SchKG

9'976 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 151/200

Als Norm
  1. BGE 82 III 4619.04.1956Art. 55 Abs. 2 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen, vom 26. Februar 1935. Wann ist ein auf diese Bestimmung gestützter Rekurs zulässig? (Erw. 1). Kosten- und Entschädigungsfrage (Erw. 2).
  2. BGE 82 III 3913.04.1956Ausgeschlagene Verlassenschaft. 1. Art. 193 SchKG bestimmt nur das zur Liquidation einer ausgeschlagenen Verlassenschaft zu beobachtende Verfahren. 2. Ob eine Verlassenschaft ausgeschlagen worden sei oder nicht, ist eine Frage des materiellen Rechtes.
  3. BGE 82 IV 1513.04.1956Art. 20, 323 Ziff. 1 StGB . 1. Rechtsirrtum; zureichende Gründe für das Fernbleiben des Schuldners von der angekündigten Pfändung verneint (Erw. 2). 2. Rechtfertigungsgründe für die vorsätzliche vertretungslose Abwesenheit des Schuldners? Prüfung entscheidungsbedürftiger Fragen d
  4. BGE 82 III 8507.04.1956Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. 1. Analoge Anwendung von Bestimmungen über das Konkursverfahren. Ist insbesondere Art. 235 Abs. 3 SchKG , betreffend die Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung im Konkurs, anwendbar? (Erw. 1). 2. Der Nachlassbehörde können keine andern
  5. BGE 82 III 1615.03.1956Rekurs an das Bundesgericht gemäss Art. 19 SchKG ; Rekursfrist, Antrag, Begründung ( Art. 79 Abs. 1 OG ). Binnen der Rekursfrist ist eine den Anforderungen des Art. 79 entsprechende Rekursschrift einzureichen; nach Ablauf der Frist eingereichte Ergänzungsschrift kann nicht mehr b
  6. BGE 82 III 2307.03.1956Das Existenzminimum des Schuldners und seiner Familie, das nach Art. 93 SchKG bei einer Lohnpfändung vorbehalten bleibt, erhöht sich, wenn der Schuldner unentbehrliches, nach Art. 92 Ziff. 1 SchKG unpfändbares Mobiliar auf Abzahlung gekauft hat, um den Betrag der periodisch zu le
  7. BGE 82 III 3506.03.1956Art. 125 Abs. 3 SchKG enthält keine blosse Ordnungsvorschrift; die Nichtbeachtung rechtfertigt die Aufhebung der Steigerung. Wer durch die Missachtung des Art. 125 Abs. 3 SchKG betroffen ist, kann die Steigerung selbst innerhalb der Frist des Art. 17 SchKG durch Beschwerde anfech
  8. BGE 82 III 1221.02.1956Betreibungsort des Wohnsitzes ( Art. 46 Abs. 1 SchKG ). Mangelnder fester Wohnsitz ( Art. 48 SchKG )? Wohnsitz einer Seminaristin ( Art. 26 ZGB ).
  9. BGE 82 III 3302.02.1956Unter welchen Voraussetzungen kann ein Verwertungsaufschub nach Art. 123 SchKG bewilligt werden?
  10. BGE 82 II 4824.01.19561. Art. 165 Abs. 1 OR . Muss der neue Gläubiger in der Abtretungserklärung bezeichnet werden? (Erw. 1, 2). 2. Art. 164 Abs. 1, 754 ff. OR . Die Schadenersatzforderung der Aktiengesellschaft gegen die mit der Verwaltung und Geschäftsführung oder Kontrolle betrauten Personen kann a
  11. BGE 82 III 4019.01.1956Ausländerarrest ( Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG ). Gültige Arrestprosequierung a) durch Klageanhebung am Arrestort binnen gesetzlicher Frist, b) nach Rückweisung dieser Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit des Gerichtes, weil der aufrechtstehende Schuldner schon vor der Klageanh
  12. BGE 82 III 903.01.1956Ein Rechtsvorschlag, der nur mit dem Mangel neuen Vermögens begründet wird, schliesst nicht den Verzicht auf die Bestreitung der Forderung in sich ( Art. 75 SchKG ).
