Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/31: Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) · 21 Seiten
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5. Kapitel: Gebühren Artikel 26
BS ist zwar der Meinung, dass Gebühren kostendeckend sein sollen, kritisiert aber den Gebührenrahmen, der zu weit gesteckt sei und nach unten zu wenig Spielraum offen lasse. Für H+ sind die Gebührenansätze viel zu hoch.
6. Kapitel: Expertenkommission Artikel 27 Zusammensetzung
IPH vermisst einen Hinweis darauf, dass die Fachkommission ihre Entscheidungen erst nach Anhörung der betroffenen Kreise trifft. NEK begrüsst die enge Zusammenarbeit zwischen der nationalen Ethikkommission und der Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen.
Abs. 1
FAMH und SGIM wollen eine möglichst kleine Kommission, SGMG fordert eine definierte Grösse von 7-12 Mitgliedern. FAMH und SGMG finden, dass bei Bedarf externe Experten zugezogen werden könnten.
Abs. 2
Die Vorstellungen über die Zusammensetzung der Expertenkommission gehen in folgenden Punkten auseinander:
Die Vielfalt bei der Zusammensetzung der Expertenkommission ist für GenS zwar zu begrüssen, die Praxis müsse aber zeigen, ob sie nicht kontraproduktiv wirke bezüglich der ebenfalls zu stellenden Forderung, dass die Kommissionsmitglieder mit dem Bereich der genetischen Untersuchung vertraut sein müssten.
SGPä fordert ausdrücklich, dass mindestens ein Pädiater in der entsprechenden Expertenkommission sitzen müsse. SGIM fordert für die Kommission Ärztinnen und Ärzte mit Fachtitel „Medizinische Genetik“, die auch klinisch tätig sind. NEK und SAMW wünschen für den Bereich der Analytik zwei Vertreterinnen oder Vertreter mit unterschiedlicher Subspezialisierung. SGMG will eine FAMH-Expertin oder einen Experten aus der Auditgruppe für die pränatale Risikoabklärung sowie – ebenso wie FAMH – Vertreterinnen oder Vertreter der klinischen Genetik, Zytogenetik und Molekulargenetik. VD fordert je zwei Vertreterinnen oder Vertreter mit den Titeln „Facharzt für Medizinische Genetik FMH“ und „Spezialist für medizinisch-genetische Analytik FAMH“. Für ZH muss auch die Pathologie mit Schwerpunkt Molekularpathologie vertreten sein, SGP will konkret jeweils eine Person der „Schweizerischen Gesellschaft für Pathologie“ und der „Schweizerischen Gesellschaft für Molekularpathologie“. Für labmed gehört zwingend eine Biomedizinische Analytikerin HF oder HöFa oder ein Biomedizinischer Analytiker HF oder HöFa in die Expertenkommission.
Santé verlangt, dass das Versicherungswesen ausdrücklich durch Fachpersonen der Sozial- und Privatversicherungen vertreten wird.
Die Bereiche Datenschutz und Ethik sollen gemäss FAMH und SGMG nicht vertreten sein. SGIM fragt sich, ob Datenschutz und Versicherungswesen in der Kommission vertreten sein sollen.
IPH möchte auch den Bereich der Forschung und Entwicklung von Diagnostika vertreten wissen.
Zusätzlich für die Expertenkommission gewünscht werden von BA Psychologinnen oder Psychologen und Vertreterinnen oder Vertreter von Stellen, die psycho-soziale Beratung durchführen. VD und H+