13.1.2 Form der Subventionen und Beiträge
MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
Geltend · Stand ab 1. Juni 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 13.1.2 · Deutsch
Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge können als Geldleistungen (Zahlung eines Betrags) oder als geldwerte Leistungen ausgerichtet werden. Solche geldwerten Leistungen sind beispielsweise Vorzugsbedingungen bei Darlehen, Erlass von Darlehen, Bürgschaften, unentgeltliche oder verbilligte Dienst- und Sachleistungen.
Erfolgt die Ausrichtung von Subventionen oder anderen öffentlich-rechtlichen Beiträgen in Form einer solchen geldwerten Leistung, ist diese zu Marktpreisen zu bewerten und für die Berechnung der Vorsteuerkürzung miteinzubeziehen.