Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/31: Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) · 21 Seiten
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3.2.3 Qualitätssicherung genetischer Beratungen
In mehreren Stellungnahmen (TI, NEK, FDP, BA, GenS, IPH, SAMW, SGIM und SULM) wird betont, dass sich die Qualitätssicherung im Bereich genetischer Untersuchungen nicht nur auf die Labortätigkeit beschränken dürfe. Sie müsse ausgedehnt werden auf eine korrekte und umfassende genetische Information, Aufklärung und Beratung der Patientinnen und Patienten durch die Vertreter jener medizinischen Disziplinen, die häufig mit genetischen Fragestellungen konfrontiert werden. Zum Beispiel soll definiert werden, welche Weiterbildungen Ärztinnen und Ärzte brauchen, um überhaupt genetische Untersuchungen veranlassen zu können. Es müsse sichergestellt werden, dass vor jeder Untersuchung tatsächlich eine genetische Beratung stattgefunden habe. FMH findet es richtig und sinnvoll, die Details der je nach Fach notwendigen Weiterbildung nicht in der vorliegenden Verordnung zu regeln, sondern in der Weiterbildungsordnung und den Titelprogrammen. BA verlangt, in der Verordnung ein eigenes Kapitel zu diesem Thema einzuführen. Für die fachspezifische Umschreibung und für ein ausreichendes Angebot der erforderlichen Weiterbildungen soll die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte sorgen, wobei die Empfehlungen der Expertenkommission bezüglich Weiterbildung und Beratung gemäss BA bindend sein sollen. Die schriftlich dokumentierten Beratungsgespräche sollen vom Bundesamt oder von der Expertenkommission eingesehen werden können. NEK fände es zudem wertvoll, wenn bei genetischen Beratungen auch nicht-ärztliche Fachpersonen z.B. aus den Bereichen Psychologie oder Sozialberatung miteinbezogen würden.
3.2.4 Finanzierungsfragen
BS, ZG und SGP glauben, dass die Verordnung zur Kostensteigerung im Gesundheitswesen beiträgt. BS befürchtet einen Bürokratisierungsschub durch die Einführung neuer Bewilligungsinstanzen.
NEK, FDP und SGIM vermissen Hinweise zur Finanzierung genetischer Untersuchungen.
SGIM begrüsst die Zusammenarbeit mit ausländischen Labors bei seltenen genetischen Fragestellungen und NEK, FDP, GenS, Ins und SAMW wünschen, dass die internationale Zusammenarbeit bei der Durchführung von Gentests gefördert wird. NEK und FMH wollen ergänzen, dass die Kosten für im Ausland durchgeführte Untersuchungen gemäss den lokalen Ansätzen durch die Krankenversicherer übernommen werden müssten.
Für NEK, FMH und SAMW bedarf die Analysenliste (Anhang 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung, SR 832.112.31) einer grundsätzlichen Revision. Gemäss SAMW stelle sie in ihrer heutigen Form eine Quelle von Ungerechtigkeiten gegenüber jenen Personen dar, die unter seltenen Erbkrankheiten litten, welche in der Liste nicht wörtlich aufgeführt seien. Anstatt die Liste in die vorliegende Verordnung aufzunehmen, sollte gemäss FAMH für die Berechtigung zur Durchführung von Untersuchungen auf die Analysenliste verwiesen werden, für die Qualitätssicherung auf die QUALAB.
3.2.5 Varia
Ins fände es wünschenswert, wenn sich das Bundesamt der Problematik der Ausbildungsplätze für FAMH-Spezialisten annehmen würde. Die Kliniken und Labors benötigten Ausbildungsstellen, die – da es sich um eine Ausbildung für eine medizinische Dienstleistung handle – nicht mit Forschungsgeldern finanziert werden sollten. Solche Stellen existierten bis heute nicht.
NEK und SAMW wünschen, dass die Öffentlichkeit in Schulen oder über Medien mehr über Genetik erfahren sollte.