1.4 Begriff der Heilbehandlung

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 1.4 · Deutsch

(Art. 34 Abs.1 MWSTV)

Als Heilbehandlungen gelten die Feststellung und Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und anderen Störungen der körperlichen und seelischen Gesundheit des Menschen sowie Tätigkeiten, die der Vorbeugung von Krankheiten und Gesundheitsstörungen des Menschen dienen.

Darin

  1. 1.4.1 Leistungen, die den Heilbehandlungen gleichgestellt sind
  2. 1.4.2 Leistungen, die namentlich nicht als Heilbehandlungen gelten