Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 18 von 169

Diesen Instrumenten wurden im Verkehrsverlagerungsgesetz die so genannten flankierenden Massnahmen für Strasse und Schiene zur Stützung des Verlagerungsprozesses zur Seite gestellt. Sie haben eine vierfache Stossrichtung:

- konsequentere Durchsetzung der (Sicherheits-)Vorschriften auf der Strasse;

- bessere Rahmenbedingungen für die Bahnen;

- Produktivitätssteigerungen der Bahnen;

- Verstärkung der Verlagerung während der Übergangszeit bis zur Einführung der vollen

LSVA bzw. bis zur Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels.

Die Finanzierung der flankierenden Massnahmen für den Zeitraum von 2001 bis 2010 wurde mittels Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen von insgesamt 2,85 Milliarden Franken für die Förderung des Schienengüterverkehrs vom 28. September 1999 sichergestellt. Im Rahmen des Bundesbeschlusses zum Zahlungsrahmen wurde festgelegt, dass mit Inkrafttreten der LSVA und Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels sowie bei Erreichen des Verlagerungsziels der jährliche Beitrag wieder schrittweise auf den Stand vor Inkrafttreten des Verkehrsverlagerungsgesetzes gesenkt wird.

Artikel 7 des Verkehrsverlagerungsgesetzes verpflichtet den Bundesrat, dem Parlament bis spätestens im Jahr 2006 ein Ausführungsgesetz zu Art. 84 BV zu unterbreiten. Mit dem vorliegenden Güterverkehrsverlagerungsgesetz soll dieser Auftrag erfüllt und das bis 2010 befristete Verkehrsverlagerungsgesetz abgelöst werden.

3.1.5 Bahnreform

3.1.5.1 I n h a l t e d e r B a h n r e f o r m

Die Bahnreform stellt ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil der schweizerischen Verkehrspolitik dar. Sie ist als Prozess zu verstehen und zielt darauf ab, die historisch gewachsenen Strukturen des Schienenverkehrs den heutigen Begebenheiten anzupassen. Damit sollen die wichtigsten Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Schienenverkehr in der Schweiz Marktanteile gewinnen kann.

Die erste Stufe der Bahnreform trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Sie enthielt neben der rechnerischen und organisatorischen Trennung von Infrastruktur und Verkehr und der umfassenden Einführung des Bestellprinzips für Betriebsabgeltungen auch Regelungen zum Netzzugang und die Liberalisierung des Schienengüterverkehrs.

Weitere Schritte zur Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schienenverkehr sind in den kommenden Jahren vorgesehen. Der Schienengüterverkehr ist von den vorgesehenen Reformschritten in folgenden Bereichen betroffen: