1.11 Entgeltsminderung und Rückerstattung von Entgelt

MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 1.11 · Deutsch

Wird das von der steuerpflichtigen Person aufgewendete Entgelt korrigiert, so ist im Zeitpunkt, in dem die Korrektur verbucht oder das korrigierte Entgelt bezahlt wird, eine Anpassung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen (Art. 41 Abs. 2 MWSTG).

Eine Entgeltsminderung liegt vor, wenn die steuerpflichtige Person ihrem Leistungserbringer einen kleineren Betrag bezahlt, als dieser in Rechnung gestellt hat, etwa infolge Skonti oder Rabatten. Gleiches gilt, wenn der Leistungserbringer das geleistete Entgelt infolge Umsatzbonus, Mängelrüge o.Ä. teilweise oder ganz zurückerstattet.

[Abbildung: im Original]

Der Leistungsempfänger darf nicht mehr Vorsteuer abziehen, als er tatsächlich an den Leistungserbringer bezahlt hat.