11.3.4.2 Gehälter der Sportler

MWST-Branchen-Info 24 · Sport

Geltend · Stand ab 1. Juli 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 11.3.4.2 · Deutsch

Die durch Sportler erzielten Gehälter, die auf einem Arbeitsvertrag beruhen (unselbstständige Tätigkeit), unterliegen nicht der MWST. Sie berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug (→  Ziff. 5 und 6).