1.2 Bezugsteuer
MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 1.2 · Deutsch
Die steuerpflichtige Person kann die von ihr deklarierte Bezugsteuer als Vorsteuer abziehen (Art. 28 Abs. 1 Bst. b MWSTG).
Als Nachweis für den Anspruch auf Vorsteuerabzug bei der Bezugsteuer gilt die Deklaration der Bezugsteuer gegenüber der ESTV.
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Info Bezugsteuer entnommen werden. |