Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/102: Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) · 22 Seiten
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'bauenschweiz' begrüsst das Gesetz; es wird jedoch der Wille und die Absicht vermisst,
gewisse Aufgaben an die Privatwirtschaft auszugliedern. Betreffend die Fragen rund um die Gebühren hat man nicht den Eindruck, dass die Geodaten für die Benutzer der Wirtschaft kostengünstig und transparent sein werden. Zur Förderung der Mehrfachnutzung sei es unabdingbar, dass auch administrative Hindernisse aus dem Weg geräumt würden. Es müsse sichergestellt werden, dass die gleichen Daten durch einen Benutzer nicht doppelt oder mehrfach bezahlt werden müssten.
GEOAargau sieht den Gesetzesentwurf als sehr positiv. Das Subsidiaritätsprinzips sollte verankert werden in dem Sinne, dass der Staat Rahmenbedingungen schaffe und deren Einhaltung überwache. Die Realisierung von technischen Lösungen und das Anbieten von Dienstleistungen werde der Privatwirtschaft überlassen. Ausnahmen seien nur bei hoheitlichen Aufgaben notwendig; die Erhebung und Nachführung und der Aufbau und Betrieb von Geodiensten seien so weit als möglich öffentlich auszuschreiben.
Der CHGEOL begrüsst das Gesetz. Die Aufgaben der Landesgeologie müssten auf Gesetzesstufe dem Grundsatz nach geregelt werden in Analogie zur Landesvermessung.
Der FGS sieht durch das Vorhaben Chancen und Risiken für die Arbeitnehmer. Als Chance werden die breite Nutzung der Geodaten und folglich die Steigerung der Nachfrage nach GIS- Dienstleistungen gesehen. Dies würde eine Perspektive auf zusätzliche, sichere Arbeitsplätze, neue Berufsbilder und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Das Risiko der Standardisierung sei fast zwangsläufig mit einer Reduktion der Aufgabenvielfalt verbunden, eventuell auch mit der Rationalisierung von Arbeitsplätzen.
Die SAB betont, dass das Gesetz nötig und sinnvoll sei. Gewisse inhaltliche Fragen müssten noch geklärt werden. Zum Teil sei die Vorlage zu einseitig auf die Bedürfnisse der Behörden ausgerichtet, Geodaten gehörten zum 'service public'.
Der VSGV begrüsst die Einführung des ÖREB- Katasters, weist aber darauf hin, dass bei einer Unvollständigkeit der Informationen der Kataster überproportional an Bedeutung und Wert verliere. Es wird ausdrücklich befürwortet, dass der Bund die Führungsrolle beim Aufbau des Katasters übernehme, wobei er sich auch an den Kosten beteiligen müsse. Die Abgrenzung zum Grundbuch sollte klar sein, bzw. Kollisionsnormen sollten vorgesehen werden, um mögliche Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
Die DCL ist besorgt, dass das Ziel einer verbesserten verbreiterten Nutzung von Geodaten für wertschöpfende Produkte und Dienstleistungen kaum erreicht werden dürfte, dies aufgrund zuwenig klarer Bestimmungen in Sachen Kosten, Aufgabenteilung, Datenschutz und Urheberrechte. Die Praxis zeige, dass nur die unentgeltliche Überlassung (oder zu geringem Preis) sachdienlich sei. Der Abschnitt 'Zugang und Nutzung' sei zu erweitern, bzw. zu konkretisieren.
Der VLP-ASPAN würde eine rasche Harmonisierung und eine kostengünstige Abgabe der Daten begrüssen.
Der AGG bemängelt insbesondere die Ausserachtlassung der Rolle der Privatwirtschaft. Die Erarbeitung der Ausführungsverordnungen würde nicht erwähnt und eine Konsultation der Fachkreise scheine nicht vorgesehen zu sein. Der Entwurf weise in zahlreichen Punkten