2.6 Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht
MWST-Branchen-Info 24 · Sport
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 2.6 · Deutsch
Wer im Sportbereich einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht und gemäss Artikel 10 Absatz 2 MWSTG nicht obligatorisch steuerpflichtig ist, hat das Recht auf die Befreiung von der Steuerpflicht zu verzichten. Der Verzicht muss während mindestens einer Steuerperiode - also mindestens für die Dauer von 12 Monaten - aufrecht erhalten werden.
[Abbildung: im Original] | Die MWST-Info Steuerpflicht enthält detaillierte Informationen über den Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht. |