18.5 Automaten
MWST-Branchen-Info 24 · Sport
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 18.5 · Deutsch
Die Einnahmen aus dem Betrieb von Automaten sind vom steuerpflichtigen Betreiber wie folgt zu versteuern.
Zum Normalsatz:
Musikautomaten;
Automaten mit Zigaretten und Non-Food-Artikeln sowie alkoholischen Getränken;
Telefonapparate.
Zum reduzierten Satz:
Automaten für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Blumen;
Automaten für Verpflegung und alkoholfreie Getränke, selbst wenn sie in Restaurants, Buvetten oder Klubhäusern stehen (→ Ziff. 10.1, letzter Absatz).
Wird die Infrastruktur für den Automaten unentgeltlich zur Verfügung gestellt, erfolgt sowohl beim Automatenbetreiber wie auch beim Standplatzbesitzer keine Besteuerung eines entsprechenden Mietwertes.