2.5 Anmeldung
MWST-Branchen-Info 24 · Sport
Geltend · Stand ab 15. Juli 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 2.5 · Deutsch
Jede im Sportbereich selbstständig tätige natürliche Person, Unternehmung oder andere Organisation, welche die Voraussetzungen für die Befreiung von der Steuerpflicht (→ Ziff. 2) nicht (oder nicht mehr) erfüllt, muss sich unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Befreiung von der Steuerpflicht schriftlich bei der ESTV anmelden.
Wer ausschliesslich für Leistungen, welche der Bezugsteuer (→ Ziff. 2.8) unterliegen, steuerpflichtig ist, muss sich innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem diese Voraussetzungen für die Bezugsteuerpflicht erfüllt sind, schriftlich bei der ESTV anmelden und gleichzeitig seine Bezüge deklarieren. Die Steuerpflicht beschränkt sich in diesem Fall auf die genannten Bezüge.