1.5 Voraussetzung für die Anerkennung als Erbringer einer Heilbehandlung
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 1.5 · Deutsch
(Art. 35 MWSTV)
Ein Leistungserbringer verfügt über eine Berufsausübungsbewilligung im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 3 MWSTG, wenn er oder sie
a. | im Besitz der nach kantonalem Recht erforderlichen Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung ist; oder |
b. | zur Ausübung der Heilbehandlung nach der kantonalen Gesetzgebung zugelassen ist. |
Darin