  13. BGE 81 III 13620.12.1955Art. 92 Ziff. 3 SchKG . Voraussetzungen der Unpfändbarkeit von Sachen, die zu Studienzwecken und zur beruflichen Ausbildung dienen.
  14. BGE 81 I 38516.12.1955Kautionen im Auslieferungsrecht. 1. Unter Art. 98 OG fallen auch Entscheide der Bundesverwaltung über Kautionen zur Sicherstellung der Auslieferung von Beschuldigten an das Ausland. 2. Zulässigkeit des Vollzugs der Auslieferungshaft in einer Klinik gegen Leistung einer Kaution. V
  15. BGE 81 III 13315.12.1955Rechtsstillstand wegen Militärdienstes ( Art. 57 SchKG ). Die Ausfällung des Urteils im Forderungsprozess nach Art. 79 SchKG ist trotz der darin eingeschlossenen definitiven Rechtsöffnung keine Betreibungshandlung.
  16. BGE 81 I 32107.12.1955Art. 4, 58, 61 BV . Rechtsöffnung auf Grund eines Schiedsgerichtsurteils, das in einem andern Kanton als dem des Betreibungsortes gefällt ist. 1. Art. 61 BV kann durch Gewährung der Rechtsöffnung nicht verletzt werden. Kann das Bundesgericht auf Beschwerde wegen Verletzung der Ar
  17. BGE 81 III 12907.12.1955Mitteilungen an den Handelsregisterführer im Konkursverfahren.
  18. BGE 81 II 47311.11.1955Streitwert bei einer Klage auf Anfechtung des Kollokationsplanes im Verfahren des Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung nach Art. 316 a ff. SchKG . Anwendung von Art. 46 OG .
  19. BGE 81 III 14418.10.1955Lohnpfändung. Art. 93 SchKG . Der Prämienaufwand für eine (private) Lebensversicherung gehört, auch wenn es sich um eine sog. Volksversicherung handelt, nicht zum Existenzminimum des Schuldners und seiner Familie.
  20. BGE 81 II 30912.10.1955Berufung. Streitwertangabe ( Art. 55 Abs. 1 lit. a OG ). Inwiefern ist sie unentbehrlich? Elemente des Streitwertes einer Widerspruchs- und Anfechtungsklage. "Unzulässige Berufung". Art. 60 Abs. 1 lit. a OG .
  21. BGE 81 III 13811.10.1955Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen ( Art. 92 Ziff. 3 SchKG ). Begriff des Berufs. Berücksichtigung eines Saisonberufs (Fischerei). Rekurs an das Bundesgericht. Unzulässige Nova ( Art. 79 Abs. 1 OG ).
  22. BGE 81 III 15104.10.1955Lohnpfändung. Der Gläubiger hat die ihm bekannten Tatsachen, aus denen er etwas zu seinen Gunsten herleiten will, im kantonalen Verfahren geltend zu machen, sofern ihm dazu Gelegenheit geboten ist. - Art. 93 SchKG , 79 Abs. 1 OG.
  23. BGE 81 III 14030.09.1955Lebensversicherung. Eintritt des begünstigten Ehegatten in den Vertrag bei Konkurs des Versicherungsnehmers. Die Konkursverwaltung hat dem Begünstigten auf Begehren sogleich eine Bescheinigung gemäss Art. 81 Abs. 2 VVG und Art. 22 der Verordnung vom 10. Mai 1910 betreffend die Pf
  24. BGE 81 III 14724.09.1955Voraussetzungen und Wirkungen der Pfändung eines bestrittenen Lohnguthabens. Art. 93 SchKG .
  25. BGE 81 III 15307.09.1955Arrestprosequierung ( Art. 278 SchKG ). 1. Vor Bewilligung des Arrestes eingeleitete Klage? 2. Die Frist von Art. 278 Abs. 2 Satz 1 SchKG wird durch die Einleitung der Forderungsklage gewahrt, auch wenn der Gläubiger die Möglichkeit gehabt hätte, provisorische Rechtsöffnung zu ve
  26. BGE 81 III 10701.09.1955Widerspruchsverfahren ( Art. 106 ff. SchKG ). Verwirkung des Widerspruchsrechts wegen arglistiger Verzögerung der Anmeldung des Eigentumsanspruchs.
