Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/30: Ausführungserlasse zum Transplantationsgesetz · 42 Seiten
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die Aufklärung über die Kurz- und Langzeitrisiken für die Gesundheit der Spenderin oder des Spenders (Bst. c). Das Risiko bei einer Organspende bezieht sich nicht nur auf die Gefahr, am Eingriff zu sterben, sondern auch auf das Risiko, nach der Operation Komplikationen zu erleiden. Solche Kurz- und Langzeitrisiken sind beispielsweise Infektionen, Nachblutungen, eine Hypertonie oder eine Albuminurie. In der Schweiz gibt es seit mehreren Jahren das von Prof. Gilbert Thiel in Basel geführte Lebendspende-Register (Swiss Organ Living Donor Health Registry, SOL-DHR), das den Gesundheitszustand und die Komplikationsrate der Nierenlebendspender in regelmässigen Abständen erfasst. Sind aufgrund der Untersuchungsergebnisse Massnahmen angezeigt, werden die betroffenen Spenderinnen oder Spender diesbezüglich benachrichtigt und einer Therapie zugeführt. Die Erkenntnisse aus diesen Aufzeichnungen fliessen zudem in die Information von künftigen Lebendspenderinnen und Lebendspendern ein (vgl. auch Art. 20 Bst. e).
Der Organentnahme folgt ein mehrtägiger Spitalaufenthalt (in der Regel 10 bis 14 Tage) und eine Rekonvaleszenzzeit, die mit Arbeitsunfähigkeit oder anderen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit verbunden ist, wie beispielsweise dem Verzicht auf gewisse Sportarten oder das Lastenheben (Bst. d), auf die hinzuweisen ist. Auch wenn keinerlei Komplikationen auftreten, ist die Durchführung regelmässiger medizinischer Nachkontrollen angezeigt (Bst. e), damit bei einschlägigen Analysewerten (z.B. Bluthochdruck und erhöhte Eiweissausscheidung im Urin) sofort die entsprechenden therapeutischen Massnahmen ergriffen werden können. In Bezug auf die Empfängerin oder den Empfänger ist die für die Spende in Frage kommende Person nicht nur auf die zu erwartenden Vorteile, sondern auch auf allfällige Nachteile aufmerksam zu machen. Zu den Vorteilen gehört beispielsweise die Tatsache, dass die Empfängerin oder der Empfänger nicht monatelang auf ein passendes Organ einer verstorbenen Person warten muss, und dass die Dialysezeit entsprechend verkürzt oder gar vermieden werden kann, was wiederum einen positiven Einfluss auf den Transplantationsverlauf hat. Ebenfalls zu den Erläuterungen über die Vor- und Nachteile gehören Ausführungen zur Dringlichkeit des Eingriffs. Insbesondere ist aber auch darauf einzugehen, dass die Operation fehlschlagen kann, oder dass das Organ vielleicht seine Funktion nicht aufnimmt oder trotz Gewebeübereinstimmung abgestossen wird, was für die empfangende Person physisch und psychisch schwer zu verkraften und unter Umständen mit Schuldgefühlen verbunden ist, weil nun der spendenden Person ein Organ entnommen wurde, ohne dass sie davon einen Nutzen hätte. Dadurch können unter Umständen aber auch bei der spendenden Person Schuldgefühle auftreten, weil sie der Empfängerin oder dem Empfänger mit ihrer Spende nicht helfen konnte. Auch die Nachteile der lebenslänglichen Einnahme von Medikamenten durch die empfangende Person zur Unterdrückung der Abstossungsreaktionen sind aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang sind allenfalls mögliche alternative Therapien mit ihren Vor- und Nachteilen darzulegen (Bst. l). Ausserdem muss der Arzt oder die Ärztin im Rahmen der Information auf folgende Punkte hinweisen:
- Nach Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes muss das Transplantationszentrum
die Nachverfolgung des Gesundheitszustandes der spendenden Person im Rahmen seines Qualitätssicherungssystems sicherstellen (Bst. f). Der Hinweis auf diesen Punkt wird Hand in Hand mit der Empfehlung gehen, dass sich die spendende Person einer regelmässigen Überprüfung ihres Gesundheitszustands unterziehen sollte (Bst. e).
- Vor der Entnahme bei einer lebenden Person muss sichergestellt sein, dass sie gegen mög-
liche schwer wiegende Folgen versichert ist (Bst. g). Darunter versteht der Bundesrat die Risiken Tod und Invalidität (vgl. Art. 13).
- Nach Artikel 14 Absatz 2 des Transplantationsgesetzes muss der Versicherer, der ohne
Lebendspende die Kosten für die Behandlung der Krankheit der Empfängerin oder des