ZGB

21'180 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 354/424

Als Norm
  1. BGE 109 II 38210.11.1983Adoption eines Unmündigen; Absehen von der Zustimmung eines Elternteils ( Art. 265c Ziff. 2 ZGB ). Die Beurteilung der Frage, ob sich ein Elternteil nicht ernstlich um das Kind gekümmert habe, hängt grundsätzlich davon ab, ob zwischen den beiden eine lebendige Beziehung bestehe.
  2. BGE 109 II 36303.11.1983Art. 142 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 2 ZGB . Widerspruchsrecht des schuldlosen Ehegatten gegen die Scheidung. Ein berechtigtes schützenswertes Interesse an der Weiterführung der Ehe im Sinne von Art. 142 Abs. 2 ZGB , auch nach 15jähriger Trennung der Ehegatten, kann auch wirtschaftlic
  3. BGE 109 II 19501.11.1983Art. 254 Ziff. 1 ZGB ; Vaterschaftsprozess; Kostenvorschuss für die Expertise. 1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung des Grundsatzes der derogatorischen Kraft des Bundesrechts (E. 1). 2. Die im Vaterschaftsprozess von Bundesrechts wegen geltende Offizi
  4. BGE 109 II 31925.10.1983Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 und 192 ff. OR . Kauf eines gestohlenen Personenwagens; Entwehrung, Grundlagenirrtum. 1. Der Käufer kann sich auch bei rechtlich mangelhafter Erfüllung entweder auf Gewährleistung oder auf einen Willensmangel berufen (E. 2). 2. Möglichkeit einer Entwehrung
  5. BGE 109 II 42325.10.1983Partei- und Prozessfähigkeit der Stockwerkeigentümergemeinschaft bei Gewährleistungsansprüchen ( Art. 712l ZGB ). Die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer kann bei Gebaüdeschäden, deren Behebung in ihre Verwaltungstätigkeit fällt, Gewährleistungsansprüche des Bauherrn oder der St
  6. BGE 109 II 29520.10.1983Art. 374 ZGB . Die Anhörung im Sinne von Art. 374 ZGB stellt nicht nur ein Verteidigungsrecht des zu Bevormundenden dar, auf das dieser beliebig verzichten kann, sondern sie bildet auch ein Mittel zur Erforschung des Tatbestandes, dessen sich die Behörde allenfalls auch gegen den
  7. BGE 109 II 27318.10.1983Art. 97 ZGB . Anforderungen an die Urteilsfähigkeit eines Heiratswilligen.
  8. BGE 109 III 10213.10.1983Pfändung einer bestrittenen Forderung. Verlangt ein Gläubiger die Pfändung der Forderung, welche der Schuldnerin aus Unterstützungspflicht gemäss Art. 278 Abs. 2 ZGB gegen ihren Ehemann zusteht, und wird diese bestritten, so hat das Betreibungsamt die Forderung aufgrund der Angab
  9. BGE 109 Ia 17303.10.1983Art. 88 OG . Legitimation öffentlichrechtlicher Korporationen zur staatsrechtlichen Beschwerde. 1. Grundsatz (E. 1). 2. Ausnahmen (E. 2). 3. Den Schwellenbezirken des bernischen Rechts steht kein geschützter Autonomiebereich zu, weshalb sie nicht legitimiert sind, Eingriffe kanto
  10. BGE 109 II 43627.09.1983Weiterer Verzugsschaden ( Art. 106 Abs. 1 OR ) infolge von Währungsverlusten während der Verzugsperiode. 1. Ersatz für den durch die Verzugszinse nicht gedeckten Schaden kann mit einer neuen Klage geltend gemacht werden, auch wenn über die den Zinsen zugrunde liegende Schuld bere
