18.5 Automaten

MWST-Branchen-Info 24 · Sport

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 18.5 · Deutsch

Die Einnahmen aus dem Betrieb von Automaten sind vom steuerpflichtigen Betreiber wie folgt zu versteuern.

Zum Normalsatz:

  • Musikautomaten;

  • Automaten mit Zigaretten und Non-Food-Artikeln sowie alkoholischen Getränken;

  • Telefonapparate.

Zum reduzierten Satz:

  • Automaten für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Blumen;

  • Automaten für Verpflegung und alkoholfreie Getränke, selbst wenn sie in Restaurants, Buvetten oder Klubhäusern stehen (→  Ziff. 10.1, letzter Absatz).

Wird die Infrastruktur für den Automaten unentgeltlich zur Verfügung gestellt, erfolgt sowohl beim Automatenbetreiber wie auch beim Standplatzbesitzer keine Besteuerung eines entsprechenden Mietwertes.