11.3.4.1 Rechnungsstellung

MWST-Branchen-Info 24 · Sport

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 11.3.4.1 · Deutsch

Die Empfänger der Dienstleistungen können vom Sportler oder von der Sportmannschaft, der/die an einer sportlichen Veranstaltung teilgenommen oder Werbedienstleistungen erbracht hat, verlangen, dass er/sie ihnen für die erhaltenen Beträge eine Rechnung, Quittung oder Abrechnung ausstellt, die den Anforderungen von Artikel 26 MWSTG genügt.

[Abbildung: im Original]

Informationen zum Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung, Quittung oder Abrechnung gibt die MWST-Info Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen Auskunft.