  11. BGE 109 II 24522.09.1983Grundbuchberichtigungsklage einer nach Art. 6 Abs. 1 EGG vorkaufsberechtigten Person, die vom Verkauf des Grundstückes erst nachträglich erfahren hat. 1. Ermittlung des Streitwertes (E. 1). 2. Vollzug des Verkaufs einer zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehörenden Parzelle tr
  12. BGE 109 II 38920.09.1983Lidlohn ( Art. 334 ZGB ). 1. Als Lidlohn darf im Maximum jener Betrag zugesprochen werden, der nach üblichen Lohnansätzen den Netto-Gegenwert der geleisteten Arbeit darstellt. Die vom Schweizerischen Bauernsekretariat in Brugg ermittelten Lidlohnansätze werden vom Bundesgericht
  13. BGE 109 II 28015.09.1983Art. 7h NAG ; Scheidung italienischer Ehegatten. 1. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts hinsichtlich des ausländischen Rechtes, auf welches Art. 7h NAG Bezug nimmt (Wiederholung der Rechtsprechung; E. 1). 2. Ist die Praxis einer kantonalen Rechtsmittelinstanz, erst bei ihr e
  14. BGE 109 II 29815.09.1983Grundbuch; Eintragung des überlebenden Ehegatten als Eigentümer, während er sein ihm gemäss Art. 462 Abs. 1 ZGB zustehendes Wahlrecht noch nicht getroffen hat. Um die Klarheit, Vollständigkeit und Sicherheit des Grundbuches sicherzustellen, muss neben dem Namen des überlebenden E
  15. BGE 109 II 19902.09.1983Hinterlegung von Unterhaltsbeiträgen während der Dauer des Vaterschaftsprozesses ( Art. 282 ZGB ). 1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1). 2. Hat der Vaterschaftsbeklagte der Mutter in der kritischen Zeit beigewohnt und ist damit die gesetzliche Vaterschaftsvermu
  16. BGE 109 II 20830.08.1983Öffentlichkeit des Grundbuchs. 1. Zur Einsichtnahme ins Grundbuch ist berechtigt, wer ein relevantes Interesse hat. Ausschlaggebend ist dabei die Zweckbestimmung des Grundbuches als Mittel zur Bekanntmachung der dinglichen Rechte an Grundstücken (E. 3). 2. Eine bloss denkbare Gef
  17. BGE 109 II 23930.08.1983Umwandlung von Inhaberaktien in vinkulierte Namenaktien. 1. Art. 8 und 930 ZGB . Art. 978 OR . Der Besitzer von Inhaberaktien hat selbst als Fiduziar die gesetzliche Vermutung für sich, der aus den Aktien Berechtigte zu sein. Beweislast der Gesellschaft, die ihm widerspricht (E.
  18. BGE 109 II 9928.07.1983Grundbuch, Sacheinlagevertrag. Die in einem Sacheinlagevertrag vereinbarte Übertragung von Grundeigentum an eine Aktiengesellschaft untersteht dem absoluten Eintragungsprinzip, weshalb die Gesellschaft erst mit dem Grundbucheintrag das Eigentum an den eingebrachten Grundstücken e
  19. BGE 109 II 18014.07.1983Art. 145 ZGB , 68 Abs. 1 lit. b OG, 8 des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen vom 3. Januar 1933. Vorsorgliche Massnahmen des schweizerischen Richters zu einer Scheidungsklage einer italienischen Ehefrau,
  20. BGE 109 II 30414.07.1983Art. 684 ZGB . Verschmutzung durch Fluor. Fluorimmissionen aus einer Aluminiumfabrik sind übermässige Einwirkungen im Sinne von Art. 684 ZGB , wenn sie - zusammen mit anderen Faktoren - Schäden an Aprikosenbäumen mitverursachen.
  21. BGE 109 Ia 11613.07.1983Beschluss über die Ursprungsbezeichnungen der Walliser Weine. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerden (E. 2). Art. 31 BV ; Die in Art. 1 und 7 des Beschlusses vorgesehenen Beschränkungen beruhen auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage; da sie die Qualität der Walliser
