1.7 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 1.7 · Deutsch
Der Vorsteuerabzug kann geltend gemacht werden, solange die Verjährung noch nicht eingetreten ist (Art. 42 MWSTG).
Zeitlich entsteht der Anspruch auf Vorsteuerabzug wie in den nachfolgenden Ziffern beschrieben.
Betrifft die bezogene Leistung eine Steuerperiode, die von derjenigen des Zeitpunkts des Vorsteuerabzugs abweicht, richtet sich der Vorsteuerabzug nach den im Leistungszeitraum bestehenden Verhältnissen.
Beispiel
Rechtsanwältin Rossi ist seit 1.1.2023 selbstständig tätig. Sie erzielte im Jahr 2023 einen Umsatz von weniger als CHF 100'000 und war deshalb von der Steuerpflicht befreit (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG). Im Jahr 2024 erzielt Frau Rossi einen Umsatz von CHF 160'000. Darin enthalten sind CHF 35'000 von einer inländischen Privatperson für einen im Jahr 2024 abgeschlossenen Rechtsfall in Italien. Frau Rossi lässt sich ab 1.1.2025 im Mehrwertsteuerregister eintragen (Art. 14 Abs. 2 Bst. a MWSTG) und rechnet nach der effektiven Methode und nach vereinbarten Entgelten ab.
Für die Bearbeitung des Rechtsfalls in Italien war Rechtsanwältin Rossi auf die Unterstützung eines italienischen Beratungsbüros angewiesen. Dieses Beratungsbüro stellt im Februar 2025 Rechnung für seine Leistung über EUR 20'000 (umgerechnet CHF 18'992 zum Monatsmittelkurs von 0.9496).
Frau Rossi hat in der Abrechnung für das 1. Quartal 2025 die Bezugsteuer von CHF 1'538.35 zu entrichten (Art. 45 Abs. 1 Bst. a MWSTG und Art. 48 Abs. 1 Bst. b MWSTG). Der Anspruch auf Vorsteuerabzug entsteht in zeitlicher Hinsicht im gleichen Zeitpunkt (Art. 40 Abs. 3 MWSTG; → Ziff. 1.7.2). Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug ist aber, dass die der Bezugsteuer unterliegenden Leistungen einen Zeitraum betreffen, in welchem Rechtsanwältin Rossi bereits steuerpflichtig war. Dies ist hier nicht der Fall, weshalb Frau Rossi der Vorsteuerabzug nicht zusteht.
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).
Darin