13.1.2 Form der Subventionen und Beiträge

MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine

Geltend · Stand ab 1. Juni 2014

ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 13.1.2 · Deutsch

Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge können als Geldleistungen (Zahlung eines Betrags) oder als geldwerte Leistungen ausgerichtet werden. Solche geldwerten Leistungen sind beispielsweise Vorzugsbedingungen bei Darlehen, Erlass von Darlehen, Bürgschaften, unentgeltliche oder verbilligte Dienst- und Sachleistungen.

Erfolgt die Ausrichtung von Subventionen oder anderen öffentlich-rechtlichen Beiträgen in Form einer solchen geldwerten Leistung, ist diese zu Marktpreisen zu bewerten und für die Berechnung der Vorsteuerkürzung miteinzubeziehen.