1.9 Vorsteuerabzug aufgrund von Belegen in ausländischer Währung
MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 1.9 · Deutsch
Rechnungen in ausländischer Währung sind für die Berechnung des Vorsteuerabzugs in Landeswährung umzurechnen (Art. 58 MWSTV).
[Abbildung: im Original] | Informationen zum Vorsteuerabzug aufgrund von Belegen in ausländischer Währung finden sich in den MWST-Infos Steuerbemessung und Steuersätze sowie Buchführung und Rechnungsstellung. |