C.4.3.2 Beispiel 2: Stiftung, welche durch mehrere Gemeinwesen gegründet wurde
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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[Abbildung: im Original]
Die Stiftung Mischhausen, welche durch die zwei Gemeinden Mittelhausen und Oberhausen gegründet bzw. errichtet wurde, gilt nicht als Organisationseinheit einer dieser beiden Gemeinden gemäss Artikel 21 Absatz 6 MWSTG.
Von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe c MWSTG die Leistungen zwischen der Stiftung Mischhausen und
der Gemeinde Mittelhausen;
der Gemeinde Oberhausen;
dem Pflegeheim Gemeinde Mittelhausen (i. V. m. Art. 21 Abs. 6 MWSTG).
Von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe a i. V. m. Artikel 21 Absatz 6 MWSTG die Leistungen zwischen der Gemeinde Mittelhausen und dem Pflegeheim Gemeinde Mittelhausen.
Von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe b MWSTG die Leistungen zwischen
der Gemeinde Mittelhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG;
der Gemeinde Oberhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG;
dem Pflegeheim Gemeinde Mittelhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG (Art. 21 Abs. 6 MWSTG).
Steuerbar sind hingegen die Leistungen zwischen
der Stiftung Mischhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG;
der Gemeinde Mittelhausen und Gemeinde Oberhausen.