1.2 Bezugsteuer

MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 1.2 · Deutsch

Die steuerpflichtige Person kann die von ihr deklarierte Bezugsteuer als Vorsteuer abziehen (Art. 28 Abs. 1 Bst. b MWSTG).

Als Nachweis für den Anspruch auf Vorsteuerabzug bei der Bezugsteuer gilt die Deklaration der Bezugsteuer gegenüber der ESTV.

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Info Bezugsteuer entnommen werden.