Art. 895 Abs. 1 und 2 ZGB ). Für eine Forderung aus Bemühungen zur Sanierung einer Gesellschaft und zur Anstrebung eines Nachlassvertrages steht einer Treuhandgesellschaft an Aktien, die ihr die in Schwierigkeiten geratene Gesellschaft vor der Konkurseröffnung z
- BGE 105 III 6013.09.1979Verlustschein ( Art. 115 Abs. 1 SchKG ). Die von einem örtlich unzuständigen Betreibungsamt ausgestellte, als Verlustschein dienende leere Pfändungsurkunde ist nicht nichtig.
- BGE 105 III 4806.09.1979Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche. Der für Unterhaltsbeiträge betriebene Schuldner, dessen Verdienst den Notbedarf einschliesslich der für den Unterhalt des Gläubigers notwendigen Alimente nicht deckt, muss sich einen Eingriff in sein Existenzminimum gefallen lassen, der so zu
- BGE 105 III 7206.09.1979Verkauf aus freier Hand. Rechtsnatur des Verkaufs aus freier Hand (Frage offen gelassen). Die Beurteilung von Streitigkeiten über die Gültigkeit, die Bedingungen und die Wirkungen eines Verkaufs aus freier Hand obliegt dem Zivilrichter (E. 2). Befugnis, im Falle des Konkurses vor
- BGE 105 III 14015.08.1979Art. 271 ff. SchKG . 1. Die Betreibungsbehörden sind der Arrestbehörde gleichgestellt; sie sind demnach befugt, deren Arrestbefehle zu überprüfen (E. 2 lit. b). 2. Der Vollzug eines Arrestes ist zu verweigern, wenn die zu arrestierenden Vermögenswerte nach den Angaben des Gläubig
- BGE 105 III 7708.08.1979Konkurs, Steigerungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt an einer versteigerten Sache Vorgehen, wenn die Steigerungsbedingungen vorsehen, der Ersteigerer habe eine unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache zu einem bestimmten Betrag auszulösen, und der Ersteigerer geltend macht, der Eig
- BGE 105 III 6313.07.1979Betreibung auf Pfandverwertung. 1. Es ist nicht Sache von Betreibungsamt und Aufsichtsbehörde, sondern des Richters im Rechtsöffnungs- bzw. im Lastenbereinigungsverfahren, über den Bestand des von einem Betreibungsgläubiger behaupteten Pfandrechts zu befinden (E. 1). 2. Die vor
- BGE 105 III 8510.07.1979Retentionsrecht des Vermieters; Art. 283 Abs. 2 SchKG . Zur Erhaltung des Retentionsbeschlags für den laufenden Mietzins genügt es, wenn innert 10 Tagen nach Verfall der letzten Zinsrate der Mietzinsperiode, für welche die Retention erfolgte, Betreibung angehoben wird. Dies gilt
- BGE 105 III 9231.05.1979Art. 63 Abs. 1, 81 OG ; Art. 19 VNB . Wird nur eine bestimmte Klausel des Nachlassvertrages einer Bank angefochten, ist es dem Bundesgericht verwehrt, von Amtes wegen zu prüfen, ob die allgemeinen Voraussetzungen der Bestätigung des Nachlassvertrages erfüllt seien (Änderung der
- BGE 105 IV 10525.05.1979Art. 163 Ziff. 1 Abs. 3, 253 StGB . Der Schuldner, der im Konkurs Forderungen gegen sich vortäuscht und anerkennt, macht sich des betrügerischen Konkurses im Sinne von Art. 163 Ziff. 1 Abs. 3 StGB schuldig und nicht auch der Erschleichung einer falschen Beurkundung gemäss Art. 2