1.10 Vorsteuerabzug aufgrund von Belegen im Zusammenhang mit Kryptocoins/-token
MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 1.10 · Deutsch
Rechnungen, die in Kryptocoins/-token ausgestellt sind, müssen das Entgelt für die separat ausgewiesenen Leistungen und den nach Steuersätzen aufgeteilten Mehrwertsteuerbetrag in einer gesetzlichen (in- oder ausländischen) Währung ausweisen.
Fehlt auf solchen Rechnungen die Angabe einer gesetzlichen Währung, ist grundsätzlich kein Vorsteuerabzug zulässig, wobei auf die Ausführungen zum Nachweis des Vorsteuerabzugs (→ Ziff. 1.6) verwiesen wird.
[Abbildung: im Original] | Informationen zum Vorsteuerabzug aufgrund von Belegen im Zusammenhang mit Kryptocoins/-token entnehmen Sie der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze. |