Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/31: Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) · 21 Seiten
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erwarten in der Kommission auch Juristinnen oder Juristen und schliesslich sollten für TG und VD auch Patientenorganisationen vertreten sein.
Nach FAMH und SGMG gehören Gerichtsmedizin und Erstellung von DNA-Profilen zusammen.
JU fragt, ob alle Bereiche zwingend vertreten sein müssen.
Artikel 30 Vertraulichkeit
Abs. 1
JU möchte eine Präzisierung zu diesem Punkt.
Artikel 32 Berichterstattung und Veröffentlichungen
Abs. 2
FAMH und SGMG befürchten eine Bevormundung der Expertenkommission durch das Bundesamt und wollen, dass die Expertenkommission ihren Bericht ohne Rücksprache mit ihm veröffentlichen kann.
Anhang 1 Bezeichnung der für die einzelnen genetischen Untersuchungen erforderlichen Diplome
NEK, GenS, SBSC, SGIM, SGMG, SGP und SGPä fordern, die Liste zu löschen, FAMH, H+ und SGMG wünschen, stattdessen auf die Analysenliste der Krankenpflegeleistungsverordnung zu verweisen. In einigen Stellungnahmen (NEK, FMH, GenS, SGIM, SGMG, SGPä) wird die Liste als abschliessende Liste der zulässigen Untersuchungen (im Sinne einer Positivliste) angesehen und abgelehnt, da sich das Feld der molekularbiologischen Untersuchungen ständig ändere und nie alle Krankheiten aufgelistet werden könnten. SBSC betont, dass aufgrund des technischen Fortschrittes eine solche Liste sehr häufig aktualisiert werden müsste.
Da die freie Wahl der Analysenparameter Voraussetzung für die Arbeit von Pathologinnen und Pathologen sei, rät SGP zur Streichung der Liste. SGP kritisiert zusätzlich, dass in der Liste sowohl somatische als auch vererbbare Mutationen aufgeführt würden.
SGMG protestiert scharf gegen eine weitere Listenregelung, weil solche Regelungen sich bereits als unflexibel erwiesen hätten und den Erfordernissen einer zeitgemässen medizinisch-genetischen Labordiagnostik nicht gerecht würden. Sie könnten zu groben Ungerechtigkeiten bei der Kostenerstattung führen, wie auch zu einer Diskriminierung von Familien mit seltenen genetischen Erkrankungen.
NEK und SAMW finden, dass der Anhang dringend einer Überarbeitung durch Fachleute bedürfe.
GenA schlägt vor, dass Personen mit FAMH-Titel ohne Titel in medizinisch–genetischer Analytik ihre Kompetenz für eine bestimmte Untersuchung individuell aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung erlangen können und nicht nur aufgrund des fachfremden Titels.
Anhang 3 Externe Qualitätskontrolle
FAMH und QUALAB weisen darauf hin, dass das Konzept QUALAB zurzeit revidiert wird, weshalb die Bezeichnung der Version weggelassen werden sollte.