18.7 Medizinische Kontrollen
MWST-Branchen-Info 24 · Sport
Geltend · Stand ab 26. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 18.7 · Deutsch
Die Feststellung und Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und anderen Störungen der körperlichen und seelischen Gesundheit des Menschen sowie Tätigkeiten, die der Vorbeugung von Krankheiten und Gesundheitsstörungen des Menschen dienen, gelten als Heilbehandlungen, die von der Steuer ausgenommen sind.
Sportmassagen, Fitnesskurse, Sauna- und Solariumbesuche usw. gelten nicht als Heilbehandlungen. Dasselbe gilt für Blut- und Urinanalysen im Rahmen der Dopingbekämpfung. Solche Leistungen sind zum Normalsatz steuerbar. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kosten für diese Tätigkeiten ganz oder teilweise durch die Versicherer übernommen werden.
[Abbildung: im Original] | Weitere Einzelheiten zu diesem Thema können der MWST-Branchen-Info Gesundheitswesen entnommen werden. |