  27. BGE 81 III 10531.08.1955Widerspruchsverfahren nach Art. 109 SchKG . Wird ein gepfändeter Gegenstand zugleich von zwei verschiedenen Personen je für sich zu Eigentum beansprucht, so hat der diese Ansprachen bestreitende Gläubiger gegen den einen wie den andern Ansprecher zu klagen. Auch wenn zwischen die
  28. BGE 81 III 9830.08.19551. Wann ist ein nicht auf den Namen des betriebenen Schuldners eingetragenes Grundstück zu pfänden? Ausser den in Art. 10 Abs. 1 VZG vorgesehenen Fällen kommt die nach Art. 285 ff. SchKG anfechtbare Veräusserung durch den Schuldner an den jetzt eingetragenen Eigentümer in Betrach
  29. BGE 81 III 10918.07.1955Die Teilnahme an einer Pfändung ( Art. 110 SchKG ) tritt nicht von selbst ein, sondern wird durch eine Verfügung des Betreibungsamtes (Ergänzungspfändung oder Mitteilung des Anschlusses an den Schuldner) hergestellt. Kann eine vom Betreibungsamt zunächst versäumte Anschlussverfüg
  30. BGE 81 III 9624.06.1955Lohnpfändung, Notbedarf, Art. 93 SchK G. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1). Zum Notbedarf gehört ein bescheidener Betrag für kulturelle Bedürfnisse und für Freizeitbetätigung (Erw. 3).
  31. BGE 81 I 13322.06.1955Rechtsnatur und Wirkungen der in Art. 102 Ziff. 13 BV vorgesehenen bundesrätlichen Genehmigung kantonaler Erlasse. Anwendung der aufgestellten Grundsätze auf die nach Art. 29 SchKG erforderliche Genehmigung.
  32. BGE 81 III 8121.06.1955Die Beschwerdefrist ( Art. 17 Abs. 2 SchKG ) kann wie die Frist für den Rekurs an das Bundesgericht ( Art. 19 Abs. 1 SchKG ) und die Frist für die Weiterziehung von der untern an die obere kantonale Aufsichtsbehörde ( Art. 18 Abs. 1 SchKG ) wiederhergestellt werden, wenn die Vora
  33. BGE 81 III 6701.06.1955Rückerstattung der Gebühren für ungültige Verfügungen (Art. 17 GebT). Sind zurückzuerstatten a) die Kosten eines entgegen Art. 72 SchKG durch gewöhnlichen Chargébrief zugestellten Zahlungsbefehls? b) die Kosten einer entgegen Art. 91 VZG vor Zustellung des Zahlungsbefehls an den
  34. BGE 81 III 7317.05.1955Streitwertangabe im Berufungsverfahren ( Art. 55 Abs. 1 lit. a OG ). Streitwert im Prozess über ein Pfandrecht bei unbestrittener Forderung (Erw. 1), - insbesondere in einem Kollokationsstreit nach Art. 250 SchKG (Erw. 2).
  35. BGE 81 III 11912.05.1955Art. 124 A bs. 2 SchKG. Vorzeitige Verwertung wegen schneller Wertverminderung: darunter fällt nicht das allmähliche Sinken des Verkaufswertes von Damenkonfektion infolge Wandlung der Mode.
  36. BGE 81 III 9207.05.1955Wie verhält es sich mit einer Betreibung, die gegen mehrere Schuldner gemeinsam angehoben wird? Art. 70 Abs. 2 SchKG .
  37. BGE 81 III 4905.05.1955Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehl. Welche Angaben sind zur Bezeichnung von Zinsforderungen notwendig? Folgen der ungenügenden Bezeichnung einer solchen Forderung ( Art. 67 Ziff. 3 und Art. 69 Ziff. 1 SchKG ).
  38. BGE 81 III 6104.05.1955Doppelaufruf des zu verwertenden Grundstücks: Unter welchen Voraussetzungen ist er in den Steigerungsbedingungen vorzusehen, und in welchen Fällen hat der zweite Aufruf alsdann stattzufinden? Art. 812 Abs. 2 ZGB , 142 /156 SchKG, 56 /102 und 104 VZG.
