Vorlage_2
Vernehmlassung 2004/119: Entwürfe und Berichte über die Änderung der Verordnungen 1 - 3 zum Schweizerischen Strafgesetzbuch und der Verordnung über das automatisierte Strafregister · 25 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 8Fedlex · Vorlage
kannt ist. In Zweifelsfällen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Das EJPD kann überdies allgemeine Weisungen über die Mitteilungen an Behörden des Auslandes erlassen.
Art. 12 Aufgaben der kantonalen Koordinationsstellen
1Die kantonalen Koordinationsstellen haben folgende Aufgaben:
a. Sie tragen die hängigen Strafverfahren, die Urteile, die nachträglichen Entscheide und die Vollzugsentscheide der nicht an VOSTRA angeschlossenen kantonalen Behörden direkt in VOSTRA ein. Sie können für die Überprüfung einer Eintragung den Strafre-
gisterauszug einer Person ausdrucken; dieser Ausdruck ist nach der Überprüfung der eingetragenen Daten zu vernichten;
b. Sie erstellen für nicht angeschlossene kantonale Behörden Auszüge aus VOSTRA.
c. Sie sind für das BJ die kantonalen Ansprechstellen bezüglich der Einhaltung der Strafregisterbestimmungen des StGB, dieser Verordnung und der gestützt darauf erlassenen Weisungen.
d. Sie unterstützen das BJ bei seiner Kontrolle der Datenbearbeitung.
2Die Kantone können ihrer Koordinationsstelle weitere Aufgaben übertragen, insbesondere die Erfassung der Urteile und nachträglichen Entscheide weiterer oder aller kantonalen Behörden und das Erstellen der Auszüge aus VOSTRA für diese Behörden.
Art. 13 Aufgaben der Koordinationsstelle der Militärjustiz
1 Die Koordinationsstelle der Militärjustiz hat folgende Aufgaben:
a. Sie trägt die hängigen Strafverfahren, die Urteile, die nachträglichen Entscheide
und die Vollzugsentscheide der nicht an VOSTRA angeschlossenen Militärjustizbe-
hörden direkt in VOSTRA ein. Sie kann für die Überprüfung einer Eintragung den
Strafregisterauszug einer Person ausdrucken; dieser Ausdruck ist nach der Über-