Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/102: Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) · 22 Seiten

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Die KKVA beantragt, dass Geodaten als „immaterielle Werte" dem Sachenrecht unterstellt werden sollten, damit Eigentums- und Urheberrechtsfragen eine tragfähige Grundlage erhielten.

Die KPK unterstützt grundsätzlich das neue Gesetz. Sie weist darauf hin, dass sich als Gefäss für die Koordination und Abstimmung zwischen den verschiedenen Anliegen das Steuerungsorgan e-geo.ch anbietet. Sie beantragt einerseits, dass beim Erlass der Verordnung zum GeoIG sicherzustellen sei, dass die Kantone, Dachverbände der Städte und Gemeinden sowie die betroffenen Fachkreise bereits bei der Erarbeitung eng eingebunden würden.

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden seien besonders zu beachten. Andererseits sei die Liste der Geobasisdaten von nationalem Interesse, die zum Bestand des Katasters gehörten, in einer ersten Phase auf das wesentliche Minimum zu beschränken. Bei der Bearbeitung und Konsolidierung seien die Kantone, Dachverbände der Städte und Gemeinden, sowie die betroffenen Fachkreise einzubeziehen.

Die SIK unterstützt grundsätzlich die Vorlage. Betreffend des ÖREB- Katasters müssten grundlegende Fragen noch vertieft bearbeitet werden, wobei im Hinblick auf die hohen Investitionen eine möglichst hohe Rechtssicherheit anzustreben sei. Ferner sei zu prüfen, ob die Legiferierung im Bereich ÖREB- Kataster im Moment überhaupt Sinn mache. Die SIK beantragt die Wieder- Aufnahme eines Artikels betreffend Mitwirkung der Kantone sowie der Schaffung eines Koordinationsorgans und macht einen konkreten Formulierungsvorschlag mit Eventualantrag. .

3.1.5 Bemerkungen nationaler Fachverbände

Die SOGI beantragt, die Artikel betreffend Mitwirkung und Koordinationsorgan des Vorentwurfes wieder einführen. Betreffend des ÖREB- Katasters müssten die als zuständig bezeichneten Stellen verpflichtet werden können, die entsprechenden Daten gemäss einheitlichen Datenmodellen zu erfassen und nachzuführen. Angesichts der grossen Realisierungszeiträume stellt sich für SOGI die Frage, ob dieser Kataster nicht in einem separaten Gesetz geregelt werden sollte und ob er überhaupt notwendig sei.

Die IGS begrüsst die Vorlage und ist der Meinung, dass der Entwurf mehrheitsfähig sei. Ein Bekenntnis zur Privatwirtschaft in Analogie zum Subsidiaritätsprinzip sei mindestens in den Verordnungen konkret aufzuführen. Alle Aufgaben, welche durch die Privatwirtschaft gleich gut oder besser erfüllt werden könnten, seien durch die Privatwirtschaft auszuführen. Betreffend ÖREB sei ein grösseres finanzielles Engagement des Bundes im Interesse der Allgemeinheit und ein Kataster müsse gemäss Erfahrung möglichst vollständig sein.

geosuisse (auch die IG-Kommission ZH/SH) begrüsst den kurzen und gut aufgebauten Entwurf. Der ÖREB Artikel sei dringend nötig; angesichts der hohen Immobilienwerte von ca. 2'000 Milliarden Franken und der Hypothekarkredite von rund 650 Milliarden Franken, welche durch die Amtliche Vermessung und das Grundbuch sichergestellt werden, sei es jedoch unlogisch, für die komplementäre Aufgabe der Dokumentation der ÖREB praktisch die Delegation der Aufgabe an die Kantone vorzusehen.. Durch eine mangelhafte Dokumentation und Verfügbarkeit der Information über öffentlich-rechtliche Beschränkungen würden diese Werte bedroht. Nachdem der Bund die Verantwortung für die privatrechtlich abgestützten Grundeigentumsrechte trage, entzöge er sich in diesem Fall der Verantwortung.

Die Einstufung des Katasters der ÖREB als Verbundaufgabe hätte zur Folge, dass der Bund einen Anteil der Kosten zu tragen hätte. Ein grösseres finanzielles Engagement des Bundes