  39. BGE 81 III 5428.04.1955Widerspruchsverfahren ( Art. 106 ff. SchKG ). Meldepflicht des Dritten. Anmeldung eines Pfandanspruchs nach gerichtlicher Abweisung des zunächst angemeldeten Eigentumsanspruchs. Verwirkung des Widerspruchsrechts wegen arglistiger Verzögerung der Anmeldung.
  40. BGE 81 III 5718.04.1955Pfändung und private Pfandverwertung. Das dem Faustpfandgläubiger durch den Pfandvertrag eingeräumte Recht, die Pfandsachen privat zu verwerten, kann im Falle der Pfändung oder Arrestierung dieser Sachen so wenig wie im Konkurs über den Pfandschuldner ausgeübt werden.
  41. BGE 81 III 1725.03.1955Pfändung von Forderungen. Art. 95 SchKG . Grundsätzlich ist eine Forderung zu pfänden, sobald der betreibende Gläubiger deren Existenz behauptet. Ist aber einem Begehren zu entsprechen, das sich auf ein vom bevormundeten und als urteilsunfähig zu betrachtenden Schuldner aufgestel
  42. BGE 81 III 3724.03.1955Frauengutsprivileg gemäss Art. 211 ZGB /219 IV. Kl. SchKG. Bei Berechnung des privilegierten Teils der Ersatzforderung ist das von der Ehefrau in natura zurückgenommene Eigentum nicht mit seinem Wert zur Zeit der Einbringung, sondern mit demjenigen zur Zeit der Rücknahme einzuste
  43. BGE 81 II 910.03.1955Kollokationsklage im Konkurs. Art. 250 SchKG . Klagt ein Gläubiger, dessen Anspruch im Kollokationsplan abgewiesen wurde, gegen die Masse, so kann er den Anspruch auch auf andere als die in der Konkurseingabe angerufenen Gründe stützen. Gilt dies ebenfalls, wenn die Klage gegen e
  44. BGE 81 III 710.03.1955Der Streit über das Retentionsrecht des Vermieters an zugunsten eines andern Gläubigers gepfändeten Gegenständen ist auch dann im Widerspruchsverfahren gemäss Art. 106 /107 SchKG auszutragen, wenn nach der Pfändung eine Retentionsurkunde aufgenommen und Pfandbetreibung eingeleite
  45. BGE 81 III 2018.02.1955Kollokationsverfahren in der Betreibung auf Pfändung, Art. 146 bis 148 SchK G. 1. Ein Gläubiger, der seine eigene Kollokation bestreitet, hat auf dem Beschwerdeweg vorzugehen. Befugnis des Schuldners zur Anfechtung des Kollokationsplanes (Erw. 1). 2. Die Ausstellung eines Verlust
  46. BGE 81 III 3017.02.1955Das Vorgehen des Sachwalters oder der Konkursverwaltung beim Vollzug eines Nachlassvertrags kann nicht Gegenstand einer Beschwerde im Sinne von Art. 17 SchKG sein.
  47. BGE 81 III 3314.02.1955Mit der Bestätigung des Nachlassvertrages fallen die Pfändungen dahin, deren Gegenstand nicht schon vor der Bewilligung der Stundung verwertet worden ist. Die Überweisung einer gepfändeten Forderung an den betreibenden Gläubiger zur Eintreibung ( Art. 131 Abs. 2 SchKG ) ist einer
  48. BGE 81 III 2712.02.19551. Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung sind die Aufsichtsbehörden befugt, die Ernennung des Gläubigerausschusses aufzuheben oder zu ändern (Erw. 1). - Wer kann in den Gläubigerausschuss gewählt werden? (Erw. 3). 2. Die Frist zur Anfechtung der Zusammensetzung des Gläubige
  49. BGE 81 II 8211.02.1955Arrestaufhebungsprozesse ( Art. 279 Abs. 2 SchKG ) sind keine Zivilrechtsstreitigkeiten im Sinne von Art. 44 ff. OG und unterliegen daher nicht der Berufung an das Bundesgericht.
  50. BGE 81 III 1107.02.1955Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG . Eine Kleinfilmkamera kann heute in der Schweiz nicht als notwendiges Berufswerkzeug eines frei erwerbenden Ingenieurs gelten. Übt der Schuldner seinen Beruf im Ausland aus, so liegt es ihm ob, allfällige dort bestehende