2.1.4.2 Im Inland erbrachte, von der Steuer ausgenommene Dienstleistungen
MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 2.1.4.2 · Deutsch
Liegt der Ort einer von der Steuer ausgenommenen Dienstleistung, für deren Versteuerung nicht optiert wird (Art. 22 MWSTG), aufgrund der Ortsbestimmungsprinzipien (→ Ziff. 2.1.3) im Inland, so ist die Leistung - ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug (Art. 29 Abs. 1 MWSTG)- nicht steuerbar.
[Abbildung: im Original] | Für Dienstleistungen im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 19 MWSTG ist eine Option immer ausgeschlossen (Art. 22 Abs. 2 Bst. a MWSTG) und der Vorsteuerabzug demzufolge nicht möglich. |