1.9 Vorsteuerabzug aufgrund von Belegen in ausländischer Währung

MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 1.9 · Deutsch

Rechnungen in ausländischer Währung sind für die Berechnung des Vorsteuerabzugs in Landeswährung umzurechnen (Art. 58 MWSTV).

[Abbildung: im Original]

Informationen zum Vorsteuerabzug aufgrund von Belegen in ausländischer Währung finden sich in den MWST-Infos Steuerbemessung und Steuersätze sowie Buchführung und Rechnungsstellung.