  22. BGE 109 II 9207.07.1983Güterrechtliche Auseinandersetzung. Liegenschaftskauf der Brautleute vor Eheabschluss.
  23. BGE 109 II 36723.06.1983Trennungsvereinbarung unter Ehegatten auf unbestimmte Zeit. Lehnt die Ehefrau ohne Nachweis der Voraussetzungen von Art. 170 Abs. 1 ZGB unter Berufung auf eine unter den Ehegatten vereinbarte Trennung auf unbestimmte Zeit die Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft ab, kann der
  24. BGE 109 II 21321.06.1983Kaufrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Gültigkeit vorformulierter Vertragsbestimmungen, nach denen der Käufer auf Gewährleistungsansprüche und deren Verrechnung mit der Kaufpreisforderung gegenüber dem Erwerber der Kaufpreisforderung gemäss Art. 199 und 169 Abs. 1 OR verz
  25. BGE 109 II 17716.06.1983Namensänderung ( Art. 30 ZGB ). Lebt ein Kind geschiedener Eltern zusammen mit seiner Mutter bei deren Eltern und ist es in seiner Umgebung unter dem Familiennamen von Mutter und Grosseltern bekannt, so liegt ein wichtiger Grund zu einer Namensänderung im Sinne von Art. 30 Abs. 1
  26. BGE 109 II 35309.06.1983Verletzung in den persönlichen Verhältnissen ( Art. 28 ZGB ). 1. Die Ausstrahlung eines Dokumentarspiels über Rundfunk, welches die Person eines Straftäters zum Gegenstand hat, kann für diesen eine Verletzung in den persönlichen Verhältnissen bedeuten, wenn damit ein Geschehen, d
  27. BGE 109 II 23131.05.1983Art. 440 Abs. 2, 404 OR ; Widerruf des Frachtvertrages. Der Frachtführer hat Anspruch auf einen Frachtlohn für die Leistungen, die er bis zum Widerruf des Vertrages erbracht hat. Widerruf zur Unzeit durch den Frachtführer: Frachtlohn für den nicht zu Ende geführten Transport; Sch
  28. BGE 109 Ia 7226.05.1983Art. 2 Üb.Best. BV, Art. 290 ZGB . Die in Art. 290 ZGB erwähnte kantonale Stelle ist unter anderem befugt, im Namen des unterhaltsberechtigten Kindes ein Rechtsöffnungsbegehren zu stellen. Tritt der Rechtsöffnungsrichter auf ein solches Begehren nicht ein mit der Begründung, nach
  29. BGE 109 II 21926.05.1983Ausübung eines Rückkaufsrechts.
  30. BGE 109 III 6519.05.1983Verteilung der Mieterträgnisse aus einem verpfändeten Grundstück ( Art. 806 Abs. 1 ZGB und Art. 22 VZG ). Auf Art. 806 Abs. 1 ZGB können sich nur Gläubiger berufen, die im Besitz eines gültigen Grundpfandes an der verpfändeten Liegenschaft sind. Ist der Erwerb von Grundpfandtitel
  31. BGE 109 II 13010.05.1983Art. 686 Abs. 4, 685 Abs. 4, 652 OR. Eintragung ins Aktienbuch und Bezugsrecht bei vinkulierten Namenaktien. Erwirbt eine Gesellschaft infolge Fusion (aufgrund eines ausländischen Gesetzes) vinkulierte Namenaktien, so kann sie sich unter den Voraussetzungen von Art. 686 Abs. 4 OR
  32. BGE 109 II 10228.04.1983Art. 973 ZGB ; negative Grundbuchwirkung. Erwirbt ein Dritter in gutem Glauben ein dingliches Recht frei von Lasten, die aus dem Grundbuch ersichtlich sein sollten, aber nicht daraus ersichtlich sind, muss er dennoch nähere Erkundigungen einziehen, sofern besondere Umstände ihm Z
  33. BGE 109 II 28628.04.1983Art. 151 Abs. 1 ZGB ; Dauer der Rente. Eine gestützt auf Art. 151 Abs. 1 ZGB zugesprochene Rente kann auch dann zeitlich beschränkt werden, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind und die Lebensverhältnisse der geschiedenen Frau sich dadurch dauernd verändert haben. Die Rente
  34. BGE 109 II 427.04.1983Schadenersatz für nicht einbringliche Anfechtungsprozesskosten. Ist der aussereheliche Schwängerer dem Registervater schadenersatzpflichtig für die bei Kind und Mutter nicht einbringlichen Kosten des erfolgreichen Anfechtungsprozesses?
  35. BGE 109 II 15326.04.1983Art. 28 Abs. 3 BMM . Die Schutzfrist von zwei Jahren, während der eine Kündigung des Vermieters nichtig ist, gilt nur dann, wenn der frühere Streit der Parteien die Frage betraf, ob der Mietzins oder eine andere Forderung des Vermieters missbräuchlich im Sinne des BMM sei. Voraus
  36. BGE 109 II 14421.04.1983Folgen der Übergabe eines mit einem Formfehler behafteten Warenpapiers ( Art. 902 ZGB in Verbindung mit Art. 1155 OR ). 1. Eine Urkunde (im vorliegenden Fall ein delivery order), die eine der nach Art. 1153 OR verlangten Angaben nicht enthält, stellt kein Warenpapier im Sinne von
