Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/10: Parlamentarische Initiative. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen. Vorentwurf und erläuternder Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. · 16 Seiten
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Im Rahmen der Arbeiten zum vorliegenden Erlassentwurf wurde auch erwogen, eine Liste mit unzulässigen Informationsinstrumenten und -techniken gesetzlich zu verankern. Die Kommission hat indessen aus verschiedenen Gründen davon abgesehen:
Eine solche Liste könnte nicht abschliessend sein und wäre daher nur von erklärendem Inhalt. Um eine Überregulierung zu vermeiden müsste die Liste zudem auf die wichtigsten unzulässigen Instrumente und Techniken begrenzt bleiben. Eine solche Aufzählung bliebe damit eher im Bereich des Allgemeinen und müsste jeweils im Anwendungsfall ausgelegt werden. Damit würde die Liste eine unechte Sicherheit vortäuschen und gäbe im Vorfeld von Abstimmungen zu unnötigen Diskussionen Anlass.
Die Vorlage verfolgt die Konzeption, Rechtssicherheit zu schaffen, indem das Gebotene und Zulässige normativ verankert werden soll. Sie soll keine Verbotsgesetzgebung sein. Eine Liste mit den unzulässigen Informationsinstrumenten und –techniken vertrüge sich nicht mit dieser Konzeption. Aus diesen Überlegungen hat die Kommission daher von einer solchen Liste abgesehen.
4 Weitere geprüfte Vorschläge
4.1 Kostentransparenz
Nach Artikel 167 BV bewilligt das Parlament dem Bundesrat die Mittel für die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Rahmen des Voranschlages. Die Departemente verfügen jedoch nicht über separate Informationsbudgets. Die Aufwendungen werden über die Personal- und Sachkredite abgerechnet.
Kann der Informationsaufwand für eine konkrete Vorlage nicht mit den im Voranschlag eingestellten personellen und sachlichen Mitteln gedeckt werden, so wird der Aufwand im Voranschlag und in Nachträgen gesondert ausgewiesen. Dabei handelt es sich jedoch um Ausnahmen: So wurden für die EWR-Abstimmung knapp 6 Millionen, für die Bilateralen Verträge I 1,6 Millionen und für die UNO-Abstimmung 1,2 Millionen gesprochen.
Seit dem Jahr 2000 weist der Bundesrat jährlich den Aufwand für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes aus. Die Kosten für die Informationstätigkeit vor Abstimmungen werden allerdings nicht separat dargestellt. Abgesehen von den erwähnten Ausnahmefällen, in denen das Parlament zusätzliche Mittel sprach, wird der Informationsaufwand im Vorfeld von Abstimmungen somit nicht gesondert ausgewiesen.
Die Kommission begrüsst die Bestrebungen des Bundesrates um Herstellung von Transparenz über die Verwendung finanzieller Mittel bei der Öffentlichkeitsarbeit. Sie ist allerdings der Ansicht, dass die Kosten aus der Informationstätigkeit vor Abstimmungen gesondert auszuweisen sind, damit sie hinreichend aussagekräftig sind. Sie hat geprüft, ob der Bundesrat dazu mittels gesetzlicher Regelung ausdrücklich verpflichtet werden sollte. Die Kommission hat auf eine solche Regelung indessen verzichtet, weil es sich aus ihrer Sicht um eine Überregulierung handelt. Der zu erwartende Effekt wäre nicht sehr gross, da der Bundesrat die Kosten erst nachträglich ausweisen muss. Zudem würde sich die Öffentlichkeit mit