2.7 Dienstleistungen, die von ausländischen Sportmannschaften oder Sportlern erbracht werden
MWST-Branchen-Info 24 · Sport
Geltend · Stand ab 1. Januar 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 2.7 · Deutsch
Sportmannschaften oder Sportler mit Sitz im Ausland, die im Inland gegen Entgelt sportliche Leistungen im Rahmen von Sportwettkämpfen (z. B. Fussballturniere, Tennisturniere, Leichtathletikmeetings, Radrennen, Boxkämpfen) erbringen, sind verpflichtet, sich bei der ESTV anzumelden, sofern die Voraussetzungen für die Befreiung von der Steuerpflicht nicht erfüllt sind (→ Ziff. 2).
Nehmen Sportler und Sportmannschaften mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland an Sportanlässen im Inland teil und werden sie aufgrund der Einnahmen aus diesen Leistungen (z. B. Antritts- oder Preisgeld) steuerpflichtig, können sie mit den Veranstaltern das Verfahren der vereinfachten Steuerentrichtung vereinbaren.
[Abbildung: im Original] | Ausführliche Informationen dazu können der Ziff. 19 entnommen werden. |