11.3.4.1 Rechnungsstellung
MWST-Branchen-Info 24 · Sport
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 11.3.4.1 · Deutsch
Die Empfänger der Dienstleistungen können vom Sportler oder von der Sportmannschaft, der/die an einer sportlichen Veranstaltung teilgenommen oder Werbedienstleistungen erbracht hat, verlangen, dass er/sie ihnen für die erhaltenen Beträge eine Rechnung, Quittung oder Abrechnung ausstellt, die den Anforderungen von Artikel 26 MWSTG genügt.
| [Abbildung: im Original] | Informationen zum Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung, Quittung oder Abrechnung gibt die MWST-Info Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen Auskunft. |