  37. BGE 109 II 8121.04.1983Art. 30 Abs. 1 ZGB . Namensänderung bei einer in der Schweiz wohnhaften geschiedenen Frau ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Regierung des Wohnsitzkantons ist befugt, bei einem Ausländer eine Namensänderung in Anwendung des schweizerischen Rechts zu bewilligen, ohne dass sie
  38. BGE 109 Ia 4120.04.1983Art. 85 lit. a OG . Gemeindeautonomie. BG über die politischen Rechte vom 17.12.1976; V über die politischen Rechte vom 24. Mai 1978. Streichung einer Person aus dem Stimmregister einer Gemeinde. Wohnsitz. 1. Staatsrechtliche oder Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 1)? 2. Die solo
  39. BGE 109 Ia 9113.04.1983Art. 88 OG ; Legitimation. Ob die Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde gegeben ist, prüft das Bundesgericht von Amtes wegen und frei, unabhängig davon, ob der Beschwerdeführerin im kantonalen Verfahren die Beschwerdebefugnis zuerkannt worden ist. Der Ehefrau des Eigentüm
  40. BGE 109 IV 4311.04.19831. Art. 198 Abs. 2 StGB . Die Mündigkeit bestimmt sich nach schweizerischem Recht. Eine gemäss ihrem Heimatrecht volljährige 19 Jahre alte Österreicherin ist eine unmündige Person im Sinne von Art. 198 Abs. 2 StGB (E. 5). 2. Art. 198 Abs. 2 StGB , Art. 201 Abs. 1 StGB . Zwische
  41. BGE 109 II 19305.04.1983Art. 156 Abs. 1 ZGB ; Gestaltung der Elternrechte bei der Ehescheidung. Kleinere Kinder sind in der Regel der Mutter zuzuteilen, sofern dieser Lösung nicht schwerwiegende Mängel anhaften oder auf seiten des Vaters nicht erhebliche Vorzüge ins Gewicht fallen (Bestätigung der Recht
  42. BGE 109 II 8705.04.1983Art. 151 Abs. 1 ZGB ; Befristung einer Rentenverpflichtung. 1. Voraussetzungen für eine solche Befristung (E. 3). 2. Der Scheidungsrichter kann anordnen, dass die Befristung ab Rechtskraft des Scheidungsurteils und nicht erst des Rentenurteils zu laufen beginnt (E. 4).
  43. BGE 109 Ib 7630.03.1983Art. 83 lit. e OG . Der Streit zweier Vormundschaftsbehörden über die Zuständigkeit zur Anordnung von Kindesschutzmassnahmen im Sinne von Art. 308 und 310 ZGB fällt nicht unter Art. 83 lit. e OG .
  44. BGE 109 III 128.03.1983Zustellung eines Zahlungsbefehls ( Art. 64 Abs. 1 SchKG ). Ein Zahlungsbefehl gilt grundsätzlich auch dann als zugestellt, wenn der Hausgenosse des Schuldners, dem der Betreibungsbeamte die Urkunde übergeben will, die Annahme verweigert. (Frage offen gelassen, ob ein Hausgenosse
  45. BGE 109 II 817.03.1983Entmündigung wegen Freiheitsstrafe ( Art. 371 ZGB ). Art. 371 ZGB ist als eine Schutznorm zu betrachten, die einen Eingriff in die persönliche Freiheit nur dann zu rechtfertigen vermag, wenn ein ernsthaftes Schutzbedürfnis tatsächlich feststeht (Präzisierung der Rechtsprechung).
  46. BGE 109 Ia 6111.03.19831. Beschwerdebefugnis und Beschwerdefrist ( Art. 88 und 89 Abs. 1 OG ). Beschwerdebefugnis des Schweizerischen Verbandes der Unternehmungen für temporäre Arbeit, der den Nachweis seiner Legitimation nicht erbracht hat; Eintreten auf die Beschwerde, die eigentlich von den Genfer
  47. BGE 109 III 1807.03.1983Drittanspruch bei gepfändeten Sachen. 1. Die späte Geltendmachung des Eigentums an einer gepfändeten Sache ist nur dann offensichtlich rechtsmissbräuchlich und zieht die Verwirkung des Widerspruchsrechts nach sich, wenn der Eigentümer persönlich Kenntnis hatte von der Pfändung de
  48. BGE 109 Ia 16901.03.1983Art. 88 OG , 397a ff. ZGB. Wer zum fürsorgerischen Freiheitsentzug in eine Anstalt eingewiesen worden ist, kann diese Massnahme nach der Entlassung wegen fehlenden aktuellen Interesses nicht mehr mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechten.
  49. BGE 109 II 2001.03.1983Art. 156 OR . Diese Bestimmung setzt nicht voraus, dass die Partei, die wider Treu und Glauben den Eintritt einer aufschiebenden Bedingung verhindert oder die Erfüllung einer auflösenden Bedingung herbeiführt, in dieser Absicht handelt.
  50. BGE 109 II 35001.03.1983Art. 43 Abs. 1 OG , Art. 397a ff. ZGB . Wer wieder auf freiem Fuss ist, hat keine Legitimation mehr, gegen die fürsorgerische Freiheitsentziehung Berufung einzulegen.