2.2.4 Leistungen der Gesellschafter an die Gemeinschaft

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.2.4 · Deutsch

Leistungen, die die einzelnen Gesellschafter an die Gemeinschaft erbringen – auch im Zusammenhang mit den gemeinschaftsrechtlichen Beitragsleistungen gemäss dem hierfür abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag –, sind hingegen steuerbar, ausser es handelt sich um Leistungen, die gemäss Artikel 21 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind.

Sofern durch bisher unabhängig oder in eigener Praxis tätige Angehörige von Heil- und Pflegeberufen eine Praxisgemeinschaft neu gebildet oder erweitert wird, ist der Verkauf von Apparaten durch sie an die Gemeinschaft gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 24 MWSTG von der Steuer ausgenommen, sofern die Apparate bisher ausschliesslich für gemäss Artikel 21 MWSTG von der Steuer ausgenommene Tätigkeiten verwendet wurden.

Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 2 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).