2.6 Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht

MWST-Branchen-Info 24 · Sport

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 2.6 · Deutsch

Wer im Sportbereich einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht und gemäss Artikel 10 Absatz 2 MWSTG nicht obligatorisch steuerpflichtig ist, hat das Recht auf die Befreiung von der Steuerpflicht zu verzichten. Der Verzicht muss während mindestens einer Steuerperiode - also mindestens für die Dauer von 12 Monaten - aufrecht erhalten werden.

[Abbildung: im Original]

Die MWST-Info Steuerpflicht enthält detaillierte Informationen über den Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht.