Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/102: Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) · 22 Seiten

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Mängel auf und es müssten Änderungen vorgenommen werden, ansonsten die Vorlage nicht angenommen werden könnte.

Die VKF beanstandet vor allem die ungenügende verfassungsmässige Grundlage und die begrifflichen Unklarheiten. Die Schaffung eines ÖREB- Katasters in dieser Form wird als überflüssig und übertrieben angesehen. Haftungsfragen seien nicht geklärt, Datenschutz und Grundeigentümerschutz nicht gewährleistet. Aus diesen Gründen wird beantragt, vom GeoIG abzusehen und sich auf den Erlass von Vorschriften über die Amtliche Vermessung zu beschränken.

Die GRASS sieht eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung in einer einheitlichen Datenstruktur und in einem offenen Standard, der sich an den vorhandenen Arbeiten des Open GIS Consortium orientieren sollte. Offene und definierte Standards der nationalen Geodateninfrastruktur ermöglichten weitere Entwicklungen der Zusammenarbeit mit den Nutzern; der Import von Daten sollte ermöglicht werden.

Das GEOforumCH begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Vorlage. Es sei sehr zu wünschen, dass mit dem Gesetz bestehende föderalistische und interdepartementale Hindernisse in der Bereitstellung von Geodaten abgebaut würden.